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Vater sagt "Dooferla" zu Ex - halbes Jahr Gefängnis
#1
Vorsicht mit Äusserungen gegenüber der Ex: http://www.infranken.de/regional/hassber...17,2775778

"Weil er in einer "emotional aufgewühlten Stimmung" (so Amtsrichterin Ilona Conver) seine Ex-Freundin als "Dooferla" und den Lebensgefährten ihrer Mutter als "kleinen Fettsack" beschimpft hatte, kassierte ein 37-Jähriger bei einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt eine saftige Geldstrafe von 2700 Euro." Das sind 180 Tagessätze, die er aber nichr bezahlen kann, er hat kein Einkommen. Das bedeutet 180 Tage Freiheitsstrafe.

Der Grund für die "Dooferla" (ist das überhaupt eine Beleidigung? Ich kenne dieses Wort nicht): "Dabei ging es wieder einmal um sein Umgangs- und Besuchsrecht als Vater. Mit aufgeregter Stimme schilderte der Angeklagte, dass er entgegen der familiengerichtlichen Regelung seine Tochter nicht treffen könne: Seit Ostern, stieß er aufgebracht hervor, habe er keine Möglichkeit mehr gehabt, sein Kind zu sehen."

De Richter belehrt ihn, das Umgangsrecht müsse er halt durchsetzen. Also aufpassen: Für "Dooferla" fahren Väter ein, das wird mit grösstmöglicher Härte geahndet. Umgangsverweigerung, was Missbrauch eines Kindes und Missachtung eines Urteils bedeutet? Keine Probleme.
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#2
Wie geil, es ist bestrafungswürdig, wenn man jemanden "Dooferla" (kenn ich auch nicht) oder einen "kleinen Fettsack" (wer weiß, vielleicht stimmt das sogar) nennt. Aber Umgangsboykott... naja... halb so wild.

Ihm ist laut Artikel zum Verhängnis geworden, dass er in der Vergangenheit schon negativ aufgefallen ist.
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#3
(26-07-2017, 18:23)Pfanne schrieb: Ihm ist laut Artikel zum Verhängnis geworden, dass er in der Vergangenheit schon negativ aufgefallen ist.

Was für eine irre Richterin!

Was genau haben folgende Straftaten

Zitat:Prekär war für den Mann vor allem sein Vorstrafenregister, in dem sich vier Einträge finden. Verurteilt wurde er unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Hausfriedensbruch und Widerstandshandlungen.

damit zu tun, daß er die KM vollkommen richtig bezeichnet hat (eigentlich sogar noch viel zu harmlos)?

Ekelerregend! Mann kann gar so viel essen, wie Mann kotzen könnte!

Simon II
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#4
Zu "Dooferla" habe ich was im "Westjiddischen Wörterbuch" gefunden, Seite 513.
https://books.google.de/books?id=Kcy_D3H...la&f=false
Sieht eigentlich nicht nach drastischer Beleidigung aus, z.B. "harmloses Neckwort".

Noch ein Kommentar: http://www.vaterlos.eu/ausgegrenzter-vat...fe-zahlen/

Der neue Freund der Ex, der "kleine Fettsack" war übrigend Polizist.
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#5
(26-07-2017, 19:28)p__ schrieb: Der neue Freund der Ex, der "kleine Fettsack" war übrigend Polizist.

Dann galt das wohl als Beamtenbeleidigung. Das ist natürlich auch schlimmer als Umgangsboykott.
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#6
Oh wie cool... erinnert mich an die Strafanzeigen ohne Verfolgung meiner ex... macht 3 monate, wo sie die Kinder bearbeiten kann. Dann vor Ablauf der frist, die bitte um verfolgung... es folgt: 6 Monate untersucht der Staatsanwaltschaft. ...
Beim Standesamt kurz die anzeigen vorgelegt und Schwups ist "im öffentlichen interesse" der Geburtsname der Kinder geändert.
.... die paralelle...? Der lover meiner ex ist auch ein Herr in Uniform. ... ach, wie praktisch
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#7
Dooferla hätte ich dem Fränkischen zugeordnet und mit "Dummchen" oder "Dummkopf" übersetzt.

Glaube mich zu erinnern, dass die Conver schon häufiger wegen bescheuerter Urteile in der Presse stand.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#8
(31-07-2017, 20:47)Flo schrieb: fürs Richteramt komplett ungeeignet

Der einzig relevante Aspekt für die Eignung zum Richteramt ist die Systemtreue. Das war zwischen 33 und 45 - wie du angedeutet hast - nicht anders.
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