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Zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage?
#1
Hi,

ich habe bis vor kurzem regelmäßig und pünktlich den von der Fachabteilung Unterhaltsrecht berechneten Kindesunterhalt gezahlt.

Nach Verlust des Arbeitsplatzes habe ich aufgrund der Berücksichtigung des Gehalts meines neuen Jobs ein Schreiben erhalten, dass die Überprüfung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse ergeben hätte, dass ich nicht zu Unterhaltsleistungen in der Lage wäre.

Ich will natürlich weiterhin Unterhalt zahlen (Mutter und Kinder würden sonst schließlich die Wohnung verlieren und hungern), aber ich brauche irgendein amtliches Schriftstück, um aufstocken zu können (sonst verliere ich meine Wohnung und darf hungern).

Die Kindesmutter ist leider nicht willens und nicht in der Lage, sich um solche Angelegenheiten zu kümmern (und unterstellt mir alle erdenklichen bösen Absichten, obwohl ich sie unmittelbar nach Erhalt des Schreibens kontaktiert hatte, damit wir das Problem schnellstmöglich im Guten lösen können).

Proaktive Nachfragen beim Jobcenter meinerseits haben leider nur nebulöse Antworten gebracht bzw. wurden komplett ignoriert.

Wie also ist das korrekte Vorgehen in diesem Fall? Wer bestimmt den von mir zu zahlenden Unterhalt?

Kann mir das Jugendamt eventuell weiterhelfen?
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#2
Vorsicht jedenfalls als Aufstocker vor einseitiger Titulierung, kürzlich ausgeurteilt: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=11641

"Titulierte Unterhaltszahlungen, die nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen, sind nicht als Absetzbeträge vom Einkommen zu berücksichtigen".
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#3
Ja kann man sich denn beim Jobcenter einfach auf die gesetzliche Unterhaltspflicht (also den Mindestunterhalt) gemäß Düsseldorfer Tabelle berufen, den Betrag an die Kindesmutter überweisen und diesen dann bei der Berechnung von ALG II (also zum Aufstocken) geltend machen?
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#4
(15-10-2017, 00:00)Flo schrieb: Nein, denn die Düsseldorfer Tabelle ist nicht Gesetz sondern nur eine Leitlinie - geschaffen von realitätsfremden Richtern. Du könntest anbieten die gemeinsamen Kinder hälftig zu betreuen. Anschließend gehst du zum Jobcenter und stellst einen Antrag für deine BG. Die Mutter ebenso. Durch gemeinsame (50%ige) Betreuung entlastest du die Mutter am besten.
Darauf würde sie wohl nicht eingehen.

Wer legt denn die Höhe des Unterhalts fest, wenn das Jobcenter das nicht mehr tut (im Nachhinein bin ich überrascht, dass das Jobcenter den Unterhalt überhaupt festgelegt hat)?

Unterhaltspflichtig (und - willig) bin ich ja schließlich, ich will nur ein amtliches Schreiben beziehungsweise eine gesetzliche Vorgabe bezüglich der zu zahlenden Höhe.
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#5
Zitat:Nach Verlust des Arbeitsplatzes habe ich aufgrund der Berücksichtigung des Gehalts meines neuen Jobs ein Schreiben erhalten, dass die Überprüfung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse ergeben hätte, dass ich nicht zu Unterhaltsleistungen in der Lage wäre.

Wenn dir amtlich bestätigt wird, dass du nicht leistungsfähig bist du deshalb nicht unterhaltspflichtig, dann wirst du keine Bestätigung des Gegenteils mehr bekommen.

Der übliche Weg ist ansonsten ein Gerichtsbeschluss über die Unterhaltshöhe, weil Ex oder Jugendamt gegen dich erfolgreich geklagt haben oder eine Forderung nebst Rechnung und Aufforderung zur Titulierung des Jugendamts.

Ich würde das alles lassen, das muss die Ex anschieben, eine Beistandschaft eingehen. Die Ex soll besser Unterhaltsvorschuss beantragen. Auch dann wird das Jugendamt nochmal prüfen, was bei dir zu holen ist.
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#6
Bring Dich nicht in Schwierigkeiten, die Du hättest verhindern können. Während Deine Ex Dir "böse Absichten" unterstellt, hast Du an Dich hohe moralische Ansprüche (was Dich ehrt), die aber zum Rohkrepierer werden können.

Solange, wie man Deine derzeitige Leistungsunfähigkeit als Solches akzeptiert, laufen im Hintergrund keine Schulden auf. Dein Ex wird vom JC als auch über den Unterhaltscorschuss am Leben gehalten. Da verhindert keiner. Auch nicht Dein Kind.

Man wird an Dich ohnehin wieder heran treten. Wenn nicht heute, dann morgen. Und das solltest Du abwarten. Und dann wird man eine Titulierung verlangen. Eventuell kommt es zu einem Verfahren, in dem Deine zu zahlende Unterhaltshöhe neu festgesetzt wird. Und dann, kannst Du auch aufstocken.

Bei dem Antritt den Du jetzt hast, winkt die Schuldenfalle. Es ist somit langfristig allen damit gedient, wenn Du Dich erst auf Dich konzentrierst und Dich wieder leistungsfähig machst, da Du ja Unterhalt auch zahlen willst.
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#7
(15-10-2017, 21:50)Flo schrieb: So sehe ich das auch. Lass dir von der Kindesmutter nichts einreden. Du bist Vater und kein Unterhaltszahler. Sag ihr, dass du die Kinder sehr gern hälftig betreuen willst. Dann zeigt sich schnell, ob sie eine gute Mutter ist oder ob es ihr nur um's Geld geht.
Was wäre denn für uns beide die günstigste Lösung?

Wechselmodell? Jeder meldet jeweils ein Kind an (wg. Kindergeld)?
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#8
Was am günstigsten ist, hängt von eurem Einkommen und eurer Elternsituation ab. Wad macht denn die Mutter und was verdient sie? Wenn die Ex zum Beispiel wieder verheiratet ist, fällt für sie der Unterhaltsvorschuss aus. Und dann gibts noch den einkommensabhängigen Kinderzuschlag. Aufstockende Leistungen kann man auch für ein Wechselmodell-Kind beantragen.
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#9
(15-10-2017, 22:33)p__ schrieb: Was am günstigsten ist, hängt von eurem Einkommen und eurer Elternsituation ab. Wad macht denn die Mutter und was verdient sie? Wenn die Ex zum Beispiel wieder verheiratet ist, fällt für sie der Unterhaltsvorschuss aus. Und dann gibts noch den einkommensabhängigen Kinderzuschlag. Aufstockende Leistungen kann man auch für ein Wechselmodell-Kind beantragen.
Mutter verdient nichts und ist Single, hat also nur ALG 2 + Kindergeld (+ bisher Unterhalt).
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#10
Harz4ler bekommen keinen Unterhaltsvorschuss!
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#11
Und auch sonst so einiges nicht. Man muss z.B. schon etwas arbeiten, um aufstocken zu können. Das ist natürlich die ungünstigste Position für den alleinigen Kindbesitz. Mässiges Einkommen kann man dagegen weiter auffüllen: Aufstocken oder Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss der einem bleibt, Wohngeld...

Aber das sind doch für dich nur Phantasien. Oder hast du die freie Wahl, die Kinder zu nehmen, ein Wechselmodell zu beginnen?
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#12
Der TS schreibt doch zur 50/50 Reglung....Darauf würde sie wohl nicht eingehen.....
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#13
(16-10-2017, 06:47)Bitas schrieb: Harz4ler bekommen keinen Unterhaltsvorschuss!
Wenn ich jetzt aufgrund des Jobcenter-Bescheids keinen Unterhalt mehr zahle, erhöht das Amt dann entsprechend Ihr ALG 2 oder muss sie plötzlich ohne den Unterhalt über die Runden kommen? Letzteres würde ja bedeuten, dass sie auf der Straße landen würde, da wäre weder mir noch den Kindern mit geholfen, mal ganz abgesehen davon, dass ich die Vorstellung auch ganz schrecklich fände.

Da muss es doch Regeln geben, ist ja wahrscheinlich nicht das erste Mal, dass so ein Fall auftritt Wink
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