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Gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#24
(12-07-2017, 09:14)i-wahn schrieb: Titel ist zum Ende des Jahres befristet. Würde dann einfach umstellen.

Warum ist Dein Titel bis zum Ende des Jahres befristet?

Wegen Altersgrenze 18 Jahre?

Wenn so, dann wäre sowieso die Frage, ob es nicht einfacher wäre, bis dahin nach Titel weiterzuzahlen und dann die Zahlung einzustellen.

Bei über 18 gelten wieder andere Vorausetzungen für KU (z.B. wird auch die KM KU-Pflichtig) und es ist sowieso eine Neuberechnung erforderlich.

Simon II
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Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von i-wahn - 12-07-2017, 09:14
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