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Gängige Praxis?
#1
Geschiedener Patchwork-Vater nach <5 Jahren Ehe.
Biologisch 2 Kinder des Vaters und der Mutter, 2 Kinder der Mutter (insgesamt 4 Kinder).

Habe während des Anstellungsverhältnisses KU für beide Kinder bezahlt. Dann ein paar Monate Pause und darauf neuer Job mit höheren Verdienst. Selbständig bei zuständiger UVG-Stelle gemeldet (hatte KM zwischenzeitlich angeleiert) und um Auskunft der bestehenden Schulden gebeten. (wurde positiv kommentiert, dass ein Vater seine Schulden bezahlen will). Auskunft erhalten, Schuld getilgt, Zahlung gemäß UVG an zuständige Stelle auf Grund höheren Verdienstes erhöht.

Nach <12 Monaten der freie Fall. Job weg. Ehemaliger Arbeitgeber zahlt die letzten 2 Monate Gehalt nicht. ALG I Bezug unter Selbstbehalt. Arbeitsgericht. Vergleich. Zahlung des ausstehenden Lohnes. Neuberechnung ALG I über Selbstbehalt. UVG läuft weiter und niemand meldet sich. Ich bekomme lange Information, wie hoch mittlerweile meine "Vater-Schuld" ist.

Der Versuch, mittels Umschulung mittelfristig weiter zu kommen. Zwischenzeitlich Lohnsteuer abgeben. Es soll sogar etwas erstattet werden. Aber da steht etwas von einem gesonderten Schreiben...

Auszahlung der Erstattung nicht einmal 10%. Mittlerweile RA beauftragt. Alles wird in die Länge gezogen seitens der zuständigen UVG-Stelle. Endlich eine Aufstellung. Die 90% der Steuererstattung müsste demnach 2,5x reichen um bestehende Schuld zu tilgen.

Auf Nachfrage des RA für Antwort, dass der Restbetrag "auf Verwahr" gelagert wurde, für zukünftig entstehende Schulden..! Seitdem kein Kontakt mehr zur zuständigen UVG-Stelle mehr möglich.

Änderungsbescheid ALG I mit Kürzung der Leistung um 25% auf Grund Abzweigungsantrag unter den Selbstbehalt. Widerspruch durch RA. Als unbegründet zurückgewiesen. Antrag auf Eilverfahren bis Entscheidung durch Sozialgericht.

Zwischenzeitlich erneuter Änderungsbescheid ALG I mit Kürzung der Leistung um weitere 25% mit gleicher Begründung. Mittlerweile ist der Selbstbehalt gerade mal zu 60% gewährt... Gleiches Spiel durch RA.

Aus Zwang Antrag auf ALG ll. Oh, wie schön, die Nebenkostenerstattung des letzten Jahres wird angerechnet...


Es kann eigentlich alles gar nicht wahr sein. Bin kurz davor, meine Koffer zu packen. Aber ich kann und will meine Kinder nicht im Stich lassen...
Und ich vermute, es gibt noch viel schlimmere Fälle. Und dabei bin ich nach 1> Jahr seit der Scheidung schon ziemlich ausgelaugt... Es ist anstrengend.

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#2
Hallo und herzlich Willkommen.

Da, wo du gerade angekommen bist, verweile ich schon seit über 5 Jahren und bin der Kinder wegen immer noch hier.
Mittlerweile habe ich mich in Vollzeit und Hartz IV eingerichtet.
Ja, es ist anstrengend und ich werde demnächst meine 2. Reha nach der Stunde Null antreten.

Sind die Unterhaltsbeträge tituliert oder sind das ausschliesslich Schulden aus Unterhaltsvorschußleistungen?

Ja, das ist gängige Praxis. Pfänden bis auf Sozialhilfeniveau, bis auf die Grundmauern. Unterhaltsschuldner stehen auf einer Stufe mit Gewohnheitsverbrechern.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
Sprachlich nicht immer zu verstehen, ausserdem kommt es auf viele Details an, die nicht näher beschrieben sind.

Wieviel Geld erhälst du jetzt im Moment von wem? Wieviel Unterhalt sollst du zahlen und warum? Gibt es einen Beschluss dazu, hast du einen Titel unterschrieben?
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#4
Ich bitte, die eventuell anstrengende Schreibweise zu entschuldigen. Krankheitsbedingt fällt es an manchen Tagen/Stunden schwer, in Roman-Form zu schreiben.

Es ist "nur" Unterhaltsvorschuss ohne Titel. Aktuell bekomme ich etwas über 600€ ALG I. ALG II kommt zeitnah aufstockend dazu. Höhe ist derzeit noch unbekannt.

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#5
Was genau sind deine Fragestellungen und was willst du zeitnah erreichen? Was ist dir davon zur Zeit am wichtigsten? Im Moment lese ich nur die Frage heraus, ob es normal ist, daß Unterhaltsschuldner zu Sozialfällen gemacht werden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#6
Ja genau. Das ist primär die Fragestellung.

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#7
Die Antwort lautet ein uneingeschränktes "Ja". Es ist die Regel, dass Unterhaltsschuldner auf diese Weise fertiggemacht werden. Das hilft dir aber nur insoweit, dass du dich da nicht allein führen kannst, sondern in grosser Gesellschaft.

Wichtiger dürfte aber doch die Frage sein, wie du trotzdem menschenwürdig leben kannst?
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#8
Ich kann jetzt auch nicht anhand der dünnen Fallbeschreibung konkret beurteilen, ob in deinem Fall etwas falsch läuft.
Das Jugendamt hat dem Finanzamt eine Überleitungsanzeige geschickt wegen deiner UV-Schulden. Das Finanzamt prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist, sondern nimmt die Überweisung an das Jugendamt vor.

Zitat:Zwischenzeitlich erneuter Änderungsbescheid ALG I mit Kürzung der Leistung um weitere 25% mit gleicher Begründung. Mittlerweile ist der Selbstbehalt gerade mal zu 60% gewährt... Gleiches Spiel durch RA.

Ob die weitere Abzweigung zulässig ist, kann ich so nicht beurteilen. Fakt ist, daß dir trotzalledem zumindest der Sozialhilfesatz und deine Wohnkosten (Warmmiete) verleiben müssen.

Das sich das Jugendamt Gelder auf Halde legt, für den Fall, das du neue Schulden machen könntest, davon habe ich so auch noch nicht gehört (Verwahr).

Die Steuererstattung wird im ALGII nur als Einkommen angerechnet, wenn sie nach dem ALG II Antrag zufliesst. War die Steuererstattung vor dem ALGII-Antrag, ist der Zufluß Vermögen. Und das Vermögen ist jetzt weg, bzw. hast du keinen Zugriff darauf. Was man nicht in der Hand hat, kann sozialrechtlich auch nicht als Einkommen oder Vermögen angerechnet werden.
Insofern wären deine Leistungen diesbezüglich nicht zu kürzen. Ggf. auch noch was für den Anwalt, wenn er Sozialrecht im Angebot hat.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#9
Ich habe faktisch kein Vermögen. Die Steuererstattung war vor der ALG II-Geschichte.

Ich kam beurteilen, dass da fast alles schief läuft. Speziell seitens der Arbeitsagentur. (was ja nicht neu ist)

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#10
(07-07-2017, 15:21)Grummel schrieb: Ich kam beurteilen, dass da fast alles schief läuft. Speziell seitens der Arbeitsagentur. (was ja nicht neu ist)

Das Problem ist dabei, das der Staat für seine Fehler so gut wie nie gerade stehen muß. Du bekommst also kein Trostpflaster für den Mist, der dir eingebrockt wird, für den Fall, das die Sachbearbeiter keinen Überblick haben. Die machen ja nur ihren "Job". Allenfalls bekommst du eben deine dir zustehenden Sozialleistungen und auf dem eingetretenen Schaden bleibst du sitzen. Gerade, weil einem ja das Geld fehlt, türmen sich neue Schulden auf, Mahngebühren, Verzugszinsen, Strom, Miete usw., Rücklastschriften und so fort.

Naja gut, jetzt liegt die Pfändungsorgie ja beim Anwalt. Wie soll es jetzt weiter gehen?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#11
Das überlege ich derzeit noch.

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#12
Noch mal zu den Nebenkosten. Das habe ich mit der Steuererstattung versehentlich durcheinander gebracht. Das Prinzip ist aber das Gleiche. Wenn die Erstattung der Nebenkosten vor ALG2 Antrag war, kannst du die behalten. Wenn nicht, wird sie auf deine ALG II Leistungen angerechnet. Weil sich Bund und Kommune an deinen Wohnkosten beteiligen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#13
Ja, soweit ist mir das bekannt. Geht auch nicht primär um den Antrag auf ALG II, auch wenn es ein nerviges Thema ist. Es geht mehr darum, dass ich dazu gezwungen worden bin, diesen überhaupt stellen zu müssen.

Nichtsdestotrotz erreichen mich nun Bilder, in dem der neuen Stecher (der 2. oder 3. nach mir) meiner Ex-Frau mit meinen Kindern rumkuschelt. Was hält mich noch? Ich weiß es nicht (mehr). Überlege ernsthaft, die Zelte nächstes Jahr abzubrechen...

Gibt es Erfahrungen, was mit in Deutschland lebenden Kindern passiert, wenn der Vater z. B. US-Staatsbürger wird..? (bzw. ob man die Staatsbürgerschaft dann auch für die Kinder mit beantragen kann?)

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#14
Ein Wechsel deiner Staatsbürgerschaft ändert ansonsten nicht viel. Zumal man nicht einfach von heute auf morgen umschaltet. Erstmal musst du woanders Fuss gefasst haben und dort ein selbstbestimmtes Leben führen können.
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#15
Zim Fuss fassen gibt es genug. Legion und Army zum Beispiel. Einfach umschalten? Ist schon mehr oder weniger geschehen. Wut ist ein äußerst effektiver Antrieb...

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#16
Einwandern über die Armee ist passe. Die Staatsbürgerschaft kannst du nicht so leicht wie das Hemd wechseln. Das will über viele Jahre durchgezogen sein.
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#17
Ja, dass weiß ich. Aber irgendwann muss man ja damit anfangen.

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