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Rechtliche Grauzone "Samenspende"
#76
Jetzt gehts den Samenspendern wirklich ans Leder, eine zentrale Datenbank mit 110 Jahren Speicherfrist wird entstehen: http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...16789.html

Bereits ab 16 dürfen die Kinder alles über ihren leiblichen Samenspender-Vater erfahren. Das könnte in Samenspender-Familien einiges aufwirbeln und eine nette Vorstufe für Gerichtsverfahren sein. Was, wenn Spenderdaddy reich geworden ist? Höchste Zeit für "Gleichstellung" für Spenderkinder bei Erbschaften.
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#77
(15-10-2016, 21:05)p__ schrieb: Bereits ab 16 dürfen die Kinder alles über ihren leiblichen Samenspender-Vater erfahren. Das könnte in Samenspender-Familien einiges aufwirbeln und eine nette Vorstufe für Gerichtsverfahren sein. Was, wenn Spenderdaddy reich geworden ist? Höchste Zeit für "Gleichstellung" für Spenderkinder bei Erbschaften.

Finde ich gut!

Ich habe kein Mitleid mit den Samenspendern!

Kinder haben ein Recht darauf, daß sie wissen, wo sie herkommen und wer ihre leiblichen (!) Eltern sind.

Dieses Recht wurde ihnen bisher von den Kindesmüttern und Samenspendern in unverantwortlicher Weise vorenthalten.

Und ja, mir ist schon klar, daß die Triebfeder dieses Gesetzes nicht das Kindeswohl ist, sondern der Wunsch, zusätzliches Einkommen für die gewissenlosen KMs zu generieren. Trotzdem finde ich es richtig!

Simon II
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#78
Wer unter diesen Voraussetzungen zukünftig nun noch als Samenspender fungiert, dem ist dann wirklich nicht mehr zu helfen.
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#79
Ein paar Gedanken dazu:

- lustig wirds auch, weil durch diese Datenbank eine Erwartungshaltung aufgebaut wird und ein Wissen behauptet, das vielleicht gar nicht da ist. Auch Samenspender ziehen mal ohne Nachsendeadresse um, wandern aus, sterben, ignorieren Anfragen von Spenderkindern. Die Datenbank heisst ja nicht, dass die Herkunft der Kinder tatsächlich freie Bahn hat. Eigentlich wird nur schlecht vorgehalten, was vorher schon schlecht vorgehalten wurde.

- warum wird eigentlich umgekehrt alles ausgeschlossen? Ja, ich weiss, Männer und insbesondere Väter sind traditionell sowieso das Allerletzte im deutschen Familienrecht. Wo bleibt eigentlich das Recht zu erfahren, ob man leibliche Kinder hat?

- wieso wieder mal ein neuer Spezialfall, nochmal eine neue rechtliche Klasse von Eltern und Kindern? Es gibt längst Regelungen für nichtleibliche Kinder, nämlich für Adoptivkinder. Die Vermittlungsakten können Kinder ab 17 und Adoptiveltern bis 17 Jahren Kindesalter einsehen (u.a. § 9b Adoptionsvermittlungsgesetz). Beim Standesamt können Adoptiveltern, Grosseltern, Kinder ab 17 das Personenstandsregister einsehen. Auch hier wieder fehlt einer auffallend: Die leiblichen Eltern. Für alle Anderen gibts nur Einsicht, wenn sie "ein rechtliches Interesse" glaubhaft machen können.

- werden Samenspender eigentlich umfassend aufgeklärt über die rechtlichen Folgen? Oder gibts da vor der Spende nur ein A4-Heftchen mit 2 Punkt - Kleingedrucktem, auf das eine schmuddelige Hilfskraft hinweist mit den Worten "da unterschreiben! Und dann ab in die Kabine! Bildschirm sauber lassen!"

- wie rechtlich ausgeschlossen "Er soll weder durch das Kind noch durch dessen Eltern zivilrechtlich in Anspruch genommen werden können" in 17 Jahren ist, kann Keiner garantieren, vor allem nicht angesichts des irrwitzigen Taumelkurses des deutschen Familienrechts, das nur ein durchgängiges Element kennt, nämlich Väter zu verachten. Nun geht ja der Trend wieder viel stärker zur Abstammung, gezwungenermassen weil Abstammungstests so schnell und billig sind und damit eine Menge nach oben kam was man früher fein unter die Decke lügen konnte. Und Abstammung ist eben das Band, das Spender und Spenderkinder unlösbar verbindet. Ähnliche Grenzen gab es einmal für nichteheliche Kinder, bei denen dann Stück für Stück teilweise, dann volle Erbberechtigung, teilweiser und dann voller Unterhalt, mittlerweile auch teilweises Sorgerecht (bei den Rechten des Vaters dauerte die Gleichstellung wie üblich am längsten und nicht noch nicht mal abgeschlossen) dazukam.
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#80
Wieviel Geld bekommt man in Deutschland eigentlich als Samenspender?
Warum begeben sich damanche Männer freiwillig in eine mögliche Knechtschaft von Staat und zukünftiger Mami?
Nur ein paar Gesetzesänderungen und... bumm!

Ist das reine Naivität oder Gutmenschentum?

Da spende ich doch lieber Blut. Das retten dann vielleicht mal ein Leben.
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#81
(17-10-2016, 13:56)Erzeuger schrieb: Warum begeben sich damanche Männer freiwillig in eine mögliche Knechtschaft von Staat und zukünftiger Mami?
Nur ein paar Gesetzesänderungen und... bumm!

Das deutsche Familienrecht ist ja derart komplex, das es für einen Laien und/oder nicht Betroffenen schlichtweg unglaublich ist.

Ich habe es in meinem eigenen Fall unzählige Male erlebt, dass man mich für unglaubwürdig gehalten hat - denn das, was ich da erzählt habe, kann ja nicht Recht und Gesetz entsprechen.

Dieses deutsche Familienrecht läuft dem gesunden Rechtsempfinden derart zuwider, dass man es nicht für möglich hält.

Der Rest der "Spendenfreude" ist Dummheit und Naivität.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#82
(17-10-2016, 14:37)Austriake schrieb: Ich habe es in meinem eigenen Fall unzählige Male erlebt, dass man mich für unglaubwürdig gehalten hat - denn das, was ich da erzählt habe, kann ja nicht Recht und Gesetz entsprechen.

Kenne ich auch so. Vor Jahren habe ich noch die Augen verdreht, wenn jemand zu meiner Story fragte:"Wieso wirst du so behandelt? Verstehe ich nicht, es gibt doch den Selbstbehalt?". Mittlerweile muß ich mich zusammenreissen, um keinen Lachkrampf bei dieser Standardfrage zu bekommen.

Bei dieser Entwicklung finde ich es spannend, ob das nun konkrete Auswirkung auf die Bereitschaft zur Spende hat, oder eben nicht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#83
Es ist eigentlich egal, wie kritisch Männer zu einer Samenspende stehen. Ein paar Promille werden es so oder so trotzdem machen und das reicht bereits.

Es kann auch sein, dass sich das ganze Thema plötzlich in Rauch auflöst, weil neuere Entwicklungen Samenspenden seltener machen. Es ist bereits gelungen, andere Körperzellen zur Befruchtung zu verwenden. Das würde vielleicht mal unfruchtbaren Männern die Möglichkeit auf leibliche Kinder eröffnen. Bleiben nur noch die Damen, die sich absichtlich ohne anwesenden Vater ein Kind verschaffen wollen.
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#84
(17-10-2016, 22:37)p__ schrieb: Es ist bereits gelungen, andere Körperzellen zur Befruchtung zu verwenden.

Das eröffnet ja ganz interessante Perspektiven - zumindest juristisch.

Wenn da also so eine Lesbe aus einer Hautschuppe von mir ein Kind züchtet - wie ist dann das mit der Vaterschaft?

Liegt da nicht gar ein Straftatbestand nach §177 StGB ("nein heißt nein") vor? Schliesslich wurde ich ja zum Spender einer Hautschuppe wider Willen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#85
(18-10-2016, 08:20)Austriake schrieb:
(17-10-2016, 22:37)p__ schrieb: Es ist bereits gelungen, andere Körperzellen zur Befruchtung zu verwenden.

Das eröffnet ja ganz interessante Perspektiven - zumindest juristisch.

Wenn da ... aus einer Hautschuppe von mir ein Kind züchtet...

***Kleiner Spass***

Sehr geehrter Herr Austriake,

in der BRD gilt die Unschuldsvermutung. Big Grin Big Grin Big Grin
Aber der DNA Abgleich zeigt ganz eindeutig, dass Sie der leibliche Unterhaltsverpflichtende sind.
Sie können aber sicher BEWEISEN, dass Sie mit der Dame nichts hatten.....
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#86
Ja leck -

das sind ja ganz furchtbare Aussichten!

So weit ich bis jetzt die ganze Juristerei verstanden habe, geht es bei der Feststellung der Vaterschaft überhaupt gar nicht darum, ob da sexuelle Handlungen zwischen Kindsvater und Kindsmutter stattgefunden haben.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#87
Das war noch nie so. Schliesslich gibts ja auch eilfertig helfende Männer, die der lesbischen Kinderwunsch-Bekannten mit einem vorbeigebrachten Kondom aushelfen. Sofern du die selbst applizierte Kanüle der Dame nicht als sexuelle Handlung wertest. Diese Männer konnten und werden immer schon zu Unterhalt verknackt. Vater macht sind da nur an Abstammung fest, nicht an einem Brimborium bei der Zeugung.
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#88
(18-10-2016, 14:35)p__ schrieb: Das war noch nie so. Schliesslich gibts ja auch eilfertig helfende Männer, die der lesbischen Kinderwunsch-Bekannten mit einem vorbeigebrachten Kondom aushelfen. Sofern du die selbst applizierte Kanüle der Dame nicht als sexuelle Handlung wertest. Diese Männer konnten und werden immer schon zu Unterhalt verknackt. Vater macht sind da nur an Abstammung fest, nicht an einem Brimborium bei der Zeugung.

Wenn es denn künftig möglich ist, aus jeder beliebigen Zelle eine Vaterschaft zu begründen, was blüht uns denn dann?

Muss ich dann künftig beim Friseur meine abgeschnittenen Haare mitnehmen zwecks verhinderung von Mißbrauch?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#89
Eigentlich sind alle Änderungen überflüssig, Verfahren am Amtsgericht Hannover vor ein paar Tagen wieder mal: http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt...ger-Namens

Seit 2007 muss die Klinik 30 Jahre lang aufbewahren und Spenderkinder haben längst ein Recht darauf, die Identität des Spenders zu erfahren. Der Artikel listet erfreulicherweise mal ausnahmesweise die Gründe auf, wieso das Kliniken gar nicht gerne sehen:

"Die Kinderwunsch-Einrichtungen hatten sich gesperrt, Infos über den Samenspender herauszurücken – aus ihrer Sicht verständlich. Sie hegen die Befürchtung, dass Spender bei einer Preisgabe ihrer Identität Kindern eventuell Unterhalt zahlen müssten oder diese Erbschaftsansprüche geltend machen könnten. Dies würde die Bereitschaft von Männern, Reproduktionskliniken ihr Sperma zur Verfügung zu stellen, bremsen."

Das Gericht begründet: "Der Spender habe bewusst einen maßgeblichen Beitrag zur Erzeugung menschlichen Lebens geleistet – und dafür trage er eine soziale und ethische Verantwortung."

Jaja, was "Verantwortung" bei Männern heisst, wissen wir im deutschen Familienrecht recht genau. Maul halten, zahlen, immer tun was andere sagen, null Rechte, 200% Pflichten.
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#90
"...habe bewußt einen maßgeblichen Beitrag ....geleistet"

So ist das also.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#91
Die katholische Kirche kritisiert die Gesetzespläne "Regelung der Samenspende": https://www.domradio.de/themen/ethik-und...ern-regeln

Die katholische Kirche kritisiert das geplante Abweichen von bisher anerkannten Prinzipien des Abstammungsrechts und sieht vor allem die Rechte des Kindes in Gefahr. Angesichts der grundlegenden Weichenstellung im Abstammungsrecht erstaunt aber vor allem das Schweigen der Fachpolitiker aller Parteien.

Kritisiert wird, dass die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders ausgeschlossen werden soll. Das berücksichtige nicht, dass der Samenspender "bewusst und freiwillig mit einem maßgeblichen Beitrag an der Zeugung menschlichen Lebens beteiligt und hierfür eine soziale und ethische Verantwortung trägt".

Der Verein der Spenderkinder kommt auch zu Wort:

"Der Verein Spenderkinder begrüßt in einer Stellungnahme zwar "ausdrücklich das Anliegen, Samenspender, die ihre Keimzellen über eine Samenbank zur Verfügung stellen, von finanziellen Ansprüchen des Kindes freizustellen". Mit dem Ausschluss der Feststellung des Samenspenders als Vater liege aber "eine schwer mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz zu vereinbarende Diskriminierung" vor. Erstmals werde "mit durch Samenspende gezeugten Menschen eine Kategorie von Menschen geschaffen, die ihren genetischen Vater nicht als rechtlichen Vater feststellen lassen können".

Für die Ärzteschaft vermittelt der "Regelungsvorschlag" den Eindruck, "dass Erwachsene die Elternschaft miteinander vereinbaren können und dem genetischen Vater letztlich nur die Rolle im Hinblick auf die Abstammung zukommt". Anders gesagt, hier findet ein Vertrag zulasten Dritter statt. Maßgeblich ist damit der Wunsch Erwachsener nach einem Kind und die Sorge des Gesetzgebers, mögliche Spender nicht zu verprellen."


Hervorhebung von mir. Es ist wohl mehr der Wunsch von Frauen nach einem Kind, um den es sich immer dreht. Schliesslich wird Männern diese Möglichkeit nach wie vor pauschal verboten, Leihmutterschaft und Eizellenspende ist und bleibt verboten, während mit Samen fröhlich gehandelt wird. Die Reproduktionsjuristen behandeln wie der Rest der deutschen Juristen Männer als Verfügungsmasse, die man so aufteilt und zurechtschneidet wie man sie gerade braucht und Frauen als unumstössliche Naturrechteträgerinnen Kraft ihrer Gebärmutter. Und die Ärztekammer:

"Die Ärztekammer geht mit dem Entwurf auch anderweitig hart ins Gericht: Es fehle etwa eine klare Definition, bei wem eine künstliche Befruchtung mit gespendeten Samen vorgenommen werden dürfe oder wie mit sogenannten Becherspenden von privaten Spendern umgegangen werde solle. Dringlich sei aber eine systematische Regelung der gesamten Reproduktionsmedizin."

Es stimmt schon, dass dieser Entwurf erstaunlich wenig öffentlich diskutiert wird. Es geht immerhin um etwas, das das gesamte Leben sehr vieler Menschen bestimmen kann, um die Entstehung menschlichen Lebens.
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#92
(26-12-2016, 19:23)p__ schrieb: Hervorhebung von mir. Es ist wohl mehr der Wunsch von Frauen nach einem Kind, um den es sich immer dreht.
Hier in diesem Lande scheint sich dieser Eindruck bekräftigt zu haben.
Meine persönliche Hoffnung jedoch ist, dass das Ausland dieses Altdeutsche Reich, mit seiner fragwürdigen
Vergangenheit, immer mehr kritisiert. Die letzten Urteile des Europäischen Gerichtshofes sprechen Bände!
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#93
(10-03-2011, 13:22)MitGlied schrieb: Und bei Anonymität trägt halt die Frau das volle Risiko und die volle Verantwortung, insbesondere auch für die eigene Gesundheit... Ein gewisses Restrisiko bleibt ja immer.
Na da werden die Femokraten sicherlich früher oder später, den Gencode aller Männer aller Männer ab speichern. Es kann ja nicht sein das einer der zwei Lesben einen Gefallen getan hat nicht durch diese aufs Kreuz gelegt werden kann. Und ein Mann der für gleich zwei !!! Lesbenmütter und ein Kind zahlt (was er nicht zu Gesicht bekommt) ist doch sicherlich eine aus Femokratensicht fast perfekte Situation.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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#94
Wer für so etwas seinen Saft abgibt, dem ist eh nicht mehr zu helfen!!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#95
Nicht jeder Spender ist so schlau, die vollen Konsequenzen seines Handelns zu erkennen. Ausserdem kann sich die rechtliche Lage ändern. Wie im Familienrecht reicht das dann auch in die Vergangenheit zurück. Jedenfalls will ich nicht wieder in "die Männer sind selber schuld" verfallen.
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#96
(31-12-2016, 12:55)p__ schrieb: ...Ausserdem kann sich die rechtliche Lage ändern. Wie im Familienrecht reicht das dann auch in die Vergangenheit zurück....
In der Hinsicht traue ich Femiland nicht mehr über den Weg. Es würde mich nicht wundern wenn bei Bestehen eines Gesetzes über die Haftungsfreistellung der Samengeber (So ein Gesetz gibt es in D nicht), dies im konkreten Einzelfall von den deutschen Gerichten gekippt werden würde.

Genau so gut traue ich das dem Femi Familienunrechtsystem in D zu, das sie wenn so ein Gesetz zeitweise existieren würde (was ausdrücklich nicht der Fall ist), dieses ohne mit der Wimper zu zucken rückwirkend für unwirksam erklären und das dann als (Femi)Gerechtigkeit (Treu und Glauben der Frau) verkaufen.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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#97
Ungewollt kinderlos
Wer ist mein Vater?
Bei jeder zehnten künstlichen Befruchtung wird Spendersamen gebraucht. Doch wie geht es den Kindern?

Zitat: „Immer noch suchen viele Frauen mit Kinderwunsch im Internet oder im Ausland nach privaten Spendern“, sagt Dr. Maren Goeckenjan, Leiterin der Klinik für Reproduktionsmedizin am Uniklinikum Dresden. Ihre Klinik biete keine Spendersamen-Behandlung an, nicht zuletzt wegen der Loyalitätskonflikte.

http://www.sz-online.de/ratgeber/wer-ist...83289.html
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#98
Ein juristischer Aspekt lässt mir immer noch keine Ruhe:

Wie verhält es sich, wenn jemand Teile meines Körpers verwendet für irgendwas, dem ich nicht zustimme?

Warum bittet man uns, einen Organspenderausweis bei sich zu tragen - weil es wohl im Falle eines Falles nicht ganz einfach ist, über Teile meines Körpers zu verfügen, wenn keine Einverständnis-Erklärung von mir vorliegt. Gilt das jetzt für alle meine Körperteile oder nur für bestimmte?

Wenn jemand sich mein Sperma verschafft und damit Dinge anstellt ohne mein Einverständnis - was ist daran anders zu bewerten, als wenn mir jemand gegen meinen Willen eine Niere oder eine Augen-Hornhaut wegnimmt?

Nehmen wir mal ein ganz und gar abenteuerliches Szenario an: eine Frau hat eine Krankheit, z.B. Morbus Hodgkins, die sich nur heilen lässt durch Übertragung gesunder Stammzellen. In ihrem Verwandtenkreis findet sih kein geeigneter freiwilliger Spender. Meine DNA aber würde passen. Aus Gründen, die hier unerheblich sind, kommt es nicht zu einer freiwilligen Spende von Stammzellen von mir an diese Frau.
Diese Frau hat eine junge, attraktive Tochter. Diese drängt sich mir sexuell auf, geht vor mir auf die Knie und "erarbeitet" sich eine Samenspende. Mit diesem Sperma und ihren eigenen Eizellen lässt sich die erkrankte Frau Embryonen züchten, die wiederum zur Gewinnung von Stammzellen für die Patientin dienen sollen.

In Kurzfassung: es werden Körperteile von mir verwendet zu Zwecken, zu denen ich meine Einwilligung nicht gegeben habe.

Fällt so etwas unter den §177 StGB, sexuelle Selbstbestimmung?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#99
(17-10-2016, 13:56)Erzeuger schrieb: Wieviel Geld bekommt man in Deutschland eigentlich als Samenspender?
Frag deine Nachbarin. Das geht auf privater Basis von 0 bis Unendlich. Und das ganze mit dem Risiko für Damen und Kinderunterhalt, zuzüglich eines oder mehrerer zusätzlicher Erben für dich.

Die Banansaftpauschale von der Samenbank ist vermutlich vom Anbieter abhängig. Ich habe mal was von 20 oder 200 € gehört. Und das war da auch so angegeben das es diesen Obolus nur bei verlangter Lebensweise und auch erst nach diesen und jenen Untersuchungen gibt. Also keine Variante zur Geldbeschaffung wenn du den Geburtstagsstrauß für den vergessenen Geburtstag deiner zukünftigen Ex finanzieren willst.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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Seit drei Wochen ist es so weit: Ab 01. Juli 2018 wird jeder Samenspender zwangsweise in ein zentrales Samenspenderregister eingetragen. Beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gemäss Samenspenderregistergesetz.

Und von wegen Kinder: Auskunftsberechtigt sind nicht nur die Kinder, die aus Spenden entstanden sind (wenn sie es denn überhaupt je erfahren), sondern auch Vertreter von Kindern, die nach dem 01.07.2018 aus einer Samenspende gezeugt wurde, also beispielsweise Eltern. Dazu die lapidare Feststellung: "Diese Konstellation wird demnach in den kommenden 16 Jahren wohl die häufigste Form der Auskunft sein, die das DIMDI erteilen wird." Ach so. Es gehe doch immer nur um die Kinder und ihr Recht auf Abstammung, hiess es vorher.

Praktisch, so ein Zentralregister. Wenn der Staat mal klammer wie heute ist, liegt da ein Datenschatz, aus dem man sich trefflich bedienen kann, da ja nun neue Sachzwänge herrschen und sich die Lage der Dinge verändert hat.

Viel Spass bei der Samenspende...
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