11-01-2018, 17:59
(10-01-2018, 15:25)Maestro schrieb: Also bleibt somit nur der Weg mit Unterhaltsschulden leben und dann nach Auslaufen der Unterhaltspflicht die Privatinsolvenz im Ausland beantragen, weil in Deutschland ja Unterhaltsschulden unauslöschlich geworden sind.
...[...]...unauslöschlich geworden sind. Wo steht das ?
Glaubt Du wirklich, das die Gerichte mit jemanden der tausende Euro von Schulden hat (und nichts zu Verlieren!) einen Marsch zum OLG/BGH machen nur um "rückständigen" Unterhalt in der Insolvenz zu verhindern ?
Dieses Verfahren lohnt sich sogar f. einen Anwalt. Und Du hättest de facto nichts zu verlieren.