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zurücknahme der Einwilligung.
#5
(13-09-2017, 15:50)Austriake schrieb: Jetzt ist es erledigt, kannst dich verpfeifen.

Ah -ja. Seh ich auch so. 

Gespräch von 13:00 bis 16:00 Uhr. Danach Abbruch. 

Mehr braucht sie nicht zu wissen und Du natürlich erst recht nicht. Entweder sie hat bekommen, was sie wollte oder gerade eben nicht. Hilfe für das Kind stand für sie wohl nicht zur Debatte. 

Wenn für Dich eine solche Hilfe angesagt ist und die Diagnose dafür wichtig, kannst Du versuchen, das Einverständnis durch FamG ersetzen lassen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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zurücknahme der Einwilligung. - von Bckstn - 13-09-2017, 15:09
RE: zurücknahme der Einwilligung. - von karlma - 13-09-2017, 16:11
RE: zurücknahme der Einwilligung. - von Bckstn - 13-09-2017, 15:59
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