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Sachpfändung durch Kindesunterhalt
#1
Hallo,
derzeit interessiere ich mich um die Rechtslage bezüglich Sachpfändung bei nicht zahlen von Kindesunterhalt.
Bis her hatte ich noch nie einen Gerichtsvollzieher vor der Tür und habe keine Erfahrungen diesbezüglich.
Aber da ich schon länger kein Kindesunterhalt zahle, weil ich arbeitslos bin, denke ich daran das die Zeit irgendwann kommen wird.

Da ich verheiratet bin und in der Wohnung 3 Computer stehen, wollte ich gerne wissen was der Gerichtsvollzieher alles mitnehmen darf oder nicht.

Hier ist ein Mini-Multimedia-PC der allerdings im Mietvertrag als Eigentum vom Vermieter aufgelistet ist.
Ein PC den meine Frau außerhalb von Europa gekauft hatte.
Und ein Notebook welches ca. 5 Jahre alt ist und ich meiner Frau geschenkt hatte.
Zudem habe ich eine IT Ausbildung erlernt und es sind viele wichtige erarbeitete Daten sowie viele Dokumente für Behörden darauf.

Was darf ein Gerichtsvollzieher nun mitnehmen und was kann man machen damit diese doch nicht mitgenommen werden können?
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#2
Alte Hardware wird der nicht wollen. Der Mini-Multimedia-PC gehört dem Vermieter, der PC gehört deiner Frau, also gibts da nichts mitzunehmen. Bei allen Anschaffungen Kaufnachweise aufbewahren, die beweisen dass nicht du sondern ein Anderer gekauft hast.

Sachpfändungen sind schon seit Jahren praktisch am Ende. Kein Gerichtsvollzieher will sich noch mit Gerümpel herumschlagen. Und kein Schuldner fährt mit einem neuen Porsche rum, der ihm offiziell gehört oder hat eine Goldmünzensammlung im Schrank. Sachpfändungen haben absoluten Seltenheitswert.
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#3
Das hört sich schon mal gut an.
Also der PC hatte schon ein bisschen Wert.
Aber auf allen Rechnungen steht kein Name.
Was kann man im Vorfeld tun um nach zu weisen das die Geräte einem nicht gehören?
Reicht es bei dem Besuch vom Gerichtsvollzieher zu sagen, dass die Geräte einem nicht sind und die Ehefrau das bestätigt?
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#4
Ev. hat sie den Rechner ja mit Kredit- oder ECkarte bezahlt und kann damit nachweisen, dass es ihrer ist....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Alles ist Bar bezahlt worden.
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#6
Anonymer Kauf ist ungünstig, wenn man unter Pfändungsdruck steht. Der Gerichtsvollzieher darf davon ausgehen, dass alles dein Eigentum ist, was du auch in Benutzung hast. Eigentumsvermutung zugunsten dem Schuldner. Er muss nicht ermitteln, wem das Zeug wirklich gehört. Du musst nachweisen, dass es dir nicht gehört.
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#7
Wie könnte man das nachweisen?
Das Notebook ist in Deutschland im Jahr 2013 gekauft und der PC nicht in der EU und hat nur eine Garantie Rechnung mit Zertifikat.

Kann man nicht nachträglich ein Schriftstück anfertigen, unterschrieben von Mann und Frau?
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#8
Das wäre nur eine Behauptung und der augenscheinliche Versuch, nur eine Pfändung zu vereiteln. Wegen älterer Geräte würde ich mir aber keine Sorgen machen. Bei einem Neukauf musst du jedenfalls für eindeutige Zuordnung sorgen.
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#9
Ja wie soll man das nun mit dem PC machen?
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#10
Bei eBay verkaufen und deine Frau kaufen lassen :-)
Im Ernst: Es gibt da keinen echten Schutz dagegen, wenn keine Nachweise vorhanden sind.
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#11
Meine Guete, hat p doch schon zig Mal geschrieben, aeltere Geraete interessieren keinen!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#12
@kay
es ist die Rede von dem PC der ist neu.

@ p
Laut Gesetz ist die Ehefrau nicht für die Tilgung der Schulden von dem Mann verantwortlich,
aber hier sieht man wieder wie die Behörden dann doch die Frau bestehlen.
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#13
O.k., neu ist was anderes. Ihr muesst nachweisen dass der PC ihr und nicht Dir gehoert und dann kann da auch keiner ran. Jetzt musst Du eben kreativ sein um diesen Nachweis glaubhaft erbringen zu koennen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#14
Keiner pfändet etwas, das nicht dir gehört. Dein Problem ist der Nachweis, dass es nicht dein Eigentum ist. Dass als Blockade ein Zettel ausreicht, auf dem etwas steht wie "Hiermit verkaufe ich, Erwin Lindemann, den PeTseh "Game Power Station XL overkill" mit der Seriennummer 888666 an Frau Erna Lindemann für 2222 EUR, Geld in bar erhalten", glaubt wohl keiner ernsthaft. 120 fahren mit Pedalantrieb? Entweder Motor oder langsamer. Beides geht nicht.

Wer höllenmässig viel Angst hat, sorgt für eindeutige Kaufnachweise. Neukauf, Fälschung, Wäsche, was auch immer. Wer weniger Angst hat, lässt sich den GV erst mal ankündigen. Was meistens sowieso nicht passiert, erstens sind die überlastet, zweitens ist wie schon mehrfach gesagt Sachpfändung eh kein Thema mehr und die kommen gar nicht sondern probierens über Arbeitgeber und Konto, drittens werden die tollsten Geräte der Unterhaltungselektronik so schnell alt und billig dass sich keiner mehr danach umdreht (bei Neukäufen sollte man allerdings das Hirn einschalten und für eindeutige Rechnungen sorgen), viertens läuft heute Dank gesetzlicher Änderungen alles sofort auf die Vermögensauskunft zu ohne vorherige Sachpfändungsversuche.
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#15
@Freebird:
Sichere zumindest mal deine Daten auf einem USB-Stick, externen Festplatte o.ä.
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#16
Bei uns reichte die schriftliche "Aussage" eines Freundes, dass er uns den PC geliehen hat...
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