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zurücknahme der Einwilligung.
#6
(13-09-2017, 16:07)kay schrieb: Verstaendnisfrage: Wurde das Kind denn schon begutachtet oder nicht?

Das Kind wurde in insgesamt 5 Sitzungen begutachtet. Es war nur noch mein Interview mit dem Arzt sowie das Abschluss gespräch offen.
(13-09-2017, 16:11)karlma schrieb:
(13-09-2017, 15:50)Austriake schrieb: Jetzt ist es erledigt, kannst dich verpfeifen.

Ah -ja. Seh ich auch so. 

Gespräch von 13:00 bis 16:00 Uhr. Danach Abbruch. 

Mehr braucht sie nicht zu wissen und Du natürlich erst recht nicht. Entweder sie hat bekommen, was sie wollte oder gerade eben nicht. Hilfe für das Kind stand für sie wohl nicht zur Debatte. 

Wenn für Dich eine solche Hilfe angesagt ist und die Diagnose dafür wichtig, kannst Du versuchen, das Einverständnis durch FamG ersetzen lassen.

Dachte ich mir, also Eilantrag ans FamG? ich habs befürchtet... aber danke
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zurücknahme der Einwilligung. - von Bckstn - 13-09-2017, 15:09
RE: zurücknahme der Einwilligung. - von karlma - 13-09-2017, 16:11
RE: zurücknahme der Einwilligung. - von Bckstn - 13-09-2017, 15:59
RE: zurücknahme der Einwilligung. - von kay - 13-09-2017, 16:07
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