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ISUV e.V. kokettiert mit Frau Barley
#1
Der ISUV e.V. kokettiert mit Frau Barley, welche im Wahlk®ampf nun die Getrennterziehenden entdeckt haben will und zur Steuererleichterung einen "Bonus" ins Felde führt... Das findet der ISUV ganz toll, welches ich auch dort kommentiert habe. Wegen der Reaktionen könnte ich mich wahrscheinlich warm anziehen, wäre ich nicht mittlerweile nicht mehr ganz so zart besaitet wie zu Anfang...

https://www.isuv.de/getrennterziehende-a...de-eltern/


Immer wieder "schön", wenn sich Leute über Steuerrecht unterhalten, von dem sie keine Ahnung haben, um dann gleichermaßen den Rattenfängern aus der Politik auf den Leim gehen.


Worum geht es eigentlich? Um einen Kinderbonus in Höhe von 150 €! Watt hammer gelacht .... Was soll dieser Bonus denn bedeuten, außer das es sich um einen weiteren "Steuerfreibetrag" handeln könnte? Die Erklärung, was es für ein Bonus sei, bleibt freilich offen.


Selbst wenn dieser Bonus sich also verdoppelt, so ist er lediglich mit dem eigenen persönlichen Steuersatz zu betrachten. Man spart also den persönlichen Steuersatz auf eben diesen Bonus. Die Unterhaltsproblematik für getrennt lebende Elternteile ergibt sich aber meist nur bei normal bis gering verdienenden Arbeitnehmern, oder auch bei kleinen Selbständigen.


Und die haben alles andere als ein Steuerproblem, denn sie befinden sich ohnehin im Bereich des Grenzsteuersatzes.
Auch muss man keine neue Steuerklasse einführen, denn diese bedient die gleiche Augenwischerei, wie die der Steuerklasse 2, deren Auswirkung letztlich auch nur maginal ist.


Eine Lösung wäre vielmehr, die Steuerklasse 3 für getrennt lebende Elternteile, die sich nun haben scheiden lassen müssen, beizubehalten, statt sie in die Steuerklasse 1 zu stopfen, um sie dann mit einem "Bonus" zu beseelen, genau so, als wenn man einem Kind ein Bonbon gäbe, weil es nicht ins Kino durfte. Eine weitere neue Steuerklasse ist alleine deshalb schon entbehrlich.


Hier handelt es sich um eine weitere Zahlenspielerei der SPD, die genauso wenig wie die CDU eine wirkliche Entlastung möchte. Eine tatsächliche Entlastung gäbe es nur, wenn man die Grundfreibeträge erhöhen würde und eben auch dann, wenn man die Steuerklasse 1 für Unterhaltsverpflichtete aufheben würde. Denn vorher haben sie in der noch funktionierenden Familie ja auch "Unterhalt" gezahlt, durften aber die Entlastung durch die Steuerklasse 3 in Anspruch nehmen.


Aber - wie schon die Gerichte festgestellt haben wollen - ist ja Kindesunterhalt, genauso wie neuerdings die Kosten einer Scheidung, eben keine außergewöhnliche Belastung und man wird in der Politik zu verhindern wissen, dies auszuhebeln.


Ein solcher Bonus käme also ohnehin nur wieder denen zu Gute, die sich ohnehin als finanziell priviligiert bezeichnen können, genauso wie auch der Kinderfreibetrag ein Geschenk an die Reichen war. Nur hat das nie jemand verstanden.


So lange, wie diese Vorschläge nicht wirklich ausgegoren sind, sind sie das Papier nicht wert auf dem sie stehen und verkomplizieren nur das Steuerrecht aufs Neue.


Genauso nervend wie dämlich ist die Debatte über die Freibeträge in Sachen Unterhalt. Sie sind jederzeit auszuhebeln und werden es auch. Einerseits ersetzt durch fiktives Einkommen und davon können betroffene Väter ein Liedchen singen, andererseits durch den § 850 d ZPO, welcher ein Pfänden auf das sozialrechtliche Minimum möglich macht. Freibeträge? Pustekuchen!


Würde man es hier ehrlich meinen, näme man schlicht auch den Pfändungsfreibetrag, der auch für "Normalgläubiger" gilt und die Sache wäre geregelt. Wäre da nicht die Unterhaltsmaximierungsindustrie, die sich über den Bonus kaputt lachen wird und ihn durch die Hintertür kassiert. Du bekommst einen Bonus? Schön! Dann bist Du ja jetzt leistungsfähiger...
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#2
Hallo Nappo,

Frau Petermann hat in ihrem Blog diese Pläne (Änderung der Besteuerung) von Frau Barley auch schon über den Klee gelobt.

"Du bekommst einen Bonus? Schön! Dann bist Du ja jetzt leistungsfähiger... "

So in der Art hatte ich das dann auch kommentiert. Ein steuerlicher Freibetrag erhöht nur die Verteilungsmasse bei der Unterhaltsfestsetzung. Das müsste schon so geregelt sein, daß diese Freibeträge unterhaltsrechtlich unbeachtlich wären. Aber dann bleibt ja immer noch das Moment der Einkommensfiktion.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
Frau Petermann hat - mit Verlaub - keine Ahnung. Sie wurde zwar wegen ihres Marketings - zu Recht - gelobt, musste sich aber vieles Wissen erst bei facebook und Co aneignen.

Seinerzeit wurde sie Mitglied in der fb Gruppe "Väter ohne Rechte", welche mehrere tausend Mitglieder hat und fragte sich durch. Danach trat sie aus. Mit Kritik und Nachfragen kann sie nämlich sehr sehr schlecht umgehen.
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#4
Der ISUV darf auch am heutigen Mittwoch am Gespräch im Ministerium teilnehmen, anschliessend stellt Barley ihr Konzept vor. Warten wir mal die Pressemeldung dazu ab.

Was aber mit erstaunlich vielen Artikeln in der Presse eilig fast als Revolution verkauft wird (es sind schliesslich bald Wahlen, da tut die Journaillie so einiges um SPD-Leute mit Artikeln in den Fokus zu rücken), sieht bisher nach uninteressanten Randbereichen aus.

Es ist alles sehr vage, vielleicht wirds heute konkreter.

- es soll Unterhaltsvorschuss geben, auch wenn sich der "andere Elternteil sich ebenfalls um die Kinder kümmert". Hä? Ist doch immer schon so. Oder soll es nun 2x UV geben, wenn im Wechselmodell betreut wird?

- "steuerliche Entlastung" für "Väter". Hä? Ist doch eh alles geschlechtsneutral. Irgendein komischer, wenig relevanter Freibetrag soll bei nicht näher spezifizierter Mitbetreuung kommen. Zum eigentlichen Missstand kein Wort: Steuer für erwirtschaftetes Unterhaltsgeld muss der zahlen, der ihn zalt und nicht der, der ihn bekommt.

- Da das Unterhaltsrecht zu einfach ist (Vorsicht, Ironie) soll es weiter verkompliziert werden. Die Rede ist von einem Staffelsystem je nach Betreuungsanteilen. Au weia. Von den eigentlichen Problemen, vom Mangelfall als Normalfall, fiktivem Einkommen und anderen Fäkalien aus der deutschen Rechtssprechungskloake kein Wort.

- der x-te Versuch, Streit aussergerichtlich zu regeln. Die gerichtsnahe Mediation und einige andere Versuche hatten wir schon. An die erfolgreichen Modelle im Ausland wagte man sich jedoch nicht annähernd heran, das hätte schliesslich das Rechtsbusiness Umsätze gekostet. Immerhin kommt Barley nun drauf, bereits vor dem Gerichtsgang Einigungen zu versuchen, mit Hilfe von "Beratung". Gibts zwar alles schon, steht auch im Pflichtenheft unserer weltbesten Jugendämter, aber wer weiss. Auch hier wieder: Die eigentlichen Probleme bleiben unagetastet. Ob eine Umgangsregelung eines Gerichts oder eine Umgangsregelung zwischen den Eltern sanktionslos gebrochen werden kann wie es in D der Fall ist ist keine Verbesserung.

Sehen wir es trotzdem positiv. Schön ist, dass Probleme von Trennungskindern und auch -Vätern ein ganz klein wenig weiter Richtung politische Tagesordnung gerückt sind. Das ist seit 40 Jahren komplett unterblieben, regelrecht vergletschert unter hohen Eisschichten. Es ist bereits eine noch nie erlebte Novität, wenn überhaupt mal das Wort Väter in anderem Zusammenhang wie Unterhaltsverweigerer, Gewalttäter, Untermenschen aller Art geäussert wird.
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#5
Sehr dünne Pressemeldung nach dem zweiten "Zukunftsgespräch" heute: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/a...ten/119658

Meldung Interessengeimschaft Jungen, Männer und Väter: http://www.presseportal.de/pm/121966/3740434
"Katarina Barley von eigenem Ministerium düpiert. 2. Zukunftsgespräch wird zum Vergangenheitsgespräch"

Stellungnahme von Gerd Riedmeiser der IG-JMV: http://www.ig-jungen-männer-väter.de/2-Z...0-09-2017/ (die PDF-Datei anklicken)
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