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Einwohnermeldeamt: Anmeldung/Umzug des Kindes verhindern?
#6
(26-04-2017, 19:29)Maestro schrieb: Darf Mama/Papa, dann alleine das Kind trotzdem legal anmelden?

Ja. Derselbe Fall wie bei einer Schulanmeldung. Das Sorgerecht hat nichts mit dem Melderecht oder dem Schulrecht zu tun, insbesondere entfaltet es keine Blockadewirkung bei sich widersprechenden Wünschen. Jeder kann alles, solange bis dagegen erfolgreich geklagt wurde.

Wenn du beim Meldeamt warst, hat man dir das schon gesagt. Oder mal ins BGB sehen, da steht drin wie die elterliche Sorge auszuüben ist:

§ 1627 Ausübung der elterlichen Sorge

Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.


Hervorhebung von mir.
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RE: Einwohnermeldeamt: Anmeldung/Umzug des Kindes verhindern? - von p__ - 26-04-2017, 21:23

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