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GEZ Gebühren, Gläubiger
#1
Vor einige Wochen war hier eine Frau von Landkreis und wollte Vollstrecken. (GEZ Gebühren)

Habe Ihr daraufhin erklärt, ich Wohne bei meine Eltern hier und mein Vater ist befreit.
Ja wissen die denn das? Klar! Mein Vater ist befreit, das haben die auch im System. Ok so schreib ich das rein und mal sehen dann.

Jetzt meldet sich die Gerichtsvollzieherin.

"Der Gläubiger hat mich beauftragt, mit Ihnen eine gütliche Erledigung gem § 802 b ZPO zu schließen."

Vermögensauskunft hat Sie bereits.

Muss ich auf das Schreiben irgend wie Reagieren ? Wenn ja wie ist der Richtige weg ?
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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