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Schiller
#2
"Daher direkt die Frage die mich beschäftigt... Welche Voraussetzungen bzw. Vorgaben müssen existieren um ein psychiatrisches Gutachten über die Ex durchsetzen zu können?"

Ein Psychiater muss das diagnostizieren, und diese Diagnose dokumentieren - in einem Arztbericht an die Krankenkasse, oder in einem Gutachten oder was auch immer.
Die Erfahrung zeigt aber, dass dir das nichts nützen wird. Da gibt es so etwas wie eine ärztliche Schweigepflicht, und du als Ex-Mann bekommst schon gar keine Informationen. Ich bekam sie nicht mal, als ich mit meiner Ex noch verheiratet war und zusammenlebte.
Der einzige Weg, legal an ein solches psychiatrisches Gutachten oder an eine Diagnose zu kommen: wenn die Diagnose oder das Gutachten Bestandteil einer Gerichtsakte sind. Beispiel: Exe will Unterhalt von dir mit der Begründung, sie sei dauerhaft psychisch krank und infolgedessen dauerhaft erwerbsunfähig. Das Gericht wird sich das bestätigen lassen - und als Gegenpartei bekommst via Anwalt eben auch dieses Schriftstück.

Der Richter wird dann erkennen, dass diese psychische Erkrankung schon länger besteht, mithin als eheprägend einzustufen ist und dich deshalb zu lebenslänglichem nachehelichem Unterhalt verurteilen. Mit mir jedenfalls hat man das so gemacht.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Schiller - von ReuIstLang - 14-12-2017, 21:29
RE: Schiller - von Austriake - 14-12-2017, 21:41
RE: Schiller - von Mercedes_AMG - 14-12-2017, 21:48
RE: Schiller - von karlma - 14-12-2017, 21:54
RE: Schiller - von kay - 14-12-2017, 22:23
RE: Schiller - von karlma - 14-12-2017, 23:02
RE: Schiller - von p__ - 14-12-2017, 23:02
RE: Schiller - von ReuIstLang - 15-12-2017, 10:05
RE: Schiller - von p__ - 15-12-2017, 10:46

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