Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 1 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsrückstand, neuer Job
#51
Es gibt aber keine Vereinbarung über 150 EUR. Schreib denen, der Stand sei 50 EUR und über das "mehr zahlen" sei noch nichts gesprochen worden, sich das sowieso erübrigt da du sowieso fast auf dem Pfändungsfreibetrag liegst. Allerdings ist deine Position nicht stark. Wenigstens gilt der normale Pfändungsfreibetrag, da es alte Rückstände sind.

Ende 2017 hatte ich dir schon geraten, den Job stabil zu etablieren und insgeheim die zweite Insolvenz vorzubereiten. Angenommen, du würdest jetzt weiterarbeiten und wie bisher nur den Pfändungsfreibetrag behalten, hättest du überhaupt eine Chance, wieder schuldenfrei zu werden? Bei einer Insolvenz und dem Job hättest du vielleicht eine gute Quote, so dass die Wohlverhaltensphsse verkürzt ist. Während der du mehr behalten könntest wie jetzt.
Zitieren
#52
Hi p__,

Nein, eine 2. Insolvenz kommt für mich nicht in Frage. Hab die 1. schon als absolute Höchststrafe empfunden die einen auch Jahre nach Insolvenz noch verfolgt.

Mehr als den Pfändungsfreibetrag könnte ich wohl auch nicht während einer Insolvenz behalten?

Ich geh immer noch positiv davon aus ( jaja ), das wenn meine Tochter nächstes Jahr 18 wird sich zumindest in absehbarer Zeit der in ihre Richtung aufgelaufene Rückstand von selbst erledigt. Übrig bleibt dann hoffentlich nur noch der Rückstand Unterhaltsvorschuss (und natürlich laufender Unterhalt, bei dem meine Ex dann auch mal zahlen darf :-) ), der ist aber bei meinem Einkommen dann Überschaubar.

Ich hab nur keine Lust, mich jetzt im Vorfeld noch seitens Jugendamt pleite machen zu lassen................
Zitieren
#53
Die Schulden bleiben dir erst mal, auch wenn sie ab 18 direkt von der Tochter eingezogen werden können. Vielleicht hast du ja Glück und alles fällt unter den Tisch, aber erfahrungsgemäss sind diese erwachsenen Kinder entsprechend beraten von ihrer Umgebung, so dass eben nichts unter den Tisch fällt.

Vor allem die lieben Mütter beraten da eifrig mit, angestachelt durch die Unerhörtheit, dass sie ab 18 auch selbst unterhaltspflichtig werden. Der Gedanke: "Ich soll jetzt zahlen und der Vater will, dass man seine Schulden vergisst?!"

Pleite bist du schon - wem für einen Vollzeitjob nur der Pfändungsfreibetrag bleibt und gerade mal 50 EUR Rückstände zahlen kann, ist pleite. Bei 30000 EUR Unterhaltsschulden und Zinssatz Null zahlst du da exakt 50 Jahre lang. So etwa an deinem 100. Geburtststag bist du dann schuldenfrei.
Zitieren
#54
Naja, ob man das ganz so sehen kann, weiss ich nicht? Der -normale- Pfändungsfreibetrag liegt beimir bei 1.380,-- EUR mtl. Ich mein das verdienen die meisten in Vollzeit ja noch nichtmal ohne Pfändung oder Unterhaltspflichten. Von daher ist "Pleite" wohl relativ.

Mit der "verschärften Pfändung" und dann ca. 1000,-- EUR verbleibend.................... dann hättest du definitiv Recht.

Da es von meiner Ex-Frau ausging, das sie mit 50,-- EUR Rückstandzahlung zufrieden ist, hab ich die Hoffnung, das es nach Übergang der Forderungen auf meine Tochter zumindest nicht mehr wird. Und dank Alters- und Lohnsteigerungen (sowie deiner oben erwähnten einsetzenden Barunterhaltspflicht der Mutter) hätte ich dann wohl einiges über dem Pfändungsfreibetrag zur Verfügung (Weihnachtsgeld nicht zu vergessen). Von daher muss/will ich erstmal abwarten wie meine Tochter dann in 11 Monaten (wenn sie 18 wird) so reagiert. Gottseidank hab ich soweit ein gutes Verhältnis zu ihr. Von daher hab ich noch Hoffnung. Und selbst wenn ich 50 Jahre 50,-- EUR mtl zahle ist mir das überschaubarer und lieber als ne erneute EV oder Insolvenz.

Hat ja auch was mit Kreditwürdigkeit etc. zu tun. Oder Handyvertrag oder Stromanbieterwechsel oder Anmietung (Wohnung Garage Lagerraum etc.) unsw.
Zitieren
#55
So, hab nun die Antwort auf meine E-Mail ans Jugendamt bekommen und bin ...................erbost (aber interessiert ja niemanden):

"Sie hatten im Oktober 2018 telefonisch mit meiner Kollegin ........... eine monatliche Rückstandsrate von 150 € vereinbart. Diese Zahlungen sollen hälftig an die Kindesmutter und an die Unterhaltsvorschusskasse weitergeleitet werden.

In Anbetracht der hohen Unterhaltsrückstände und Ihres derzeitigen Einkommens ist diese Ratenhöhe angemessen.

Ich möchte Sie bitten, sich an Absprachen zu halten, auch wenn Sie telefonisch vereinbart wurden.

Bitte zahlen Sie die fehlenden 100 € für den Monat November bis zum 23.11.2018 nach und passen Sie den Dauerauftrag entsprechend an.

Ich erinnere daran, dass die Lohnpfändung derzeit ruhend gestellt ist. Ein Wiederaufleben der Pfändung wäre kurzfristig möglich.

Mit freundlichen Grüßen"


Ich hatte -zur Erinnerung- mit der Kollegin telefonisch gar nichts derartiges besprochen. Ich hatte mich nur mit ihr darüber unterhalten und geeinigt, das die laufende Rückstandszahlung i.H.v. 50,00 EUR mtl. 50/50 aufgeteilt wird. Ebenso die schon -aus 3 Monaten Zahlungen- bisher kumuliert eingegangenen Zahlungen von insg. 150,-- EUR.

Ist schon interessant wie die Kollegin das direkt so deutet das ab sofort IMMER 150,00 EUR mtl. fliessen sollen. Dagegen vorgehen kann ich ja jetzt auch nicht, denn man droht mir ja ganz unverhohlen mit sofortiger wiederauflebung der ruhenden Lohnpfändung. Sowas nenne ich normalerweise Erpressung!
Zitieren
#56
Sehr geehrte Damen vom JA,

da gabe es wohl ein Missverstaendnis bei der Kollegin. Ich bin z. Zt. einfach nicht in der Lage mehr als 50 Euro zu zahlen. Falls Sie die Lohnpfaendung wiederaufleben lassen, werde ich meinen Arbeitsplatz verlieren und auch diese Zahlungen nicht mehr leisten koennen. Selbstverstaendlich stehe ich zu meinem Wort, sobald es meine finanzielle Situation erlaubt, werde ich die Zahlungen erhoehen. Das ist leider z. Zt. aber einfach nicht moeglich. Ich bitte um Verstaendnis.

MFG

Gast1969
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#57
Sehr geehrte Fachkräfte des Jugendamts,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Da gab es wohl ein Missverständnis auf ihrer Seite: Ich habe niemals 150 EUR Rückzahlung pro Monat angeboten oder gar vereinbart. Schon allein deshalb nicht, weil ich das Geld überhaupt nicht habe. Die letzte Vereinbarung lautete 50.- EUR. Ich kann gar nichts anbieten, was ich nicht habe, das wäre Betrug.

Sicher können Sie erneut pfänden, das haben sie die letzten Jahre bereits eifrig bewiesen. Sie werden dann vom Vollstreckungsbeamten dieselben Zahlen geliefert bekommen wie ich sie bereits geliefert habe, durch die Pfändung ändert sich weder etwas an meinem Einkommen noch an Pfändungsfreibeträgen.

mit herzlichsten Grüssen

Ixus Nixus


Du kannst eh nichts machen. Wenn sie pfänden, dann pfänden sie, kannst du nicht ändern.
Zitieren
#58
Ich musste schon beim ersten Satz lachen.
Zitieren
#59
(12-11-2018, 12:29)kay schrieb: Sehr geehrte Damen vom JA,

da gabe es wohl ein Missverstaendnis bei der Kollegin. Ich bin z. Zt. einfach nicht in der Lage mehr als 50 Euro zu zahlen. Falls Sie die Lohnpfaendung wiederaufleben lassen, werde ich meinen Arbeitsplatz verlieren und auch diese Zahlungen nicht mehr leisten koennen. Selbstverstaendlich stehe ich zu meinem Wort, sobald es meine finanzielle Situation erlaubt, werde ich die Zahlungen erhoehen. Das ist leider z. Zt. aber einfach nicht moeglich. Ich bitte um Verstaendnis.

MFG

Gast1969

Tja, das Problem ist ja, das ich trotz 150 EUR mtl immer noch (wie weiter oben schon erwähnt) ca. 30 EUR über dem "normalen" Pfändungsfreibetrag liege, da also vermutlich noch Luft nach oben gesehen wird, und bei "verschärfter" Pfändung (ca. 1.000 EUR Freibetrag für mich) noch ca. weitere 400 EUR Spielraum gesehen werden.

Und die Krux mit dem Öffentlichen Dienst (zumindest bei meiner Stadt) ist, das da auch mit Lohnpfändung niemand entlassen wird (wie ich selbst erfahren habe). Und das Wissen die JA-Mitarbeiter sicherlich ganz genau, folglich kann man mich schön Erpressen und unter Druck setzen. Ich hoffe ja immer noch das der Albtraum in 11-12 Monaten erledigt ist (Kind wird 18) und ich nicht noch ne böse Überraschung erlebe Huh
Zitieren
#60
Dann biete einfach 100 Euro an, immernoch besser als 150.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#61
(12-11-2018, 12:21)Gast1969 schrieb: Ich möchte Sie bitten, sich an Absprachen zu halten, auch wenn Sie telefonisch vereinbart wurden.

Bitte zahlen Sie die fehlenden 100 € für den Monat November bis zum 23.11.2018 nach und passen  Sie den Dauerauftrag entsprechend an.

Ich erinnere daran, dass die Lohnpfändung derzeit ruhend gestellt ist. Ein Wiederaufleben der Pfändung wäre kurzfristig möglich.

Ja, kay, würd ich denen gerne anbieten, die 100 EUR. Leider beruft man sich ja auf meine -angebliche- Zusicherung (!) jeden Monat 150 EUR zu zahlen und insbesonders irritiert mich der letzte Satz. Wenn ich jetzt noch versuche "Nachzubessern" wird man ja wohl wieder meine Pfändung aufleben lassen Huh
Zitieren
#62
Das ist doch wie auf einem orientalischen Basar, handel einfach! Die haben doch auch keinen Bock auf Arbeit und gehen gerne einfach Wege. Versuch bei den 50 Euro zu bleiben und erhoehe zur Not um die Pfaendung abzuwenden. Du kaufst doch auch keinen Gebrauchtwagen fuer den Preis fuer den er bei Mobile steht.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#63
Biete Ihnen 75 Euro an.

"Sehr geehrte Fachkräfte vom Jugendamt

Ich habe niemals 150 Euro angeboten noch mit Ihnen eine Vereinbarung getroffen. Ich biete Ihnen aber als Zeichen meines guten Willens 75 Euro an."

Mit vorzüglich verachtungsvollen Grüssen

Ihr Zahlknecht
Zitieren
#64
Danke für all Eure Meinungen!

Ich war dann heute zur Abwechslung doch mal bei einem Anwalt. Da ich trotz meines nicht gerade niedrigen Einkommens einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht erhalten habe, hab ich jetzt sozusagen schriftlich, das ich ne arme Sau bin und nur noch über den Sozialhilfesatz zum Leben verfüge :-( .

Das Problem ist, wenn ich nach Euren obigen Vorschlägen vorgehe, dass das JA lt. RA möglicherweise sofort wieder die Lohnpfändung aufleben läßt. Damit müsse ich jederzeit rechnen.

Ansonsten war der Termin eher desillusionierend.

Man könne an dem seinerzeit wie auch immer zustande gekommenen Gerichtsurteil inkl. Titulierung und fiktivem Einkommen nichts machen. Eine Verjährung sei eh durch Aufnahme meiner Rückstandzahlungen gehemmt und eine Verwirkung hätte nach einem recht neuen BGH-Urteil jetzt so hohe Anforderungen, das diese in der Praxis wohl keine Rolle mehr spielen würde.

Ich könne mich nur mit dem JA (bzw. Beistandschaft) einigen. Dazu seien diese aber nicht verpflichtet. Ebenso könnte trotz bestehender Absprache jederzeit die Lohnpfändung wieder Aufleben, genauso auch in Zukunft könne JEDERZEIT die Absprache abgeändert werden bzw. die Lohnpfändung wieder Aufleben. Eine Sicherheit hätte man dadurch nicht.

Auch wenn mein Kind nächstes Jahr volljährig wird, könnte dieses seine Ansprüche an seine Mutter abtreten und damit wäre ich immer noch nicht aus der Nummer raus. Auch könnten dann, trotz jetziger Absprachen, wieder völlig andere Rückzahlungsraten gefordert werden usw. usf.

Noch ein kleiner Hinweis in eigener Sache (was evtl. in dem Zusammenhang auch nicht alle hier wissen): eigentlich benötige ich einen Kredit Summe x um einige andere Sachen bezahlen zu können. Ich war der Meinung, ich kann den -nach aktuell vorliegender Absprache und was mir finanziell noch verbleibt- problemlos bedienen. Da aber die Lohnpfändung nur ruht und wie o.g. jederzeit wieder aufleben kann und ich dann mit ca. 1.000 EUR Selbstbehalt diesen DANN wohl NICHT mehr bedienen könnte, würde dies dann wohl unter Eingehungsbetrug laufen.

Also Fazit: trotz fast 2.000 EUR Nettoeinkommen ist man (bzw. ich in dem Fall) dazu verdammt auf dem Niveau von 1.000 EUR zu Leben (weil Pfändung wieder aufleben kann) und damit auf dem Sozialhilfeniveau. Ist echt toll was so in Deutschland möglich ist................................
Zitieren
#65
Deine Geschichte kenne ich. Aus meinen vielfachen Überlegungen heraus. Ich habe beschlossen, mich mit dem Vorruhestand zufrieden geben zu müssen. Ich wurde gezwungen: 

Würde ich einen Job anfangen (bin seit 5 Jahren nicht mehr in Arbeit), kämen Lohnpfändungen. Die wären mir zutiefst unangenehm. Das meine ich auch so. Davon abgesehen, hat kein AG Bock auf die Formalitäten, also Probezeit nicht bestanden. Ich stütze mein Leben inzwischen auf die Erkenntnis:

Geldprobleme haben diejenigen, welche es haben wollen, jedoch nicht bekommen

Keine Geldprobleme hat der, wer realisiert, dass er dem Geld nicht mehr hinterher rennen muss wie ein Blöder. Warum auch? Um den anderen ihre Geldprobleme zu nehmen?

Sorry, aber es war nicht geschickt von dir, wieder arbeiten zu gehen. Deinen Lebensstandard wirst du damit nicht mehr erhöhen können. Was an Rente später fehlt, stockst du pfändungssicher über die Grundsicherung auf.

Nicht legal wären natürlich Lösungen wie:
Einkommen über Selbständigkeit auf fremden Namen, Zuverdienst auf Lohnsteuerkarte eines anderen, oder Schwarzarbeit. 

Für mich alles keine Option. Aber ich verstehe jeden, der sich auch der nicht legalen Methoden bedienen mag, schließlich ist Unterhaltsrecht in D auch nicht legal, vielmehr der Feministischen Unterwanderung der Gerichte, Jugendämter und Familienrechtsanwältinnen geschuldet. 

Punkt.
Zitieren
#66
++++++++++++++Sorry, aber es war nicht geschickt von dir, wieder arbeiten zu gehen. Deinen Lebensstandard wirst du damit nicht mehr erhöhen können.++++++++

Ja, IPAD3000, sehe ich jetzt auch. Wie heißt es so schön: die Hoffnung stirbt zuletzt.

Wär ich schon ca. 10 Jahre älter gewesen, hätte ich an meinem Leben wohl auch nichts mehr geändert. Aber, wie o.g., mit knapp 50 fühlte ich mich leider noch zu jung, um die nächsten Jahrzehnte meine Restlebens so gar nichts mehr zu machen. Ganz davon ab, das ich im Alter nicht gerade mit nichts leben wollte. Wenigstens das könnte ich im Zusammenspiel Rente/Zusatzversorgungskasse noch erreichen (und wenns dann nur für ein Leben im Ausland reicht - dann geh ich eben, sofern ich dann gesundheitlich noch kann).

Wer sich im Umfeld ALG II/Unterhalt teils nicht legaler Methoden der Geldbeschaffung bedient...................................... den versteh ich durchaus auch (solange es sich im Rahmen "Kavaliersdelikt" abspielt und nicht im "großen" Maßstab). Denn das ist in meinen Augen notwendige Notwehr, um in dem Sumpf überhaupt überleben zu können!
Zitieren
#67
@TS, es ist wirklich traurig das ein Mann um die 50 Jahre nichts mit sich anfangen kann, außer auf dem Sklavenmarkt zu arbeiten.
Ich arbeite seit 2013 nicht mehr und hatte ein Netto von 3K. Ich kann mich bestens beschäftigen und mit Langeweile umgehen, kann man auch lernen.
So ist halt der deutsche Michel, immer schon brav folgen.....
Zitieren
#68
(15-11-2018, 02:03)IPAD3000 schrieb: Sorry, aber es war nicht geschickt von dir, wieder arbeiten zu gehen.

...Tödlich ist nur die Gesamtsumme an Rückständen und die Teilzahlung darauf...Ich hätte an seiner Stelle versucht egal was ist auf Verwirkung des rückständigen Unterhalts zu gehen und dann der Job...



...ich weiss auch nicht von welchen "neuen" BGH-Urteil er da spricht. Meinst er BGH, 31.01.2018 - XII ZB 133/17 ?
Zitieren
#69
Arminius, ich hab keine Ahnung von welchem Urteil der RA sprach. Soll wohl neueren Datums sein. Und damit wäre bei mir wohl von Anfang an keine Verwirkung möglich gewesen. Ja, natürlich ist die Gesamtsumme an Rückständen tödlich, vor allem wenn meine Tochter sich bequatschen lässt - was ich nicht hoffe. Aber hinterher ist man immer schlauer.........

P.S.: wie sieht das denn mit den Pfändungsfreigrenzen aus, wenn meine Tochter 18 wird? Kann sie dann auch "verschärft" Pfänden oder gelten da wenigstens dann die "normalen" Pfändungsfreigrenzen?
Zitieren
#70
Verwirkung oder Verjährung, ja, dass sind reele Chancen die bestehen.

Ich bin im ähnlichen Alter, lebe glücklicherweise nicht vom Staat. Das ist ein Privileg, welches mir unangenehme Sanktionen und weitere Fiesitäten der Hartz IV Sachbearbeiter ersparen. Und genau daran beissen sich die „Menschen mit Geldsorgen“ bei mir die Zähne aus. Ich will mich mal als extrem guten Strategen bezeichnen. Verjährung ist zu einem meiner Kinder bereits realisiert, der Rest folgt, bin ich mir sicher, innerhalb der nächsten Jahre. Die Lust auf Pfändungsversuche nimmt doch nur dann ab, wenn es nichts zu holen gibt. Sobald ein Kind volljährig wird läuft die Zeit. Drei Jahre keine Pfändung => Verjährung (der rückständigen Ansprüche aus der Zeit vor Volljährigkeit). Verwirkung ist etwas schwieriger, zwar muss jährlich ein Pfändungsversuch stattfinden, doch nur, wenn offensichtlich was zu holen wäre. Verwirkung ist in meinem Fall daher schwer zu realisieren.
Zitieren
#71
Verwirkung greift aber auch wenn das Kind minderjährig ist...und ist nicht durch die minderjährigkeit gehemmt !
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltsrückstand Panto 5 3.740 13-07-2018, 22:18
Letzter Beitrag: Panto
  Hoher Unterhaltsrückstand abrakadabra 18 12.644 07-03-2012, 15:38
Letzter Beitrag: abrakadabra

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste