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Abänderung unterhalt kind bei volljährigkeit
#1
Hallo, ich habe einen nicht begrenzten Titel und wollte ab der volljährigkeit  meines kindes den titel abändern . Die gesetzeslage hat sich , beide Elternteile sind  unterhaltspflichtig . Nun wurde ich aber hellhörig , das es nicht so einfach ist. Muss ich da irgendwie etwas beachten ? 

Cappuccino
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#2
Wenn der Titel nicht begrenzt wurde (z.B. auf das Datum der Volljährigkeit), dann gilt er weiter. Möglicherweise noch weitere neun Jahre.

Für einen Abänderungsantrag muss es einen Grund geben - das Datum der Volljährigkeit stellt für sich alleine keinen solchen Grund dar.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Ich denke beide Eltern sind bei Volljährigkeit unterhaltspflichtig . Das Sorgerecht entfällt .
Reicht das nicht für eine Abänderung?
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#4
Zunächst muss dir das volljährige Kind die Einkommensnachweise des anderen Elternteils zugänglich machen. Ergibt sich daraus eine Änderung des Unterhaltsbetrages für dich weil die Rechnung anders aussieht, musst du die Abänderung des Titels verlangen. Weigert sich das Kind oder stellt sich tot, lässt deine Fristen verstreichen, dann gehst du vor Gericht. Dafür herrscht Anwaltspflicht.
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#5
Da gibt es keine Probleme , wenn das kind mir den lohn eines jahres von dem anderen Elternteil zuschickt ? Müsste das kind nicht selber rechnen lassen ?
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#6
Du hast doch lange Jahre alle deine finanziellen Einzelheiten der Ex vorzeigen müssen. Jetzt hat dieses Recht nicht mehr die Ex, sondern das Kind selber. Und muss die Zahlen dem jeweils anderen Elternteil zukommen lassen, damit eine Quotelung ermittelbar ist.

Wer was ausrechnet, ist egal. Es kommt nur drauf an, dass ihr euch einigt. Das Kind wird rechnen, du wirst rechnen - am Ende steht eine Einigung oder das Gericht.
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#7
Also wenn alle gleich Rechnen und sich einig sind , könnte der titel auch ohne Gericht verändert werden ? Kind oder Mutter geben den alten Titel herraus und es wird ein neuer angefertigt ?
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#8
Ihr geht zum Notar und lasst den alten Titel ändern.
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#9
Danke für die Antworten :-)
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