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Schulausbildung Kindesunterhalt
#26
Das Unterhaltsrecht hat mit Moral oder gar Ethik nichts zu tun. Geld her, sonst knallts - das die Ethik des Unterhaltsrechts.
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#27
(10-08-2017, 10:52)neuleben schrieb: Ich würde mit nicht so vom Nachwuchs auf der Nase rumtanzen lassen.
Mach ihm klar, dass du ihn restlos enterben wirst, wenn er nicht kooperiert.
Auch klar machen, dass es genug Wege gibt, ihm auch keinen Pflichtteil zukommen zu lassen.
Druck erzeugt Gegendruck, ganz einfach.

Ich würde dazu sagen wollen das dies kein weg ist. Muss er Bafög beantragen, kann ich ihn gerichtlich zwingen?
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#28
(10-08-2017, 10:03)Helmute2000 schrieb: nächste Frage, darf ich den Sohn dazu animieren, wenigstens für seine Weiterbildung, d.h. sein Fachabitur (FOS), Bafög zu beantragen?

Wieso animieren?

Er ist dazu verpflichtet, einen Bafög-Antrag zu stellen; und wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, bekommt er keinen KU.


(10-08-2017, 10:03)Helmute2000 schrieb: Gibt es dafür eine rechtliche Handhabe, gibt es Möglichkeiten das gerichtlich einzuklagen?

Nur indirekt: Wenn er Dich auf KU verklagt, kannst Du von ihm die Vorlage eines korrekt berechneten Bafög-Bescheids verlangen (Achtung: Die Ämter rechnen gerne falsch!). Wenn dieser nicht vorliegt, kann ihm ein fiktives Einkommen in Höhe des voraussichtlichen Bafögs angerechnet werden.

Simon II
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#29
Bei Studenten hat Bafög jedenfalls Vorrang vor Unterhalt: https://www.ff-rechtsanwaelte.de/aktuell...eit-bafoeg
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#30
Hallo Zusammen,

das hört sich sehr interessant an, dann werde ich ihn zwingen den Bafög-Antrag zu stellen. Notfalls mit Hilfe des Gerichts. Werde noch ein bisschen recherchieren wie das möglich ist.

Für einen solchen raffgierigen und korrupten Menschen wie die Ex kann man sich überall nur noch entschuldigen. Sie treibt es mit ihrem Kooperationsunwillen bis an den rand alles menschlichen. Manche Menschen bezeichnen sie als Teufel. 

Leider habe ich sowas mal geehelicht.

Ich werde mal in einem anderen Thread nach Ende der Gerichtsverhandlung erzählen, wie die Rechtsanwälte versuchen das letzte Geld aus mir herauszupressen.

Vielen Dank!
H2000
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#31
(10-08-2017, 13:57)Helmute2000 schrieb: das hört sich sehr interessant an, dann werde ich ihn zwingen den Bafög-Antrag zu stellen. Notfalls mit Hilfe des Gerichts. Werde noch ein bisschen recherchieren wie das möglich ist.

Welchen Teil von

Zitat:Nur indirekt: Wenn er Dich auf KU verklagt, kannst Du von ihm die Vorlage eines korrekt berechneten Bafög-Bescheids verlangen (Achtung: Die Ämter rechnen gerne falsch!). Wenn dieser nicht vorliegt, kann ihm ein fiktives Einkommen in Höhe des voraussichtlichen Bafögs angerechnet werden.

hast Du nicht verstanden?

[Bild: kopfschuettelnde-smilies-0006.gif]

Simon II
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#32
Hallo Simon, 

er hat mich kürzlich auf KU verklagt. Das Familiengericht hat befunden das ich weiterhin in der bisherige Höhe zahlen muss. Ich muss eine Abänderungsklage ins Auge fasen, die wird Erfahrungsgemäß sehr teuer...

Es muss sicher sein dass ich das gewinne.  

Viele Grüße,
Helmut
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#33
(10-08-2017, 16:11)Helmute2000 schrieb: er hat mich kürzlich auf KU verklagt. Das Familiengericht hat befunden das ich weiterhin in der bisherige Höhe zahlen muss.

Was das Bafög ein Thema?

Wenn nein: Warum nicht?

Enthält der Titel irgendeine zeitliche Beschränkung?

Simon II
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#34
(10-08-2017, 16:11)Helmute2000 schrieb: er hat mich kürzlich auf KU verklagt. Das Familiengericht hat befunden das ich weiterhin in der bisherige Höhe zahlen muss.

Was das Bafög ein Thema?
- Nein es werden in diesen Kinderunterhaltsverhandlungen keine zukünftig möglichen Einkunftsarten unterstellt. 

Wenn nein: Warum nicht?
Es gibt schlichtweg keine Zukunftsbetrachtung im Kindesunterhalt. Alles ist Stichtagsbezogen.

Enthält der Titel irgendeine zeitliche Beschränkung?
Nein, das ist ein Jugendamtstitel open End...
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