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HowTo: Ehegattenunterhalt erfolgreich prellen?
#1
Helas!

Und noch ein Thread von mir... ich oute mich jetzt mal als angestellter Topverdiener Big Grin ... aber braver Kindesunterhaltszahler Angel  

Mein recht anspruchsvoller Job gefällt mir ganz gut, aber ich habe keine Lust mich für den Sozialhilfe/Grundsicherungs-/Hartz4-Satz über Jahre oder gar Jahrzehnte zu schinden.

Die ersten Unterhaltsberechnungen und -forderungen seitens der Anwältin meiner (voraussichtlich nächsten 4 Jahre wg. Kinderbetreuung erwerbsunfähigen) Exe sind schon reingeflattert.
Ich sage nur: Unverschämt, astronomisch hoch. Weit mehr als selbst ein Genußmensch zum gut Leben wirklich braucht.
Ich zahle natürlich erst mal nüschte. Und spiele auf Zeit...

Mein Problem: Ich kann mich in meiner Position nicht arm rechnen! Die Exe mitsamt Anwältin wissen leider was ich bis zuletzt verdiente.

Gibt es trotzdem Tricks wie ich sie möglichst lange um Ihren Ehegattenunterhalt herumkomme? Tipps und Ideen sind willkommen.

Wie lange kann es dauern, von der letzten Mahnung/Zahlungsaufforderung bis zur Konto- und Gehaltspfändung?
Kann ich diese evtl. irgendwie juristisch blockieren?

Das Zauberwort heißt ja "Prüfung der Leistungsfähigkeit". Aber was geschieht einem wirklich, wenn man verurteilt wird und als leistungsfähig dasteht, aber man weiterhin nix zahlt.

Gruß Wink
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#2
Solange die Raettinen schreiben, ist noch nichts passiert!

Erst wenn du zu Trennungsunterhalt durch (vorläufig vollstreckbaren) Gerichtsbeschluss verpflichtet wirst, kannst du vollstreckt werden.

Das wird vermutlich nicht im einstweiligen Verfahren passieren sondern in regulärem Ablauf.

Dauert 3 Monate bis zum Beschluss - und ob der vorläufig vollstreckbar ausgestaltet ist, wird man sehen.
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Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
Mein Argument ist, dass gegen die Exe ein Strafverfahren anhängig ist wegen Diebstahl, was sich unterhaltsmindernd auswirken könnte.
Wenn ich jetzt zahle, dann ist das Problem, dass ich rechtlich den zuviel bezahlten Unterhalt nicht mehr zurückholen kann.
Solange das Verfahren also nicht abgeschlossen ist, kann ich leider nicht zahlen.
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#4
Wenn sie wegen Diebstahl verurteilt wird, kannst du auf Verwirkung gehen. Ansonsten: Vergiss es. Ob du jahrelang einen anspruchsvollen Job für einen Hungerlohn betreiben willst, musst du selbst einschätzen. Ich könnte das nicht. Und habe auch schnell die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis gezogen. Was ich seither nie bereut habe.
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#5
Frag mal Leutnant Dino, der wartet auf Leute wie dich.
Erst großartig auswandern wollen und 5 Minuten später schon wieder den Schwanz einziehen........
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#6
Auswandern ... warum soll Mann sich aus der Bananen-Republik schubsen lassen?

Dino fliegt auch nur noch für gewisse Dinge nach Thailand und lebt ansonsten hier.

Einem Menschen in einer Notsituation verschiedene Szenarien erwägen zu lassen, dass wird man doch auch hier erdulden. Märtyrer gibt es unter den Männern genug!

Ich fand neulich den Hinweis mit der polnischen Grenze recht gut. Warum nach Turkmenistan, wenn man als Reiseführer im Elbsandsteingebirge tätig sein kann?
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(Donovan)
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#7
Ich bin jetzt 5 Jahre im Ausland erfolgreich und zahle meiner Exe keinen Cent. Job suchen, neuen Pass besorgen und los geht's. Da muss Mann nicht lang rumschwätzen.


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#8
(05-04-2017, 18:49)CheGuevara schrieb: Solange die Raettinen schreiben, ist noch nichts passiert!

Stimmt haargenau.

Irgendwann kam kein Brief mehr.

Drei Monate später gab's ne einstweilige Anordnung auf TU, die 3 Wochen nach Beschluss dann in der sofortigen Lohnpfändung endete.
Erfahren hab ich das erst, als plötzlich 1/3 meines Gehalts fehlten. Erst danach trudelten die Schriftsätze bei mir ein.

Irgendwie hatte weder der GV noch das Gericht es eilig, mich zu informieren...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#9
@ Maestro

wenn ich deine Konstellation bislang richtig verstanden habe -

Frau hat sich getrennt, behindertes gemeinsames Kind, Frau nicht arbeitsfähihg wegen erforderlicher Betreuung des Kindes, Frau hat Konten abgeräumt

dann hast Du legal keine Möglichkeit, aus dieser Falle rauszukommen. Legal nicht. So, wie wir Deutschlands Richter kennen.

Du solltest also keine Gedanken mehr darauf verschwenden, sich irgendwie im Rahmen der in Deutschland geltenden Gesetze herauswinden zu können oder sich arm zu rechnen oder sonst irgendwas in dieser Richtung.

Wenn Du unverschämtes Glück haben solltest (aber dafür sind keine Anzeichen erkennbar), dann dreht irgendein mutiger Staatsanwalt deiner Exe einen Strick aus dem sog. Diebstahl - aber de Wahrscheinlichkeit ist eher gering. Aus der Tatsache, dass du keinen Trennungsunterhalt zahlst, wird die Exe die Argumentation aufbauen sie habe sich aus dem verfügbaren Geld bedienen müssen, damit sie und das Kind nicht verhungern - oder so ähnlich.

Also - wenn du nach wie vor gewillt bist, dich nicht ausplündern zu lassen, bleiben dir zwei Optionen: du baust eine Existenz vor der Fassade auf, und eine andere Existenz hinter der Fassade. Nach außen bekommst du Depressionen, Burnout, verlierst deshalb deinen gut bezahlten Job, wirst in Folge des Stresses aus der Trennung zum Sozialleistungsempfänger - komplett verarmt, weil Exe noch alles Geld beiseite geräumt hat. Nicht mehr leistungsfähig, niemals mehr wieder.
Und dann baust du hinter dieser Fassade die zweite Existenz auf. Gründest (bevorzugt ausserhalb Deutschlands) eine Ein-Mann-Firma als Dienstleister in deinem Beruf, arbeitest hinter den Kulissen für deine jetzige Firma als Berater für Monatsrechnung. Dieses Geld geht auf ein Konto ausserhalb Deutschlands, so dass hier weder die Arbeitsagentur noch die Renten- oder Krankenversicherung etwas davon mitbekommen.

So etwa könnte das funktionieren.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Super Beitrag! Unbedingt wirtschaftlich leistungsfähig bleiben ist sehr wichtig. Noch viel wichtiger ist es, den Ertrag der Leistungsfähigkeit vor den Geiern zu retten. Geier sind der Staat, die Ex und teure Berater. 
Ich rate z.b. davon ab, Sozialhilfe zu beziehen, weil ich dort massenweise Urkunden produziere die durch mich unterschrieben werden.  Ab und zu ein gut gefüllter Briefumschlag durch einen anonymen Spender erfüllt denselben Zweck. Es geht niemanden etwas an, woher und wie viel Geld ich bekomme.
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#11
@Bodenseebursche,

Deinen zweiten abschnitt verstehe ich nicht, kannst Du das genauer Erklären?

Danke und Gruß
Bitas
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#12
Wie funzt die Methode von Lt. Dino?
In einen Job wechseln in dem man wenig verdient, dafür sorgen, dass man unter den 1200€ monatlich liegt, sonst nix hat und gemütlich zuschauen wie Unterhaltsschulden immer weiter auflaufen und es einem nebenbei gut gehen lassen.

Bekäme als mit 1200€ monatlichem Einkommen eigentlich noch irgendwelche Zuschüsse vom Sozialamt?

Verstehe auch die ganze Aufregung und Entrüstung nicht um die Unterhaltsprellerei.
Die Tröge des Staates sind immer voll für alles, nur eben nicht für Scheidungskinder und Alleinerziehende Einheimische.
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#13
(06-04-2017, 14:29)Maestro schrieb: Wie funzt die Methode von Lt. Dino?
Einen leistungsgerecht entlohnten Job nach gehen und 1080 € netto verdienen.
Keine pfändbaren Werte besitzen.
Möbelierte Wohnung (mit Inventarliste) mieten.

Bei Dino laufen wohl dadurch Schulden auf.

Eventuell vorhandene Sachwerte kannst du sicher für einen Guten Zweck (Stiftung für ein Frauenhaus :-)) ?) oder etwas anderes spenden oder stiften können.

Laut verschiedenen Beiträgen kann man das Auflaufen von Unterhaltsschulden wohl vermeiden in dem der Staat (der Verursacher der Unterhaltsgesetze) den Unterhalt per AUFSTOCKUNG bezahlt.

Abwägen, entscheiden und handeln mußt du selbst.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#14
@Bodenseebursche,

Deinen zweiten abschnitt verstehe ich nicht, kannst Du das genauer Erklären?

Gerne. Wenn Du Sozialhilfe beantragst, musst Du dein Einkommen deklarieren, Vermögenswerte etc. Sich quasi ausziehen. In der CH unterschreibst du dann das ganze. Verbunden mit der Belehrung, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen und man sich ansonsten strafbar macht. Wenn Du bewusst falsche Angaben machst und das auch noch so unterschreibst, ist das Betrug. Kommt das raus, hast Du der Gegenseite die Beweise zum nageln frei Haus geliefert. Falsche Angaben gemacht, unterschrieben, Fall sonnenklar.

Ich würde das sauber trennen. Auf jeden Fall leistungsfähig bleiben, sich eine professionelle Legende zulegen. Aber keinen Betrug durch aktives Tun begehen. 

https://www.sav-fsa.ch/de/documents/dyna...92-296.pdf
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#15
@ Maestro

Lies hier mal die Hinweise und Beiträge zum Thema "Aufstocken nach SGBII".

Verkürzt zusammengefaßt: wer so wenig verdient, dass er den Unterhalt nicht mehr zahlen kann, geht zum Sozialamt und lässt sein Einkommen aufstocken.

Beispielrechnung: Nettoverdienst 1.300 Euro, Unterhaltspflicht 500 Euro. Wenn der Unterhaltspflichtige diesen Unterhalt tatsächlich zahlen würde, läge er unter dem Existenzminimum. Daher stockt das Amt sein Einkommen auf wie folgt:

Selbstbehalt 1100 Euro
Davon 200 Euro Unterhalt selbst zu zahlen
Vom Amt 300 Euro Aufstockung

Effekt: Der Unterhaltsbetrag wird vollständig bezahlt, beim Unterhaltspflichtigen laufen keine Unterhaltsschulden auf. Bis zum Ende der Unterhaltspflicht lebt der Pflichtige eben vom Selbstbehalt. Offiziell jedenfalls. Danach hat er wieder alle Möglichkeiten im Leben offen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#16
Die Geschichte mit den Unterhaltszahlungen gilt meines Wissens nach nur für Kinderunterhalt. Und auch nur wenn man in Hartz IV gefallen ist nachdem man den gerichtlichen Titel bereist längere Zeit gezahlt hatte. Also zu ZZeiten entstanden ist als man diesen noch bedienen konnte
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#17
Voraussetzung für Aufstocken ist, dass man den Unterhalt zahlt. Man darf es nicht andersrum angfangen - Unterhalt erst dann zahlen wollen, wenn man SGBII-Leistungen bekommt.

Ansonsten ist alles nachzulesen hier im TFAQ. Kann man erwarten, dass ich jeder das selbst durchliest?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
Maestro ist angestellter Topverdiener, deswegen hat der keine Zeit sich das durchzulesen oder kreative Lösungen von Alleine zu entwickeln.
Wenn ich Chef wäre, würde ich solche Leute wegen mangelnder Leistungsperformance und fehlender Motivation sofort rausschmeissen.
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#19
Tja, auch als Topverdiener sollte Mann sich Gedanken über seine Risiken machen.

Mit solch einer Einstellung sind schon viele unter der Brücke geendet!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#20
@Bodenseebursche
Das ist aber auch das Problem vieler. Sie wollen sich nicht richtig informieren, oder informieren sich nur einseitig, und starten irgendwelche Schenllschüsse die dann nach hinten losgehen.

Wenn man Zeit hat hier vier oder fünf Threads aufzumachen, dann sollte man auch Zeit haben sich verschieden sachen hier vorher durchzulesen. Die Antworten und Beiträge wird er ja wohl auch lesen.

Wahrscheinlich oder Gott sei Dank bist du aber kein Chef. Und, was ja zwischen deinen Zeilen raus zu lesen ist, sich kündigen zu lassen, bzw dafür zu sorgen das man gekündigt wird, ist oftmals keine gute Idee. Dann kann der Absturz sehr schnell kommen.
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#21
(08-04-2017, 09:09)Bodenseebursche schrieb: Maestro ist angestellter Topverdiener, deswegen hat der keine Zeit sich das durchzulesen oder kreative Lösungen von Alleine zu entwickeln.
Wenn ich Chef wäre, würde ich solche Leute wegen mangelnder Leistungsperformance und fehlender Motivation sofort rausschmeissen.

So ein stressiger Managertyp würde niemals seine eigene Erfahrung, so wie ihr, anderen kostenlos in einem Forum zur Verfügung stellen.
Diese Art, kann man bei ihm schnell zwischen den Zeilen lesen.
Alles rational auf möglichst geringen Zeitaufwand bei maximaler Infoausbeute ausgelegt.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#22
Wer am Anfang steht, kann noch nicht von Erfahrungen berichten.
Sich schnell zu informieren ist gerade am Anfang sehr wichtig, denn die Zeit arbeitet bei allem gegen einen. Wenn Fragen zu offensichtlich darauf basieren, dass man sich schnell was liefern lassen will statt selbst nachzulesen, dann sollte man auf die Primärquellen verweisen. Die mundgerechten Stücke sind nur Anreisser und haben den Nachteil, dass sie die notwendige Breite des Wissens nicht vermitteln können. Man glaubt, man kriegt ne Lösung auf dem Königsweg und fällt dann doch voll auf die Schnauze, weil irgendwas anders gelaufen ist und man das nicht versteht, weil die Grundlagen fehlen.
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#23
Noch 'ne Frage zum "Exe Geldhahn zudrehen":

Kann man eine Konto oder Lohn/Gehaltspfändung verhindern???

Ich meine sobald 1 cent Unterhaltsschulden über längere Zeit aufgelaufen sind, kann die Exe doch derartiges veranlassen oder?

Hilft es Unterhaltszahlungen zu "zerhackstücken", also scheibchenweise mal hier und da etwas zu zahlen?
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#24
Vollstreckbare Schulden können sofort durch Kontenpfändung und andere Pfändungen eingetrieben werden. Eine Kontenpfändung ist sehr einfach zu verhinden, dafür gibts nicht nur eine, sondern sogar zwei absolut sichere Methoden:

1. Alles rechtzeitig bezahlen oder
2. Das Konto kündigen.
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#25
(09-05-2017, 14:04)p__ schrieb: 1. Alles rechtzeitig bezahlen oder
Punkt 1 kann eine mutwillige/böswillige oder "Ups, da habe ich den Eingang wohl nicht gesehen"-Pfändung nicht verhindern. Selbiges gilt für Gehaltspfändungen. Mit Titel an der Backe wurde auch ich trotz pünktlichtser Zahlung über Jahre hinweg einfach mal aus prozesstaktischen (oder Rache) Gründen gepfändet. 

Aber ansonsten stimmt die Nachricht: Nicht angreifbar machen.
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