Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Baby zum Papa möglich ?
#1
Meine Frau ist Ausländerin und hat hier in Deutschland keine Familie.

Sie ist nun mit unserer 8 Monate alten Tochter ins Frauenhaus geflüchtet.

Bei mir würde unsere Tochter in einem gewachsenen Familienverband mit Großeltern, Geschwistern und anderen Verwandten aufwachsen.

Ich halte dies für das Kindeswohl besser als in einem Frauenhaus aufzuwachsen. Die gegnerische Anwältin schrieb dies auch so schön in ihrem Schreiben, dass meine Frau auf längere Zeit auf fremde Hilfe angewiesen ist.

Ich würde deswegen unsere Tochter zu mir holen. Mir wurden ja auch schon die Teenager zugesprochen und arbeiten tue ich auch.

Außerdem würden meine Eltern und Tanten tatkräftig mit helfen wollen.

Die KM kann ihre Tochter jederzeit besuchen, wenn sie dies möchte.

Sind hierzu Referenzfällle bekannt ?
Zitieren
#2
Da hast Du in der westlichen Gesellschaft wenig Chancen wenn die Mutter halbwegs klar im Kopf ist. Ein Kind gehoert IMMER zur Mutter fuer die Helferindustrie und Gerichte. Ist die Mutter allerdings schwer psychisch gestoert oder schwerst drogensuechtig, haettest Du eine geringe Chance. ABER da das Kind auch erst 8 Monate alt ist, sieht das alles nicht gut aus fuer Dich. Ich hatte das ja auch schon geschrieben, sie hat jetzt die ganze Feminazi Frauenhausmafia hinter sich und die werden alles tun um Dich fertig zu machen und Dir das Kind vorzuenthalten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#3
Hast du etwa eine mittellose Importbraut geheiratet? Gibts auch noch einen Altersunterschied? Ja, dafür gibts eine sechsstellige Zahl von Referenzfällen. Die praktisch ausnahmslos der Mutter das Kind zusprechen. Du hast dich leider ganz gepflegt ohne Not freiwillig selbst auf die schlechtestmögliche Position gesetzt, die man als Mann überhaupt nur haben kann.

Und keine Sorge, die bleibt nicht im Frauenhaus. Die nimmt sich eine Wohnung. Mach dich mal auf nette Unterhaltsforderungen gefasst. Die werden dich noch ausquetschen, wenn du schon wegen deiner anderen Kinder Opa bist.

Versuche jetzt mal, mehr Realismus zu erreichen. Ich weiss, das ist extrem schwer, weil du dir noch nicht vorstellen kannst, was alles passiert.
Zitieren
#4
Moin,

das Forum war auch mal etwas hilfreicher, als ausschließlich allgemeine Negativ-Kommentare zu bieten ...
Das Wichtigste wurde bislang überlesen:
(24-11-2017, 18:52)Ruwii schrieb: Mir wurden ja auch schon die Teenager zugesprochen

Kannst Du das näher erläutern ?
Bereits 2 Kinder von derselben Mutter leben bei Dir ?
Per Sorgerecht-Gerichtsentscheidung ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#5
Pistachio 00 hat Recht. Die Situation klingt nicht besonders gut, aber wir sollten nicht gleich aufgeben.

@Ruwii: Wir brauchen mehr Informationen, Beschreib doch die Lage mal etwas ausführlicher. Hast Du Elternzeit gemacht (Bindung zum Kind)? Wie ist die KM so drauf, welchen Charakter hat Sie?
Zitieren
#6
Jedes Detail ist wichtig und kann dir eventuell dazu weiterhelfen, dass Sorgerecht für das Baby zu bekommen. Schildere uns alles ausführlich und vielleicht lässt sich etwas finden, womit du gute Chancen haben kannst Wink
Zitieren
#7
Rede mit Ihr, dass es vernünftig ist, das Kind erst mal zu Dir zu holen, biete ihr an dafür etwas zu zahlen.
Falls Sie sich verweigert, stelle eine einstweilige Anordnung schnellstmöglich per Anwalt zur Klärung von Aufenthaltbestimmung ans Gericht.
Die Uhr läuft. Je länger das Kind jetzt bei der Mutter ist, desto mehr ist es für Dich verloren.
Dann mit Hilfe von Verbänden/Vereinen einen perfekten Schriftsatz mit schärfster Argumentation ausformulieren, um Dir die Gunst des Richters zu sichern.
Aussichtschancen mittelmässig. Kommt stark darauf an, welches Gericht zuständig ist und welche Sesselpupser für Deinen Fall abgestellt wird.
Viel Glück!
Zitieren
#8
So heute war der erste Termin.

Umgang einmal in der Woche für 45 min., weil Mama anscheinend noch stillen würde ( mir hat sie zwar was anderes geschrieben aber naja ).

Da darf man sich richtig glücklich schätzen.
Zitieren
#9
Das ist doch absurd!

Bei so einem kleinen Kind muß die Betreuung durch den Vater täglich - mindestens jedoch zweitäglich - erfolgen.

Und 45 Minuten ist einfach nur lachhaft!

Simon II
Zitieren
#10
Wer war anwesend bei diesem Termin und wie sieht die Vereinbarung genau aus? Ist sie schriftlich fixiert? Hast du zugestimmt oder wurde dir das diktiert? 45 Minuten pro Woche wo? Du kriegst den Kinderwagen mit dem schlafenden Kind und darfst ihn 45 Minuten um den Block schieben? ist ein Folgetreffen vereinbart?

Vermutlich wirst jetzt Stück für Stück auf dem Boden der Trennungväterrealität in diesem Land ankommen und die Träume vom Kind holen werden sich daran anpassen müssen. So geht es jedem.

Warst du schon beim Anwalt? Wenn nicht: Schiebe das nicht hinaus. Jeder Tag kostet nur extra. Wichtig ist, auch die Scheidung frühestmöglich einzureichen.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste