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Frage zu Unterhalt und neuer DDT 2018
#1
hallo zusammen,

bin vor kurzem papa geworden und zahle seit dem unterhalt. tituliert ist dieser noch nicht. JA & ich haben noch keinen termin gefunden. die beamtin ist sehr oft auf fortbildung.

mein netto liegt im bereich von Stufe 3.
da ich sonst keinem unterhaltsverpflichtend bin, werde ich hochgestuft in stufe 4 (115%)

mit der tabelle 2018 ändern sich ja auch die einkommensklassen.
d.h. mein eigentliches, bereinigtes netto liegt nun in stufe 2 (statt jetzt in 3).
nach der hochstufung dann in stufe 3 (statt jetzt in 4).

tituliert wird nach den % angaben.

was tute ich jetzt bzw kann ich tun?

unterzeichne ich jetzt die titulierung zu den momentanen 115%, steigt der unterhalt ab januar 2018 um zwar nur 6 eur, aber in summe müsste ich 18 eur mehr bezahlen wie wenn alles zum 01.01.18 angepasst werden würden (was ja nicht geschehen wird).

es wären zwar nur 18 eur und diese stünden dem kind ja weiterhin zur verfügung, nur eben durch mich. Wink
aber vom prinzip her habe ich so meine probleme damit aufgrund eines "altvertrages" diesen mehrbetrag zu zahlen.

was könnte ich tun? notariell bis ende 2017 titulieren lassen und gleichzeitig dann ab 01.01.18 (oder ab da neu)?

hoffe ihr versteht wie ich es meine und hängt euch nicht an dem kleinen betrag auf...

vielen dank schon mal fürs lesen meiner frage! Smile
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#2
Hallo,

ich würde folgendermaßen vorgehen:

1. Versuchen einen Titel generell zu vermeiden und freiwillig zahlen (2017: €298, ab 2018: €286).
2. Einen freiwilligen statischen Titel machen über €286 machen (Zahlbetrag ab 2018); Differenz zu €298 (€13) in 2017 freiwillig dazu zahlen.
3. Falls es nicht anders geht: dynamischer Titel über Stufe 3 DDT gültig ab 01.01.2018

Auf alle Fälle gilt es vermeiden einen dynamischen unbefristeten Titel bis zum 31.12.2017 zu unterschreiben, da sich ab 2018 die Eingruppierung ändert, durch den Titel dies jedoch nicht berücksichtigt wird und du somit mehr zahlen musst als gesetzlich vorgesehen. Hier musst du u. U. tricksen und die Unterzeichnung/Termine herauszögern z. B. wegen Krankheit, Fortbildungen, Urlaub usw.

Ist dein Einkommen schon bereinigt (berufsbedingte Kosten, Fahrtkosten Altersvorsorge usw.)? Bei umfangreicher Betreuung des Kindes durch dich kann auf eine Höherstufung in der DDT verzichtet werden. Ich würde es generell auf eine Klage vor Gericht ankommen lassen, bevor ich einen Deal mit dem Jugendamt machen würde.

Grüße

Lullaby
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#3
hallo!

vielen dank für deine nachricht.

hatte vergessen zu erwähnen dass es eine beistandsschaft geht. also haben die es schon ein wenig "eilig"...

ja, das einkommen ist schon bereinigt.

(08-11-2017, 14:25)Lullaby schrieb: ...

Auf alle Fälle gilt es vermeiden einen dynamischen unbefristeten Titel bis zum 31.12.2017 zu unterschreiben, da sich ab 2018 die Eingruppierung ändert, durch den Titel dies jedoch nicht berücksichtigt wird und du somit mehr zahlen musst als gesetzlich vorgesehen. Hier musst du u. U. tricksen und die Unterzeichnung/Termine herauszögern z. B. wegen Krankheit, Fortbildungen, Urlaub usw.
...
ja, das war auch so mein gedanke.
aber würde das auch gehen? oder kann ich sagen ich will die befristung bis 31.12.17 und dann auf basis des neuen DDT ab 01.01.18 einen neuen?

vielen dank!
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#4
Ne kurze Info zum Thema "Titel":

Wenn Du den Titel bei einem Notar machen läßt bist Du besser beraten (Meine Erfahrung).
Hier kannst Du - ohne von JA belabert oder schickaniert zu werden - reinschreiben lassen was Du möchtest.
Gerade im Bezug auf die Laufzeit ist das wichtig.
Der Titel kostete hier bei mir (frei statt Bayern) sagenhafte 8,80€ und das JA hält erstmal die Füße still.

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#5
(08-11-2017, 13:54)kabu79 schrieb: hoffe ihr versteht wie ich es meine und hängt euch nicht an dem kleinen betrag auf...

Wieso klein? Diese 18 EUR machen fast 4000 EUR für dich aus, wenn der Titel auf Volljährigkeit begrenzt ist. Bei Unterhaltsverpflichtungen laufen riesige Summen auf, deshalb sollte man auch klein erscheinende Beträge konsequent behandeln.

Die anderen Fragen hat L. schon gut beantwortet. Wie läuft es sonst? Wollte man auch schon Betreuungsunterhalt nach §1615l BGB von dir haben, da das Kind ja erst geboren wurde kann das auch noch kommen. Wie siehts mit Umgang aus?
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#6
betreuungsunterhalt wurde noch nicht geltend gemacht. sie will kein geld von mir für sich wie sie sagt. bin gespannt ob noch was kommt.
sonderbedarf für erstausstattung wurde schon geltend gemacht.

umgang, nun ja. findet minimalst und durch sie in art und weise "verordnet" statt.
da hat mir meine anwältin aber geraten vorzugehen, denn das sei zu wenig. das wird wohl nun auch geschehen. da spielt die zeit gegen mich wenn ich zu lange warte.
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#7
Wenn sie irgendwelche Sozialleistungen beantragt, werden die Ämter zu dir kommen, dagegen kann sie gar nichts machen.
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#8
(08-11-2017, 15:54)p__ schrieb: Wenn sie irgendwelche Sozialleistungen beantragt, werden die Ämter zu dir kommen, dagegen kann sie gar nichts machen.
das ist schon klar. Wink
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#9
Denk dran den Titel NICHT unbefristet zu machen! Befristung bis zum 18. Lebensjahr und mach den wie geraten wurde selbst und nicht beim JA.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#10
danke! werde ich beherzigen.
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#11
Hat jemand Erfahrung damit, die Frist den Titels auf die eigene Anstellungsfrist zu legen? Also mal angenommen man hat einen 2-Jahresvertrag, dann setzt man den Frist für den Titel ebenfalls auf 2 Jahre. Illusion oder machbar?
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#12
Hat zumindest Chancen, vor Gericht akzeptiert zu werden.
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#13
Danke.
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#14
Es sollte wohl kein problem sein im Titel einmal die alte und ab 2018 die neue Stufe zu titulieren. Die Frage ist, ob mal den Titel z.B. bis zur nächsten Änderung der DDT befristen kann.
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#15
(11-11-2017, 12:49)bubi schrieb: Die Frage ist, ob mal den Titel z.B. bis zur nächsten Änderung der DDT befristen kann.

Nein, damit wird man nicht durchkommen.
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#16
(10-11-2017, 18:12)Pfanne schrieb: Hat jemand Erfahrung damit, die Frist den Titels auf die eigene Anstellungsfrist zu legen? Also mal angenommen man hat einen 2-Jahresvertrag, dann setzt man den Frist für den Titel ebenfalls auf 2 Jahre. Illusion oder machbar?

Ein Bekannter hat auf meinen Rat hin den Unterhalt bei einem Notar titulieren lassen und zwar immer solang wie sein jeweiliger Arbeitsvertrag lief.
Begründen kann er das damit, dass die wirtschaftliche Situation nach Vertragsablauf unsicher sei.
Das JA hat sich damit zufrieden gegeben. Zumindest kam dann nichts mehr von denen.

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#17
wollte noch kurz rückmeldung geben.

war vor ca. 2 wochen auf dem JA, da die notare aufgrund der notarreform 2018 momentan keine termine mehr haben.

es wurde schon alles nach neuer DDT 2018 ab 01.01.18 (gehaltsstufe und prozent) vorbereitet.
die beträge ab geburt bis 01.01.18 stehen auch drin.
die begerenzung auf das 18. lebensjahr wurde dann auch noch ohne probleme aufgenommen.

waren 15 min in summe und völlig unkompliziert.
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#18
Du hast ja auch nichts über den Standard hinausgehendes gefordert. Hättest sie ja mal zur Probe fragen können, ob sie statisch und auf zwei Jahre titulieren :-)
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#19
(07-12-2017, 11:07)p__ schrieb: Du hast ja auch nichts über den Standard hinausgehendes gefordert. Hättest sie ja mal zur Probe fragen können, ob sie statisch und auf zwei Jahre titulieren :-)

Ich hatte bis jetzt damit bei uns keine Probleme. Hab nun schon 4 mal statisch auf 2 Jahre tituliert. Es gab keine Diskussionen oder ähnliches.
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#20
(10-11-2017, 18:12)Pfanne schrieb: Hat jemand Erfahrung damit, die Frist den Titels auf die eigene Anstellungsfrist zu legen? Also mal angenommen man hat einen 2-Jahresvertrag, dann setzt man den Frist für den Titel ebenfalls auf 2 Jahre. Illusion oder machbar?

Mache ich immer so. Bislang problemlos.
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