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Unangekündigter Schulwechsel 500km entfernt nicht zugestimmt.
#1
Hallo zusammen,
Meine Ex Frau (Aufenthaltsbestimmungsrecht) ist 500Kilometer ohne Ankündigung mit unseren Kindern umgezogen. Da wir beide das Sorgerecht haben und im "Sorgerecht" beinhaltet ist " Das Angelegenheiten für das Kind von erheblichen Bedeutung wie Schulwechsel von beiden Sorgeberechtigten Eltern zugestimmt werden muss.

Soweit so gut. Nun hat mich die Schule angerufen (Das Jugendamt hat meine Nummer gegeben) und mich gefragt ob ich einverstanden sei mit der Schulanmeldung. Anmeldung nicht zugestimmt! Ich wurde darauf hingwiesen von der Rektorin das Schulpflicht besteht, ich stimmte Ihr zu und sagte" ja, die sollten unbedingt wieder in Ihrer vertrauten Umgebung mit Ihren Freunden zur Schule gehen, das sehe ich auch so.... Auserdem haben die Kinder in Ihrer Umgebung mich, ihren Vater, Ihre Halbschwester, Oma und Opa die Sie sehr lieben und .....

Was passiert aber nun? Was kommt auf mich zu? Habe keine Erfahrung damit und würde gerne antworten haben von leuten die diese Situation schon gelebt haben. Das Jugendamt ermittelt wegen " Kindesentzug" und hat gemeint eventuell könnte ich auch klagen. Jedoch bin ich meimer Meinung nach nicht im Zugzwang sondern die Mutter weil Schulpflicht in D besteht.... Sehr Wahrscheinlich wird Sie nun mich verklagen damit Sie dort zur Schule gehen aber das sind gerade nur Vermutungen. ... Ich bräuchte Erfahrungen die jemand erlebt hatte, positive wie auch negative. Gibt es hier jemanden der mir da schon vorraus ist?
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#2
Vor der Schulanmeldung kam ein Umzug der Kinder, von dem du nichts wusstest und der nach den Buchstaben des Sorgerechts bereits gemeinsam hätte entschieden werden müssen.

Merkst du was? Bereits der Umzug ging trotzdem problemlos. Der ganze Staat, die Meldeämter, Behörden, sie scheissen aufs gemeinsame Sorgerecht und lügen es ganz einfach in die Irrelevanz weg. Es wäre ja nur ein Appell, gemeinsam zu entscheiden, hätte aber keine Blockadewirkung, blablabla, schwafel, juristenlüg, dummschwätz.

Du kannst jetzt nach den Spielregeln dieser Väterhasser vorgehen, eine Entscheidung nach §1628 BGB beantragen. Das Ergebnis ist vorhersehbar, du wirst kostenpflichtig verlieren. Das Jugendamt ermittelt auch ganz sicher nicht wegen Kindesentzug, das Jugendamt ermittelt überhaupt nicht, das tut nur ein Staatsanwalt. Und wegen dem eigenmächtigen Umzug der Kinder durch die Mutter erzwungen ist noch keine Mutter in diesem Land wegen Kindesentzug verurteilt worden. Das alte Jugendamt ist nach dem Umzug nicht einmal mahr zuständig.

Die Frage ist, was deine Ziele jetzt sind. Die Kinder zurückholen wäre ein sehr hochgestecktes und nur mit extrem viel Glück erreichbares Ziel. Ein bisschen Ärger machen wäre ein Ziel, das vielleicht geht. Den Umzug nicht anzugehen, aber die Schulanmeldung wird überhaupt nichts bewirken, auch keinen Ärger. Da wirst du ganz locker per Eilantrag von einer Mitentscheidungsbefugnis beseitigt.
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#3
An sich hat Mann hier wieder keine Chance - daher nutze die.

Schreiben an Schule, dass keine Zustimmung erteilt wird.

Schreiben an bisherige und neue Kommune, dass keine Zustimmung zur Ummeldung erteilt wird.

Aufforderung an KM die Kids in gewohnter Umgebung zu lassen, hilfsweise bei Dir anzumelden.

Bitte Jugendamt um Vermittlung.

Schreiben sind weitgehend identisch im Inhalt.

Wahrscheinlich fängst du Antrag auf Ersetzung der Zustimmung - aber vielleicht hast du ja Argument, warum Kids zwingend hier bleiben sollen.

Da gibt es keine Anwaltspflicht, geht ja "nur" um Sorgerecht.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Dankeschön schon mal für Deine direkte Meinung. So wie ich dich verstanden habe,  dürfte der Umzug nicht ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten von statten gehen.... Interessant. Wobei so wie ich weis müste das Aufenthaltsbestimmungsrecht reichen. Schlussendlich weis ich tatsächlich nicht ob der Umzug geklapt hat oder ob die nur bei einer Freundin in der Wohnung hocken. Das könnte ich ja mal im Meldeamt nachfragen wo denn meine Kinder offiziell eigentlich wohnen.... Bzw. Wollte das Jugendamt mir morgen bescheid geben und eventuell wäre ja dann noch das alte Jugendamt zuständig.... Das andere mit dem Thema §1628 BGB  sehe ich mich nicht im Zwang zu klagen. Denn ich bin nicht auf der Hetze sondern Sie sollte ja die Kinder wieder in Ihre Schule bringen.  Interresant wird dann eher der Eilantrag für Mitentscheidungsbefugnis. Da muss Sie dann klagen. Werde ich überhaupt vom Gericht angehört?
Ich habe es gegoogelt und ich kann da nichts klares entdecken. Und zu der frage was ich will, denke ich das es ganz klar ist, kontakt mit meinen Kindern auch in Zukunft ;-) Das da Theorie und Praxis weit auseinander klaffen wissen die Geschädigten am besten. Ich mache ein beispiel ....ein Elternteil bei dem die Kinder nicht wohnen möchte Umgang mit den geliebten Kinder. Nun scheitert es zum zigsten mal, alles wird boykottiert. Also der Gang zum Jugendamt. Es werden sogar Umgangsvereinbarungen getroffen und auch noch ein schönes Theater gespielt das das alles klappen wird. Aber auch dieses und alle anderen male funktionieren nicht weil der andere Part die Kinder für sich allein behalten will. Beweise, Zeigen, alles wurde schon angebracht. Das Jugendamt sagt nur, dann können wir auch nichts, keine Kindeswohlgefährdung.  Man kann ja klagen ... Klar, aus eigener Tasche. Jeder der Unterhalt zahlen muss weis wieviel Geld übrig ist für gierige Anwälte die nicht nach Leistungen bezahlt werden, sondern nach Dauer und Anwesendheit..........Und weil man ja schon genug Erfahrungen mit Gerichten hat,  merkt man ganz schnell das eigene Angaben beim Gerichtsprotokoll weggelassen wird und die andere Seite für Ihre Leistungen hervorgehoben wird. Was ich damit meine ist, durch geschicktes weglassen der einen Seite und einseitige Befürwortung der andere Seite wird zwar nicht gelogen, jedoch verzerrt es die Darstellung der Sachlage um gute 80 Prozent. Weil der geregelte Umgang von der Gegenseite schon länger boykotiert blieb nichts anderes mehr übrig als sich auf Spielplätzen zu treffen. Die Kinder haben sich immer riesig gefreut :-)
Leider ist der Gedanke nicht so falsch, wenn ich behaupte, das die Beziehung nicht mehr aufrecht zu halten ist wenn die 500km entfernt sind. Weder zu den Geschwistern, noch zu Oma und Opa. Das würde ich aber gerne erhalten das meine Kinder auch einen Papa haben, Geschwister haben die sie lieben und schätzen. Den Kindern werden wir fehlen wenn Sie so weit weg sind und die Gegenseite weiterhin alles bojktiert. Auch Ihr Freundeskreus zerbricht schon wieder da sie oft schon Umzüge hatten, jedoch war es immer erträglich, weil es die direkte Umgebung war wo man ja nicht gros mekern braucht. Bei 500 Kilometern ist es jedoch etwas ganz anderes, dann wird der Rest auch noch zerbrechen. Im Endefekt sollten Kinder nie alle 2 Jahre unziehen müssen da Sie ja gar keinen festen halt haben. Auch die Bindung zu uns ist sehr gros da auch die Kinder bei uns schon gewohnt hatten.....

@CheGuevara
Das mit dem Ersetzung der Zustimmung hatte ich noch nie gehört. Wie immer hört sich das gut an. Hat jemand Erfahrung damit?

Und mit dem Jugendamt bin ich im Kontakt. Das mit der Komune sollte ich eventuell kären.
Bin gespannt auf morgen ob Sie es tatsächlich überhaupt geschaft hat. Wobei ich ja jetzt schon etwas schicken kann. ...
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#5
Sollte, haette, koennte. Spielt alles keine Rolle. Fakt ist, als Vater bist Du Elternteil 2. oder 3. Klasse. Kinder in der westlichen Welt gehoeren primaer (und auch sekundaer) IMMER eigentlich zur Mutter. Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann also hinziehen wohin sie will. Sie hat Fakten geschaffen, grosser Vorteil fuer sie. Solange sie die Kinder nicht halb tot pruegelt oder halb verhungern laesst, wird KEINER irgendwas tun. Du kannst klagen bis zum Abwinken, letztendlich werden sie Dein Umgangsrecht nicht gegen den Willen der Kindesbesitzerin durchsetzen. (Obwohl das durchaus moeglich waere). Letztendlich geht es Frauen in erster Linie um Geld, d.h. wenn Du es Dir leisten kannst, kauf Ihr den Umgang ab. Spielt im Endeffekt keine Rolle ob Du es einem Anwalt hinterherschmeisst oder der Ollen. Funktioniert aber nur, wenn die Gutste nicht psychisch krank ist.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Stell dich der Realität.
Das Jugendamt spielt mit dir.
Die KM hat bereits vor Monaten den Umzug geplant.
Als KV musst du dich allzeit hinten anstellen.
Du kannst jetzt mit deiner Energie die Luft zwischen KM und dir verpesten oder endlich mal kreative Lösungen suchen.

1. Warum ist sie umgezogen ?
2. wie lauten ihre finanziellen Daten ?
3. ihre aktuellen familiären Daten ?
---
1. Warum ziehst du nicht hinterher ?
2. Kannst du den Umgang erkaufen ?
---
1. Warum konnte das so passieren ?
---

Wenn du frech wirst, wird das Familiengericht kurzfristigst terminieren und dich so behandeln, wie der Trump es gerne mit Nordkorea täte.

Vergeige jetzt kein Geld an Anwalt oder Gericht und auch keine Energie an Jugendamt und so.

Die EA Lösung wird nicht für dich sondern gegen dich laufen.
Die KM bekommt die Zustimmung zum Schulwechsel mittels EA und du bekommst die Rechnung dafür.
Etwa 130,00 Euro.
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#7
Hej Kay, Du kennst Dich wohl ganz gut aus. Bevor ich Fakten schaffe brauche ich einen kleinen Rundumblick. Kannst Du mir dabei helfen?

Interresant wird dann eher der Eilantrag für Mitentscheidungsbefugnis.
Da muss Sie dann klagen weil die Kinder zur Zeit nicht in die Schule gehen können. Werde ich überhaupt vom Gericht angehört? 

Und
was ist wenn ich ein Antrag auf Rückführung der Kinder beantrage?
Das hatte ich schon mal gemacht als Sie ausgebüchst ist mit den Kinder. Der Richter urteilte damals so. Die Kinder sind zurückzuführen und bleiben beim Vater bis die Mutter in der Umgebung eine Wohnung hat.
Das auch dann geschah, jedoch waren die Kinder in der gewohnten Umgebung und wir hatten voneinander etwas. Ist auch kein Vollsieg, aber knapp ein Jahr wohnten die Kinder bei mir und danach wenigstens im gleichen Ort.  Auch nicht super, war aber machbar. Meinst du so etwas könnte man ohne Anwalt auch schaffen?
Mit ein Teilerfolg das die Kinder wieder hier wohnen würde ich mich einfach " realistisch" zu frieden geben....
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#8
Aha, ist also nicht neu die Situation, alles schon mal dagewesen. Wenn Du handeln willst, tue es GESTERN und warte nicht noch laenger! Du hast ja schon einmal erfolgreich einen Antrag gestellt, hol den raus, aendern ihn entsprechend ab und stell erneut einen. Da sie ja Wiederholungs"taeterin" ist, beantrage ev. auch gleich das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#9
(15-09-2017, 01:12)GesetztUndRealität schrieb: Das hatte ich schon mal gemacht als Sie ausgebüchst ist mit den Kinder. Der Richter urteilte damals so. Die Kinder sind zurückzuführen und bleiben beim Vater bis die Mutter in der Umgebung eine Wohnung hat.

Interessante Information. Passiert auch nicht oft. Möglicherweise hast du einen tauglichen Richter und das Jugendamt ist auch kritisch gegenüber der Ex. Vielleicht es es doch einen Versuch wert, dem Umzug zu widersprechen und zu beantragen, den Aufenthalt der Kinder erneut bei dir festzulegen. Das müsste aber sehr schnell passieren.

Bei der Schulanmeldung stehst du auf verlorenem Posten. Wenn, dann musst du den Umzug angreifen. Es besteht doch immer noch gemeinsames Sorgerecht, also auch gemeinsames Aufenhtaltsbestimmungsrecht.
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#10
@ GuR...

also - da kriagst an vogl zefix...also:

1. stelle einen antrag bei deinem bezirks-FG den antrag auf ABR (der letzte wohnsitz gilt as gerichtsort, KEINE verweisung an den neuen wohnsitz möglich!!!!)
a) gem. vereinbarung...
b) beziehungsintollerant
c) rückführung der kinder an deinen wohnort zu dir in die wohnung

du mußt aber nachweisen können, daß du die betreuung der kinder nicht übermäßig auf fremde abstellst, ganztagesschule
ist ok! das muß aber 100 % schlüssig sein. das muß gleich in den antrag mit rein!

mit in die begründung, daß im falle einer entscheidung abr pro vater, die kinder sofort herauszugeben sind um keine verfestigung
mit der neuen umgebung zu bewerkstelligen. ich kann dir meinetwegen die perfekte begründung meiner FG-richterin zukommen lassen.
es ist schon 5 jahre her, aber die begründung ist hieb und stichfest, sogar vorm OLG MÜ.

stelle einen hilfweisen eilantrag, es wird sowieso ein termin innerhalb der nächsten 30 tage angesetzt. wenn ein VP bestellt wird,
dringe darauf, daß dieser sich sofort mit supermami ins benehmen setzt. ich hoffe, die schule hält zu dir und es gibt keine
gehirnwäsche bei den kindern. aber die lage ist eindeutig! es wird NICHT das verhalten der mutter sanktionier! darüber mußt
du dir im klaren sein! wer mit gem. sorgerecht die kinder unberechtigt an einen neuen ort verbringt ohne absprache, handelt
rechtswidrig!

p könnte sich ja bereit erklären, als relais-station zu dienen, dann schicke ich ihm die pdf-dateien zu!

bb
netlover
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#11
@ All
Schon mal vielen dank für eure Meinungen.
@Netlover
Ja, das würde extrem helfen. Am Montag habe ich beim Familiengericht einen Termin bei der Beantragung. Das würde mir als halbleihe sicher sehr weiter helfen. Wie kannst Du mir das zukommen lassen bzw. wie können wir kontakt aufnehmen? Hätte noch ein paar fragen an Dich weil in erster Linie wäre es super wenn die Kinder wieder in der gewohnten Umgebung sind also Rückführung......


Update von meiner obrigen Geschichte:
Mit dem Jugendamt habe ich heute nochmals gesprochen. Die Kinder gehen noch immer nicht zur Schule laut Jugendamt weil die Rektorin von der Schulbehörde unterstützung bekommen hat.
Schlechter lief es bei der Adresse. Die Jugendamt Dame meinte das Sie mir die neue Adresse von meinen Kindern nicht geben darf. .. Mhhh, finde ich erheblich bedenklich, sagte Ihr noch ich brauche auch nicht die Adresse von meiner ex sondern von meinen Kindern! Antwort,,Sie darf es Datenschutz Gründen nicht. ... Mhhhh wollte jetzt nicht mit ihr diskutieren und hatte schon ein anderen Gedanken.... Dann hab ich mir eben die neue Adresse vom Bürgerbüro geholt....

Der nächste Dämpfer vom Jugendamt war dann der, sie sieht es nicht ein nach den Kindern zu schauen außer ich habe konkrete Bedenken. Schon komisch,  am ersten Tag hatte Sie dick etwas ganz anderes zu mir gesagt. ... Nun gut, weiterhin gute Nerven, immer lächelnd  weiter und ausgiebiger erklärt und Sie schaut nun nächste Woche nach den Kindern. .... Schwierig schwierig das ganze,  immer schön freundlich und gute Laune behalten und dann auch noch Wortgewand sein.  Hat früher nicht zu meinen stärken gehört aber nach ü. 5 Jahren Erfahrung lernt man damit einigermaßen umzugehen weil alles andere ja auch nichts bringt.....
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#12
schick mir einfach deine email per pn, dann kann ich anhänge einfügen!

gib einfach bei der polizei eine vermisstenanzeige auf....die wird sich wundern!

jugendamt...weis nicht...alles trullas...gottseidank stand das JA damals auf
meiner seite!

bb
netlover
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#13
(14-09-2017, 20:30)GesetztUndRealität schrieb: Hallo zusammen,
Meine Ex Frau (Aufenthaltsbestimmungsrecht) ist...

Worauf es hier ankommt, ist die Frage: Hat Deine Frau das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht oder hat sie es nicht? 

Nur im letztgenannten Fall ergibt die Anrufung des Familiengerichts durch Dich Sinn.
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#14
Ja das mit dem Anwalt, ist nicht so mein Ding. Vor allem kann ich nicht ständig so viel zahlen und bisher ist ja auch nichts weltbewegendes raus gekommen. Deshalb habe ich bei den letzten zwei mal ohne Anwalt vertreten. Meine ex hatte mich, weil ich die Kinder bei Spielplatz besucht habe und ich natürlich auch

Bin wohl "senden" Button gekommen.....
Was ich sagen wollte
Ich habe meine Kinder beim Spielplatz immer wieder besucht und immer mal wieder an der Haustüre der Kinder geklingelt weil ich sie zum veteinbarten Termin abholen wollte und die Dame hat mich mit ihrer Anwältin beim FG  geklagt und auch die Polizei hatte mich vorgeladen das dann auch über die Staatsanwaltschaft lief. Meine Ex hatte auch Ateste von ner Psychologin und vieles mehr. Also habe ich bei der Polizei vorgesprochen das es nur um die Kinder, dass ich auch belegen konnte. Verfahren danach eingesteltt wie auch das beim FG bei dem ich nicht einmal mehr vorgeladen wurde. Also es scheint auch günstiger zu gehen. Vielleicht nicht immer, aber ich will mal neue Wege begehen, denn mit Anwalt war ich ja trotz der Rückführung weiterhin zweite Wahl egal wie gut es ihnen ging ....
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#15
@ Theo
Ja, sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ob alleinig, gehe ich schon davon aus.
Müßte mal in den alten Unterlagen wühlen.
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#16
Aufenthaltsbestimmungsrecht:

Bei mir wurde im Rahmen der Scheidung nur der Aufenthalt am damaligen Wohnort festgelegt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechts steht beiden zu.

Ist wohl übliche Praxis.
remember
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and
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(Donovan)
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#17
Am Montag habe ich ja meinen Termin. Werde den auch wahr nennen,  ohne Anwalt.  Ich bin der Meinung das die Kinder nicht ständig den Wohnort wechseln sollen. Erst werden Beziehungen aufgebaut zwischen Freunden, Lehrer, Nachbarn, Vereinen und dann schnell wieder zerstört wegen was?  Die bisher Arbeitsllose Mutter hat bis heute weder bescheid gesagt noch weshalb die Kinder aus Ihren Umfeld gerissen worden sind.Auch die Kinder haben Rechte ihren Vater zu sehen und nicht ständig wieder heraus gerissen zu werden.  Ich weiß,  ich bin der einer der wenigen optimisten auch wenn ich meine Chancen für das wohl der Kinder nicht unbedingt im vorteil sehe. Aber für die Zwerge muss ich es einfach tun. Die Hoffnung stibt zu letzt. Alternativ weiß ich ja was den Kindern und mir in Zukunft blüht......
Danke schon mal für alle, auch den kritikern die ich wirklich verstehe. Mal schauen was ich in der Zukunft berichten kann. :-)  :-(
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#18
(17-09-2017, 12:01)GesetztUndRealität schrieb: Ich bin der Meinung das die Kinder nicht ständig den Wohnort wechseln sollen. Erst werden Beziehungen aufgebaut zwischen Freunden, Lehrer, Nachbarn, Vereinen und dann schnell wieder zerstört wegen was?  ....

Auch die Kinder haben Rechte ihren Vater zu sehen und nicht ständig wieder heraus gerissen zu werden. 

Da gehst Du mit der offiziellen Anschauung der Richter und Jugendämter durchaus konform. Leider wird das dann, wenn es zuungunsten einer Mutter gerät, übertünkt von der mütterzentrierten Sichtweise. Dann sind plötzlich nur noch die wenigen Gesichtspunkte wichtig, die für die Mutter sprechen. 

Nach dem, was Du schreibst

"Und 
was ist wenn ich ein Antrag auf Rückführung der Kinder beantrage?
Das hatte ich schon mal gemacht als Sie ausgebüchst ist mit den Kinder. Der Richter urteilte damals so. Die Kinder sind zurückzuführen und bleiben beim Vater bis die Mutter in der Umgebung eine Wohnung hat. "

Ist das nicht das erste Mal. 
Wohnst du noch an dem Wohnort, für den das damalige Gericht zuständig ist? Ich würde als erstes prüfen, ob nicht doch das damalige Gericht zuständig sein kann. Es gibt Mechanismen im Recht, die solches Suchen nach neu zuständigen Gerichten durch Umzüge verhindern sollen. 
Das würde viel Erklärungen ersparen und die Aussicht stärken, noch einmal Ähnliches zu erreichen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#19
Wichtige Frage die untergegangen ist. Wie sieht es nun mit der Schulpflicht aus? Seit einer Woche gehen die Kinder nicht zur Schule. Kann das nun ein nachteil sein weil der 500km entfernte Schulort dagegen ausgesprochen habe? Und wie lange dauert das nun alles. Die kinder sollten ja kein Unterrichtsstoff verpassen.
Hat jemand Erfahrung damit?
Sollte ich sie darauf hinweisen das die Kinder zur Schule müssen?
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#20
Wenn Du gegen den Umzug vorgehen willst, solltest Du hier nicht noch laenger rumeiern sondern erstens mal ganz schnell rausfinden ob die Kindesbesitzerin das alleinige oder nur das gemeinsam Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Danach dementsprechend ev. SOFORT deinerseits einen Antrag bei Gericht stellen wie Dir hier schon mehrfach empfohlen wurde. Die Zeit arbeitet sowas von gegen Dich....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#21
Ja
Habe verstanden. Habe ein Gedankenfehler gemacht.... Wird erledigt :-)
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#22
Ja natürlich - Mutter verstößt gegen Schulpflicht!
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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#23
KV hat kein ABR ?
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#24
Noi.
Nur SR
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#25
Immer noch nicht so richtig klar. Das Aufenthaltsbestimmungrecht ist ein Teilrecht des Sorgerechts. So wie andere Teilrechte auch, z.B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge. Wenn du das gemeinsame Sorgerecht hast, dann hast du auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungrecht. Ausser, es wurde ausdrücklich durch einen Richter etwas anderes beschlossen, nämlich alleiniges ABR der Mutter. Das gemeinsame Sorgerecht hat man immer ohne weiteren Beschluss automatisch, wenn man verheiratet war. Wurde nichts von einem Richter beschlossen, gilt das gemeinsame Sorgerecht und damit auch das gemeinsame ABR.

Gab es ein Verfahren bei dir, das mit dem Verlust des gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrechts endete oder gab es keines?
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