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Beistandschaft, wie damit umgehen
#1
Guten Morgen meine Lieben,

Es ist einige Zeit der Ruhe vergangen, aber jetzt müsste ich mal wieder um Rat zum Umgang mit der neuen Situation bitten.

Im vergangenen September kam die Überprüfung meines Einkommens durch den Anwalt der Kindesmutter für meine Töchter (16 +18).
Tochter (18) seit dem 1.8. im FSJ ist nun außen vor und alles gut und geregelt.

Für die Tochter (16) hatte der Anwalt dann einen Unterhaltsanspruch berechnet der nicht mit meinen Berechnungen übereinkam.
Nach vielen hin und her hatte ich ihm dann mitgeteilt, dass für mich die Angelegenheit abgeschlossen wäre und ich den Unterhalt nach meinen Berechnungen zahle.
Getreu dem Motto - dann klag doch wenn du mehr willst. 

Nun, nach Monaten des Stillschweigens ist die Mutter dann wohl zum Jungendamt gerannt und die haben sich der Sache  nun in Form eine Beistandschaft angenommen und mir letzte Woche ein wirklich nettes Schreiben zukommen lassen.

Sie haben erklärt, sie hätten die Beistandschaft fürs Kind übernommen, alle Unterlagen vom Anwalt bekommen und darauf hin gerechnet und das gleiche Ergebnis bekommen wie der Anwalt. Sie setzen mir eine Frist in der ich dort vorsprechen soll um einen entsprechenden Titel zu unterschreiben. Ansonsten würden sie diesen gerichtlich festsetzen lassen.

Das ganze Schreiben sehr frech formuliert, Rechtsgrundlagen Fehlanzeige.

Meine Fragen nun, wie gehe ich damit um? Ignorieren ist sicherlich der falsche weg, oder!?
Weiterhin schreiben sie, weil ich nur noch einem Kind, bisher 2, verpflichtet sei, würde sich automatisch der Unterhalt um eine Stufe erhöhen. Ist das so richtig?
Falls ja und vorausgesetzt ich zahle in Form des Titels, hätte ich diesen erhöhten Unterhaltsbetrag ja auch an der Backe wenn die zweite Tochter aus dem FSJ kommt und eine Ausbildung/Studium beginnt.

Vielen Dank für Eure Ratschläge!
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#2
Nun, wenn man bedenkt dass die Beiständinnen den ganzen lieben langen Tag fast nichts anderes machen als Unterhaltsbeträge auszurechnen - da empfehle ich dann doch, die "eigene Berechnung des Unterhalts" von einem Juristen gegenprüfen zu lassen.

Taktisch kann man so vorgehen, selbst einen Titel beim Notar erstellen zu lassen. Das hat mehrere Vorteile: man kann in den Titel reinschreiben, was man gerne hätte, z.B. Befristung bis zum XXX, Abschluss der Ausbildung, Erreichen des 18. Lebensjahres oder was auch immer. Man kann den Unterhaltsbetrag einsetzen, den man für angemessen hält.

Die Beiständin muss dann, wenn ihr dieser selbst erstellte Titel nicht gefällt, gegen denselben klagen. Da es nur um die Differenz zum freiwillig Angebotenen geht, hält das den Streitwert und damit die Kosten des Verfahrens gering.
Die Beiständin wird, wenn es nicht gerade um Peanuts geht, selbstverständlich klagen. Weil es sie nichts kostet. Und wahrscheinlich auch gewinnen, was dich dann zusätzlich noch die Kosten des Verfahrens kostet.

Für die Zukunft, wenn die Mädels ihre Ausbildung machen: kannst du dich mit ihnen direkt selber einigen? Kinder sind oft weniger zur Eskalation geneigt als ihre Mütter und wollen den Papa nicht unbedingt vor Gericht zerren.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
(28-08-2017, 08:11)Besolder schrieb: Weiterhin schreiben sie, weil ich nur noch einem Kind, bisher 2, verpflichtet sei, würde sich automatisch der Unterhalt um eine Stufe erhöhen. Ist das so richtig?

Wenn es sonst niemand gibt (z.B. du eine neue Frau mit wenig Einkommen geheiratet hast), kann der Unterhalt eine Stufe höher werden. Ob das so ist, kann man ohne genaue Kenntnis der Zahlen und Situation nicht sagen. Auch nicht, ob die Rechnung des Anwalts/Jugendamts plausibel ist.

Einen Titel wirst du unterzeichnen müssen. Da musst du eine Befristung ergänzen. Der Titel darf maximal bis zum 18. Geburtstag des Kindes gültig sein. Oder das Datum der Beendigung des sozialen Jahrs der Tochter 1. Hinsichtlich der Befristung gibts kein Problem, wenn das Jugendamt vor Gericht geht. Einem Antrag von dir auf Befristung bis 18 wird sicherlich stattgegeben. Strittig bleibt wohl die Unterhaltshöhe.
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#4
(28-08-2017, 08:25)Austriake schrieb: Nun, wenn man bedenkt dass die Beiständinnen den ganzen lieben langen Tag fast nichts anderes machen als Unterhaltsbeträge auszurechnen - da empfehle ich dann doch, die "eigene Berechnung des Unterhalts" von einem Juristen gegenprüfen zu lassen.

Austriake, das ist falsch!

Mann läßt die Berechnung des JAs überprüfen, denn die rechnen sehr oft falsch; vertrauend darauf, daß der Vater nicht genügend Ahnung hat, um die Fehler erkennen zu können.

Ich habe das jetzt mehrfach durch und muß daher DRINGEND zur Einschaltung eines fähigen Anwalts raten!


(28-08-2017, 08:25)Austriake schrieb: Taktisch kann man so vorgehen, selbst einen Titel beim Notar erstellen zu lassen. Das hat mehrere Vorteile: man kann in den Titel reinschreiben, was man gerne hätte, z.B. Befristung bis zum XXX, Abschluss der Ausbildung, Erreichen des 18. Lebensjahres oder was auch immer. Man kann den Unterhaltsbetrag einsetzen, den man für angemessen hält.

Hier stimme ich Dir zu!

(28-08-2017, 08:25)Austriake schrieb: Die Beiständin muss dann, wenn ihr dieser selbst erstellte Titel nicht gefällt, gegen denselben klagen. Da es nur um die Differenz zum freiwillig Angebotenen geht, hält das den Streitwert und damit die Kosten des Verfahrens gering.

Da bin ich mir nicht sicher, denn ich glaube kürzlich gelesen zu haben, daß der ursprünglich geforderte Wert (x12) als Streitwert dient und eben nicht mehr die Differenz.

Leider weiß ich Quelle nicht mehr und insofern irre ich mich hoffentlich.


(28-08-2017, 08:25)Austriake schrieb: Die Beiständin wird, wenn es nicht gerade um Peanuts geht, selbstverständlich klagen. Weil es sie nichts kostet. Und wahrscheinlich auch gewinnen, was dich dann zusätzlich noch die Kosten des Verfahrens kostet.

Nach meiner Erfahrung kann man das nicht so pauschal sagen. Zum einen ist der Aufwand auch für das JA erheblich, zum andern ist es mitnichten gesagt, daß das JA gewinnt (bei mir hat es einmal krachend verloren und beim zweiten Mal hat sich das JA nicht getraut, wieder ein Verfahren zu eröffnen).

(28-08-2017, 08:25)Austriake schrieb: Für die Zukunft, wenn die Mädels ihre Ausbildung machen: kannst du dich mit ihnen direkt selber einigen?

Volle Zustimmung!

(28-08-2017, 08:25)Austriake schrieb: Kinder sind oft weniger zur Eskalation geneigt als ihre Mütter und wollen den Papa nicht unbedingt vor Gericht zerren.

Leider nach meiner Erfahrung eine unzulässige Verallgemeinerung!

Simon II
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#5
(28-08-2017, 11:41)Simon ii schrieb:
(28-08-2017, 08:25)Austriake schrieb: Die Beiständin muss dann, wenn ihr dieser selbst erstellte Titel nicht gefällt, gegen denselben klagen. Da es nur um die Differenz zum freiwillig Angebotenen geht, hält das den Streitwert und damit die Kosten des Verfahrens gering.

Da bin ich mir nicht sicher, denn ich glaube kürzlich gelesen zu haben, daß der ursprünglich geforderte Wert (x12) als Streitwert dient und eben nicht mehr die Differenz.

In meinem Fall hat der Richter gesagt, wenn der Titel freiwillig erstellt/unterzeichnet wird BEVOR die Gegenseite Klage einreicht, gilt die Differenz. Wurde die Klage bereits eingereicht, gilt die Gesamtsumme (jeweils x12).

Momik
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#6
(28-08-2017, 12:01)Momik schrieb: In meinem Fall hat der Richter gesagt, wenn der Titel freiwillig erstellt/unterzeichnet wird BEVOR die Gegenseite Klage einreicht, gilt die Differenz. Wurde die Klage bereits eingereicht, gilt die Gesamtsumme (jeweils x12).

Danke für die Klarstellung!

Simon II
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#7
Vielen Dank für Eure Meinungen und Beiträge!

Ich gehe mal davon aus, das wenn ich einen notariellen Titel mit dem erhöhten Unterhaltsbetrag abgebe, dies nur mache wenn ich den alten, originalen noch gültigen ausgehändigt bekomme???

Ich werde den erhöhten Titel machen um Ruhr in die Sache zu bekommen. In gut einem Jahr wird das Kind 18 und dann ist eh alles hinfällig. Mit ihr kann man vernünftig reden und regeln.
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#8
(29-08-2017, 13:33)Besolder schrieb: Vielen Dank für Eure Meinungen und Beiträge!

Ich gehe mal davon aus, das wenn ich einen notariellen Titel mit dem erhöhten Unterhaltsbetrag abgebe, dies nur mache wenn ich den alten, originalen noch gültigen ausgehändigt bekomme???

Ich werde den erhöhten Titel machen um Ruhr in die Sache zu bekommen. In gut einem Jahr wird das Kind 18 und dann ist eh alles hinfällig. Mit ihr kann man vernünftig reden und regeln.

VORSICHT!

Einen neuen Titel gibt es NUR, wenn gleichzeitig der alte Titel herausgerückt oder schriftlich von der Gegenseite für ungültig erklärt wird!

Sonst gilt:

Du hast ZWEI gültige Titel gegen Dich, denn die Gegenseite ist MITNICHTEN verpflichtet, den alten Titel herauszurücken!

Simon II
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#9
Danke, so dachte ich mir das schon  Smile
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#10
Will jetzt keinen Extrathread dazu aufmachen. Thema Beistandschaft betrifft mich aktuell auch und an dieser einseitig verkündeten Brieffreundschaft werde ich mich noch die nächsten vier Jahre erfreuen dürfen.

a) Wer hat das Musterschreiben Schreiben Beistandschaft bereits verwendet und hat das irgendwas bewirkt, außer ein paar Sandkörnchen ins Getriebe zu streuen?

b) Bringt eine SB 50% zusätzliche Abzüge beim unterhaltsrelevanten Einkommen oder läßt man so was besser weg?

c) Kann das Jugendamt Auskunft fordern, obwohl bereits innerhalb von 2 Jahren dem JC Auskunft erteilt wurde? Ich habe dennoch freiwillig teilweise datensparsam Auskunft erteilt, weil daß Einkommen in den letzten 1-2 Jahren deutlich geringer war. Unterhalt leiste ich konstant oberhalb Mindestsatz seit Jahren. JC hat dies bei der letzten Auskunft als ausreichend befunden.

d) Woran bemißt sich der Streitwert bei einer Auskunftsklage?

e) Plane möglichst spät durch eine eigene Titulierung beim Notar nach TFAQ-Vorlage einen statischen Titel in bisheriger Höhe(?) mit EA 18 titulieren zu lassen, um dem Muttiamt etwas Wind aus den Segeln zu nehmen, wenn die weiter rumnölen.
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#11
a) Diese Sandkörner sind der Zweck des Schreibens. Mehr wird man weder damit noch mit anderen Schreiben erreichen.
b) Was ist eine SB
c) Fordern können die alles, aber du musst es nicht vor Ablauf der zwei Jahre beantworten. Wenn dein Einkommen gesunken ist, würde ich aber sogleich Auskunft geben und nachdrücklich eine Unterhaltssenkung verlangen.
d) 10-20% des bisherigen Jahresunterhalts oder 1000 EUR, wenn deutlich Abänderungen kommen oder kein früherer Unterhalt da ist.
e) Ja, mach das.
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#12
Danke für die schnelle Antwort. Dann werde ich etwas Sand spendieren. Werde dann von möglichen weiteren Sandkastenspielchen des Muttiamtes berichten.
SB Schwerbehinderung
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#13
Eine Schwerbehinderung solltest du selbstverständlich auch in Unterhaltsstreitigkeiten anbringen. Aber pauschal geht das nicht, nach dem Motto "50% schwerbehindert beutet zwei Stufen weniger in der Düsseldorfer Tabelle". Das muss immer konkret belegt werden. Zum Beispiel wenn von dir mehr Arbeit gefordert wird, um mehr zu verdienen. Kannst du nicht, weil du das körperlich nicht schaffst. Oder auch wenn du wengen Schwerbehinderung besondere unumgängliche Zusatzausgaben belegen kannst, was den Selbstbehalt erhöht. Oder deswegen erhöhte Wohnkosten hast. Zum Beispiel, weil du in teurer Arbeitsnähe wohnen musst weil du kein Auto fahren kannst.

Eine Herunterstufung ist damit noch am leichtesten zu erreichen, die Akzeptanz eines Mangelfalls leider weniger.
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#14
Die Vorlage habe ich ergänzt:
Muttiamt soll erklären, warum sie selber nur xxx,- Unterhalt für Kinder zwischen tt und tt Jahren bei ausbleibendem Barunterhalt zahlen. Der Vaterzahldepp aber viel mehr blechen soll. Bedarf des Kindes richtet sich nicht nach dem Vatereinkommen. Nur danach, was es tatsächlich benötigt. Der zusätzliche Barunterhalt zusätzlich zum Betreuungsunterhalt wurde vom Gesetzgeber hier mit xxx Euro festgelegt (UVG). Daran muss sich das Muttiamt halten. Ein Kind ist keine Geldquelle für AE.

Muttiamt kann nun weiter rumquaken. Wenn eine (Auskunfts)Klage droht, marschiere ich mit der vorbereiteten Titulierungvorlage zum Notar und lasse den bisherigen Zahlbetrag titulieren. Die ist noch erweitert mit dem Satz aus der FAQ zum Jugendamt.  "Ich unterzeichne vorliegenden Titel nicht freiwillig, sondern aufgrund von einer erpresserisch geäusserten Forderung des Jugendamtes, veranlasst von Frau XY, andernfalls würde ich sofort vor Gericht gebracht"
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#15
(16-09-2017, 13:41)Asltaw schrieb: Die ist noch erweitert mit dem Satz aus der FAQ zum Jugendamt.  "Ich unterzeichne vorliegenden Titel nicht freiwillig, sondern aufgrund von einer erpresserisch geäusserten Forderung des Jugendamtes, veranlasst von Frau XY, andernfalls würde ich sofort vor Gericht gebracht"

Na, das wird kein Notar beurkunden. Kannst du bleiben lassen. Im besten Falle heiße Luft ohne Aussagewert. Im schlimmsten Falle (wenn öffentlich mit Namensnennung verbreitet) eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#16
Braucht er auch (vorerst) nicht mehr, denn ich habe die KM dazu bewegen können, die Beistandsschaft zu beenden.
Kind ist auch nicht mehr so weit vom 18. LJ entfernt und es besteht regelmäßig Kontakt.
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#17
Glückwunsch. Wie hast du die KM dazu bewegen können, die Beistandschaft zu beenden?
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#18
Der KM ging es darum, Unterhalt zu bekommen. Ich hatte ihr einen freundlichen und geschäftsmäßigen Brief geschrieben und mich schriftlich verpflichtet Unterhalt in fester Höhe zu zahlen, wenn sie im Gegenzug die Beistandsschaft beendet und damit die Situation befriedet wird, zumal ich regelmäßigen Kontakt zum Kind habe. Zuvor hatte ich allerdings auch erfolgreich mit Unterhaltseinbehalt gedroht, wenn mir die KM Informationen zum Kind vorenthalten wollte.
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