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Steuerbescheid - Realsplitting
#1
Die Scheidung war 2014. Meine Anwältin hat das Realsplitting vorgeschlagen und ich (Unterhaltsempfängerin) habe zugestimmt, hätte ich das mal gelassen :-(
Die ersten Steuerbescheide incl. Vorauszahlungserinnerung habe ich umgehend, ungeschwärzt weiter geschickt und nur einen Teil der zu leistenden Steuervorauszahlung erhalten, weil das Finanzamt dies falsch berechnet habe....., also bin ich in Vorlage gegangen und habe mit dem Finanzamt den Ärger an der Backe gehabt. Nun habe ich dieses Jahr meine Anwältin gefragt ob ich mein Einkommen...., also alles bis auf den zu zahlenden Betrag, schwärzen darf. Nach ihrer Aussage schien das kein Problem zu sein. Laut OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.1998, 5 UF 162/98, NJW-RR 1999 S. 1234 muss man wohl den Steuerbescheid einsehen lassen, aber nirgendwo steht in welcher Form, also ob er komplett einzusehen sein muss.
Muss ich als geschiedene Frau wirklich meinem geschiedenen Mann wirklich alles offen legen (z.B. wie viel Steuerersparnis ich durch Medikamente o.ä. habe) und darf er Festlegungen des Finanzamtes in Frage stellen? Ungeschwärzt habe ich ihm den Brief des Steuerrings mit allen Informationen zur Verfügung gestellt und auch die Zahlungserinnerungen des Finanzamtes, sowie die Information des Finanzamtes über meine eigentliche Steuerrückzahlung ohne Realsplitting.
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#2
Realsplitting gilt bis auf Widerruf. Du kannst es jederzeit beenden, gültig wird das ab dem nächsten Kalenderjahr. Muss aber begründet werden, sonst kann der Pflichtige Realsplitting einklagen.
Ich nehme an, es geht um die Höhe des Nachteilsausgleichs? Der Ex argumentiert, dass deine durch das Realsplitting entstandenen und durch ihn auszugleichenden Steuernachteile geringer seien wie du argumentierst?
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#3
Da ich kontinuierlich meine Stellen aufgestockt habe, bekomme ich nur noch dieses Jahr unterhalt und somit hat sich das mit dem Realsplitting eh erledigt. sicherheitshalber habe ich der Anlage U auch widersprochen. Aber er kann es eben nicht einklagen, also da bin ich auf der sicheren Seite. Danke für den Hinweis!

Ja, es geht um die Höhe des Nachteilsausgleich. der setzt sich in meinem Fall aus der zu zahlenden Steuervorauszahlung und der Steuerrückerstattung zusammen.

Mein Ex "argumentiert" er muss kontrollieren ob das Finanzamt richtig gerechnet hat und ohne diese Kontrolle durch ihn ist er nicht bereit mir den kompletten Ausgleich zu zahlen. Erst hat er geschätzt und nun zahlt er gar nicht mehr.

Ich habe im letzten Schritt in einem Brief (weil meine Anwältin keine Zeit hatte) mit dem Bundesdatenschutzgesetz argumentiert, danach darf ein Amt nur Daten erheben die zu einer Berechnung o.ä. erforderlich sind. Dem Finanzamt habe ich aber ja alle Daten zur Verfügung gestellt und es ist eine staatliche unabhängige Stelle.....
...meine Anwältin scheint kneifen zu wollen und ich will so gut wie möglich auf den morgigen Termin bei ihr vorbereitet sein.

Es geht mir nicht wirklich darum das er Zahlen sieht, sondern inzwischen um die immer wiederkehrende narzisstische Erniedrigung den noch möglichen Bereichen, die er mir und unseren Söhnen gegenüber auslebt :-(
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#4
Wenn das nur dieses Jahr noch ein Thema ist und der Nachteilsausgleich keine existentielle Summe ist, würde ich das abheften und drauf verzichten. Einfach zumachen und das Konfliktfeld damit unter Wasser setzen.

Seine Argumentation klingt zwar überhaupt nicht haltbar, aber du bist diejenige, die eine Klage beginnen müsste, wenn er den Nachteilsausgleich verweigert. Den Aufwand ist das vielleicht gar nicht wert. Überhaupt auf solche "Argumente" einzugehen war schon ein Fehler. Damit hast du nur die Vorlage geleifert zur nächsten Runde von rumgelaber, das auf Kosten deiner Nerven geht.
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#5
Hhhhmmmm also ich brauche das Geld. Ich habe zwar aufgestockt und bin bei einer Vollzeitstelle und habe mich in der Zeit auch schon hochgearbeitet, aber eben durch die Zeiten Zuhause bin ich beruflich so im Hintertreffen, dass mein Einkommen leider solchen Verzicht nicht zulässt. Im Gegenteil, durch die falsche Beratung meiner Anwältin kann ich jetzt auch noch die Anwaltskosten tragen...., klar könnte ich das Kapitel abschließen und würde keine höheren Kosten riskieren, aber so bleibe ich eben auf den momentanen sitzen. Sind mir da echt die Hände gebunden?
Es muss doch jemanden geben, der weiß ob das Schwärzen rechtens war... ...oder wann man was schwärzen darf.

Ich bin normalerweise echt friedlich, auch wenn es sicher in diesem Fall nicht den Anschein macht :-(

Auf die "Argumente" musste ich ja eingehen, weil er mir ja Geld verweigert auf das ich klar Anspruch habe und das macht er um mir zu zeigen, dass ich abhängig bin (das ist sein System, macht er bei unserm studierenden Sohn, wo das BAFÖG-Amt für den Vater in Unterhaltsvorlage ging, auch, bei dem bei mir lebenden "Kleinen" habe ich das Jugendamt eingeschaltet).....
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#6
(12-06-2017, 11:45)FeLuHe schrieb: Es muss doch jemanden geben, der weiß ob das Schwärzen rechtens war... ...oder wann man was schwärzen darf.

Das Problem ist nicht das schwärzen, sondern den verweigerten Nachteilsausgleich auch durchzusetzen. Sicher kannst du schwärzen was für den Ausgleich irrelevant ist, aber du musst dann bei Verweigerung auch ein Verfahren führen und das Geld einklagen. Sollte deine Anwältin keine Lust dazu haben, beauftrage einen anderen Anwalt, der Lust hast.
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#7
Aber es hat ja nur eine Aussicht auf Erfolg, wenn es wirklich rechtens ist, dass ich schwärzen durfte. Auf das Geld habe ich doch definitiv Anspruch. Das steht irgendwo, das weiß ich. Er hat den Vorteil und muss mir meinen Nachteil ausgleichen, da gibt es auch viele urteile, da habe ich keine Angst das durchzusetzen. Er ist sich jedoch mit seiner Anwältin durch die Entscheidung OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.1998, 5 UF 162/98, NJW-RR 1999 S. 1234 sicher, dass ich den Steuerbescheid komplett und ungeschwärzt vorlegen muss.

Also wenn jemand ein urteil oder einen § hat wo klar gesagt wird ich darf schwärzen was für ihn irrelevant ist (oder das nur der vom Finanzamt errechnete Betrag relevant ist), dann ziehe ich das durch. Da habe ich keine Angst. Dann muss er ja alle Anwalts-/Gerichtskosten tragen.

Laut Gesetz darf dem Unterhaltsempfänger durch das Realsplitting kein Nachteil entstehen, höre ich immer wieder und ich habe nur Nachteile durch den Sch....., andere Männer müssen die Unterschrift der Frau einklagen und bei mir hat ´s die eigene Anwältin vorgeschlagen. Ich könnte k....

Also:
Gibt es ein Urteil einen § in dem steht welche Daten man verweigern darf/weiter geben muss?

Ich glaube ich hatte mich falsch ausgedrückt mit dem Nachteilsausgleich. Ich will nur das was ich vom Finanzamt zu bekommen habe + das was ich dem Finanzamt zu zahlen habe. Den Vorteil den er dadurch hat, an den denke ich gar nicht (da weiß ich, dass ich keinen Anspruch habe, war auch nicht der Hintergedanke meiner Zustimmung.....).
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#8
Das Finanzamt stellt übrigens nur den Bescheid komplett aus, lediglich die "Zahlungserinnerungen" werden ohne Einkommen.... ausgedruckt. Da habe ich eben nochmal nachgefragt, denn von dort habe ich schon einen extra Bescheid über meine eigentliche Steuerrückerstattung bekommen gehabt.

Ich weiß, die meisten hier haben Probleme mit den widerspenstigen Ex-Frauen die quer schießen und Kinder entziehen oder Geld generieren wollen was ihnen nicht zusteht, aber glaubt mir ´n narzisstischer Ex-Mann ist auch ´n Fluch und man bekommt immer wieder eins übergebraten.... ....und dann wird versprochen an der Elternebene zu arbeiten und nix passiert, ohne Info werden die Papa-Zeiten von ihm gekürzt......
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#9
Der Fall ist sehr speziell, so dass ein Musterurteil entweder nicht existiert oder nicht zu finden ist.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass schwärzen irrelevanter Bestandteile eine Verwirkung der Erstattung auslöst. Das widerspricht der Praxis bei anderen Sachverhalten im Familien- und auch Steuerrecht.

Da bleiben dir also nur drei Möglichkeiten, zwei sind schon genannt.

- bei den geschwärzten Stellen bleiben und anschliessend zeitnah klagen, wenn der Nachteilsausgleich unterbleibt.
- in diesem einen und letzten Jahr die Stellen ungeschwärzt lassen. Entweder es wird bezahlt oder du musst doch noch klagen.
- Abhaken, schweigen und keinen Nachteilsausgleich mehr fordern.
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#10
[quote="p__" Behörden?UnterstützteelinDfürBss quote89530']
Der Fall ist sehr kannll, so dass ein Musterurteil entweder nicht exiistschontiert oder nicht zu finden ist.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass schwärzen irrelevanter Bestandteile eine Verwirkung der Erstattung auslöst. Das widerspricht der Praxis bei anderen Sachverhalten im Familien- und auch Steuerrecht.
(Schade, dass es da nichts gibt. 
Das Bundesdatenschutzgesetz gilt nur für Behörden?)
Da bleiben dir also nur drei Möglichkeiten, zwei sind schon genannt. 

- bei den geschwärzten Stellen bleiben und anschliessend zeitnah klagen, wenn der Nachteilsausgleich unterbleibt.(der ist schon ausgeblieben)
- in diesem einen und letzten Jahr die Stellen ungeschwärzt lassen. Entweder es wird bezahlt oder du musst doch noch klagen.(ich befürchte das wird s)
- Abhaken, schweigen und keinen Nachteilsausgleich mehr fordern.  (kann ich mir nichtleisten)

Vielen Dank für deine Unterstützung,  habe oben was eingefügt
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#11
Das Zitat ist kaputt.

Zitat:Ich will nur das was ich vom Finanzamt zu bekommen habe + das was ich dem Finanzamt zu zahlen habe.

Es geht gar nicht um einen Nachteilsausgleich? Jetzt habe ich wieder das Gefühl, wir reden aneinander vorbei. Schildere doch mal den Vorgang chronologisch und wer was wollte.
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#12
(12-06-2017, 20:18)p__ pRealsplitting85dafüritat ist kaputt. UnterhaltIch will nur das geschriebe vom Finanzamt zu bekommen habe + das was ich dem Finanzamt zu zahlen habe.[/quote' schrieb:Es geht gar nicht um einen Nachteilsausgleich? Jetzt hFinanzamtder das Gefühl, wir reden aneinnatürlichblesbathildere doch mal den Vorgang chronologisch und wer was wollte.


Ich habe dem Realsplitting zugestimmt. Bis Jahresende bekomme ich noch Unterhalt. Letztes Jahr habe ich ihm alle Steuerunterlagen zur Verfügung gestellt. Ungeschwärzt. Er fand die Forderung vom Finanzamt zu hoch. Er hat geschätzt was passt und nur das gezahlt. Ich habe mit dem Finanzamt rum geschrieben. .und er lag mit seiner Schätzung ziemlich richtig. Aber ich hatte ziemlich viel Schreiberei. Dieses Jahr habe ich dann den Bescheid vom Finanzamt geschwärzt. Die Forderung ist natürlich lesbar. 
Ich will das was ich vom Finanzamt ohne Realsplitting bekaeme plus die durch das Realsplitting entstandenen Forderungen vom Finanzamt. Also nur Geld was mir auch wirklich zusteht und das auf meinem Konto ist was ohne Realsplitting auch da waere. Und ich finde dafür muss er weder mein Gehalt wissen noch was ich in welcher Hoehe abgesetzt habe.....

(12-06-2017, 20:38)FeLuHehoch
dateline='1497292718' schrieb:
(01-01-1970, 02:02)p__ pRealsplitting85zusteht'dafüritat ist kaputt. UnterhaltIch will nur das geschriebe vom Finanzamt zu bekommen habe + das was ich dem Finanzamt zu zahlen habe.

Es geht gar nicht um einen Nachteilsausgleich? Jetzt hFinanzamtder das Gefühl, wir reden aneinnatürlichblesbathildere doch mal den Vorgang chronologisch und wer was wollte.
[/quote' schrieb:Ich habe dem Realsplitting zugestimmt. Bis Jahresende bekomme ich noch Unterhalt. Letztes Jahr habe ich ihm alle Steuerunterlagen zur Verfügung gestellt. Ungeschwärzt. Er fand die Forderung vom Finanzamt zu hoch. Er hat geschätzt was passt und nur das gezahlt. Ich habe mit dem Finanzamt rum geschrieben. .und er lag mit seiner Schätzung ziemlich richtig. Aber ich hatte ziemlich viel Schreiberei. Dieses Jahr habe ich dann den Bescheid vom Finanzamt geschwärzt. Die Forderung ist natürlich lesbar. 
Ich will das was ich vom Finanzamt ohne Realsplitting bekaeme plus die durch das Realsplitting entstandenen Forderungen vom Finanzamt. Also nur Geld was mir auch wirklich zusteht und das auf meinem Konto ist was ohne Realsplitting auch da waere. Und ich finde dafür muss er weder mein Gehalt wissen noch was ich in welcher Hoehe abgesetzt habe.....

Sollten die Zahlungen zu hoch sein bekommt er beim naechsten ausgleich natuerlich zurück was ihm zusteht
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#13
Stimmt also doch: Nachteilsausgleich durch den Pflichtigen wegen Realsplittling. Ex kriegt einen grösseren Vorteil vom Finanzamt durch das Realsplittung und gleicht dafür deinen kleineren Nachteil aus. Soweit der klassische Fall, bekannt, klar, geregelt.

Aus Exens Sicht kann ich gut verstehen, dass er die Details auch dieses Jahr wissen will, nachdem offenbar letztes Jahr das Finanzamt zu viel gefordert hat. Wer verschenkt gerne Geld ans Finanzamt? Für ihn sieht es so aus, dass du ohne mit der Wimper zu zucken unrechtmässige Finanzamtsforderungen zahlst, weil es dir egal ist, er hat es ja auszugleichen.

Ich würde mal einen Mittelweg versuchen. Gib ihm den geschwärzten Bescheid mit der ungeschwärzten Endsumme und biete an, er könne bei Bedarf en Rest beim Anwalt einsehen, aber nicht kopieren. So können private Details aus dem Bescheid nicht herumgetragen werden und er hat weniger das Gefühl, betrogen zu werden.

Ein Verfahren deswegen wird nur die Anwälte reich machen, egal wer gewinnt.

Wieso werden die Zitate in deinem Posting so zerhackt?
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#14
[quoAnwälte" pid='185789' dateline='1497293756']
Stimmt also doch: Nachteilsausgleich durch den Pflichtigen wegen Realsplittling. Ex kriegt einen grösseren Vorteil vom Finanzamt durch das Realsplittung und gleicht dafür deinen kleineren Nachteil aus. Soweit der klassische Fall, bekannt, klar, geregelt.

Aus Exens Sicht kann ich gut verstehen, dass er die Details auch dieses Jahr wissen will, nachdem offenbar letztes Jahr das Finanzamt zu viel gefordert hat. Wer verschenkt gerne Geld ans Finanzamt? Für ihn sieht es so aus, dass du ohne mit der Wimper zu zucken unrechtmässige Finanzamtsforderungen zahlst, weil es dir egal ist, er hat es ja auszugleichen.

Ich würde mal einen Mittelweg versuchen. Gib ihm den geschwärzten Bescheid mit der ungeschwärzten Endsumme und biete an, er könne bei Bedarf en Rest beim Anwalt einsehen, aber nicht kopieren. So können private Details aus dem Bescheid nicht herumgetragen werden und er hat weniger das Gefühl, betrogen zu werden.

Ein Verfahren deswegen wird nur die Anwälte reich machen, egal wer gewinnt.

Wieso werden die Zitate in deinem Posting so zerhackt?
[/quote]

Weil mein Handy spinnt!

Das mit dem bei der Anwältin Einblick geben ohne Kopie ist eine gute Idee. Danke! Ich bin letztes Jahr in Vorlage gegangen und habe echt gekämpft mit dem Finanzamt. Die fordern ja sofort und warten nicht auf Neuberechnungen..... ....dazu kommt das er früher alles gezahlt hat ohne zu hinterfragen ob es ok ist (aber das ist Verletzheit und unsachlich) Er hat mich in so vielen Bereichen beschissen.... ...auch zu Lasten der Kinder.....auch unsachlich ich weiss. Aber geht es ihn wirklich was an was ich in meine Bildung oder Gesundheit investiert habe und steuerlich geltend gemacht habe? Warum darf ich seine Unterlagen nicht einsehen um zu sehen ob er überhaupt noch korrekt Unterhalt zahlt? Ja, ich bin sauer und verletzt
Danke für deine Mühe, Unterstützung und Geduld!
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#15
Das ist nicht richtig, oben hast du geschrieben dass du das Jugendamt mit der Kindesunterhaltssache betraut hast, also eine Beistandschaft eingerichtet. Da ist er sehr wohl auskunftspflichtig für alle seine Einkommensarten und zwar vollständig und bis ins Detail. Das Jugendamt fordert das auch konsequent ein. Nicht nur einmal, sondern alle zwei Jahre.

Glauben, betrogen worden zu sein gehört zu Trennungen wie Butter aufs Brot. Ich würde mich an deiner Stelle lieber freuen dass du bald wieder ganz auf eigenen Beinen stehst und ein weiteres Kapitel der Ehefolgen ad acta legen kannst. Das ist ein wichtiger Schritt vorwärts, während dich Gedanken an nicht mehr aufzuarbeitende Verletzungen in der Vergangenheit halten. Dazu gehört der Gedanke, was der Ex weiss oder nicht weiss - aber in Wirklichkeit ist es völlig egal, ob er z.B. den Betrag kennt, den du 2016 in deine Weiterbildung gesteckt hast. Er ist weg, er ist unwichtig, sicherlich wissen noch 50 andere Leute (angefangen von den Finanzbeamten und deinem Arbeitgeber) dass du dich weitergebildet hast und auch das ist völlig egal.
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#16
p__Vorschlageline='1497297768' schrieb: Das ist nicht richtig, oben hast du geschrieben dass du das Jugendamt mit der Kindesunterhaltssache betraut hast, also eine Beistandschaft eingerichtet. Da ist er sehr wohl auskunftspflichtig für alle seine Einkommensarten und zwar vollständig und bis ins Detail. Das Jugendamt fordert das auch konsequent ein. Nicht nur einmal, sondern alle zwei Jahre.

Glauben, betrogen worden zu sein gehört zu Trennungen wie Butter aufs Brot. Ich würde mich an deiner Stelle lieber freuen dass du bald wieder ganz auf eigenen Beinen stehst und ein weiteres Kapitel der Ehefolgen ad acta legen kannst. Das ist ein wichtiger Schritt vorwärts, während dich Gedanken an nicht mehr aufzuarbeitende Verletzungen in der Vergangenheit halten. Dazu gehört der Gedanke, was der Ex weiss oder nicht weiss - aber in Wirklichkeit ist es völlig egal, ob er z.B. den Betrag kennt, den du 2016 in deine Weiterbildung gesteckt hast. Er ist weg, er ist unwichtig, sicherlich wissen noch 50 andere Leute (angefangen von den Finanzbeamten und deinem Arbeitgeber) dass du dich weitergebildet hast und auch das ist völlig egal.

Mit der Sichtweise hast du völlig Recht. Ich werde darauf achten und versuchen die Sichtweise zu übernehmen. Danke! Manchmal hatte ich schon eine ähnliche Sichtweise.

Das Jugendamt hat nur die änderung bzgl. der Düsseldorfer Tabelle durchgesetzt und sich dan wieder raus genommen, wegen eines Nebensatzes im Urteil konnten sie sonst nichts machen. Dem BAFöG-amt verweigert er momentan noch die Auskunft und hat den Kontakt zu seinem Sohn deshalb abgebrochen, aber ich kann das Studium nicht alleine finanzieren.... .....was weh tut ist zu sehen wie die Kinder sich beugen wollen um den Kontakt zum Vater nicht zu verlieren.... ....und dann bricht der Vater doch den Kontakt ab.....
Immer alles sch..... für die Kinder
Dir vielen Dank, den Vorschlag mit der Einsicht werde ich der Anwältin morgen unterbreiten
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#17
Siehs doch mal ganz pragmatisch, es ist das LETZTE Mal. Schick ihm den Kram, ignoriere sein Geblubber und Ruhe ist. Ist es nicht mehr Stress fuer die Schwaerzungen zu kaempfen als ihm einfach zu geben was er haben will? Zumal das ja nicht so ganz unberechtigt ist.Es geht doch jetzt nicht um irgendwelche dunklen Geheimnisse von Dir sondern nur um Angaben in der Steuererklaerung. Dann weiss der Ex eben was Du letztes Jahr verdient hast, naechstes Jahr nach der Gehaltserhoehung weiss er es schon nicht mehr. Versuch mal die Emotionen aussen vor zu lassen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#18
(13-06-2017, 00:17)kay schrieb: Siehs doch mal ganz pragmatisch, es ist das LETZTE Mal. Schick ihm den Kram, ignoriere sein Geblubber und Ruhe ist. Ist es nicht mehr Stress fuer die Schwaerzungen zu kaempfen als ihm einfach zu geben was er haben will? Zumal das ja nicht so ganz unberechtigt ist.Es geht doch jetzt nicht um irgendwelche dunklen Geheimnisse von Dir sondern nur um Angaben in der Steuererklaerung. Dann weiss der Ex eben was Du letztes Jahr verdient hast, naechstes Jahr nach der Gehaltserhoehung weiss er es schon nicht mehr. Versuch mal die Emotionen aussen vor zu lassen.

Ich weiß, die Emotionen raus lassen wäre der richtige Weg, aber.......
....vielleicht schreibe ich mal meine Geschichte in das Forum und dann ist vielleicht auch klar warum das schwierig ist in der momentanen Situation ;-)

Klar ist es das letzte Mal, aber es wäre ein großer Schritt zurück für mich. ich wurde leider schlecht beraten von der Anwältin, sonst hätte ich es gleich in ungeschwärzter Form zur Verfügung gestellt. Ich werde den Weg der Einsicht bei der Anwältin gehen und kann so mein Gesicht wahren ;-)

Ihr seid super hier, vielen Danke! Wenn ich das geahnt hätte, dann hätte ich gleich hier die Frage gestellt und nicht so ´n Sch... angezettelt ;-)
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