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Kuckuckskind
#1
Hallo Gemeinde,
ich lese seit einiger Zeit hier fleißig mit und möchte
Auch Mal von einer wahren Begebenheit berichten:

Der Fall :
2 Familien lernen sich im Internet in einem forum kennen. Familie a ,gutverdienende,verheiratet 5 Kinder (Mann zeugungsunfähig - Kinder alle 5 auf dem Wege der künstlichen Befruchtung entstanden) Familie b,selbstständig, verheiratet und 2 Kinder. Nach Treffen mit abendlichen kennenlernens kommt es zum gemeinsamen geschlechtsverkehr,dem klassischen "Vierer". Über diese Aktion sollte einvernehmlich aller Stillschweigen bewahrt werden.kurze Zeit später ist Frau von Familie a schwanger,Familie b möchte an der Entwicklung teilnehmen ,Familie a möchte das nicht und weist das entschieden zurück. Fast 6 Jahre später soll der Vater von Familie b zum abstammungsgutachten zitiert werden.....! Was passiert war : Familie a wurden geschieden. Daraufhin hat der scheinvater einen negativen,illegalen Test vorgelegt, und unter Mitwirkung der Mutter (die sich dagegen überhaupt nicht gewehrt hat, und diesen somit legalisiert hat )seine Vaterschaft erfolgreich angefochten....
Zwischenzeitlich ist Familie a auch mit ihrem Vermögen in die Zwangsvollstreckung gekommen....
Vater von Familie b wird nun von kuckucksmutti und familiengericht gejagt.....
Was sagt man dazu......?
Viele Grüße
Richy
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#2
Selbst Schuld, hätte er jederzeit mit rechnen müssen.

Man könnte das Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung ja auch umdrehen und sagen, wenn der richtige Vater trotz besserem Wissens nicht innerhalb von 2 Jahren fest gestellt wird, kann er danach nicht mehr verpflichtet werden.

Aber das würde ja Sozialfälle kreieren...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#3
Kleine Pointe:
Im Gerichtsurteil steht unter anderem in der Begründung, .....erfahren hat er es erst 2013 und er letztmalig Ende April geschlechtsverkehr mit ihr hatte (damit er nicht in den empfängniszeitraum hineingerät) und das Kind aber erst am 13 März per Kaiserschnitt entbunden wurde. Also liebes FG Mathe 6, Bio 6 , setzen! Zweifel wurden zwar noch hinzugefügt aber der erfolgreichen Anfechtung des scheinvaters stand nichts mehr im Wege, ohne einspruchsmöglichkeit für den gejagten Erzeuger......
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#4
(12-04-2015, 13:07)Richy8888 schrieb: Kleine Pointe:
Im Gerichtsurteil steht unter anderem in der Begründung, .....erfahren hat er es erst 2013 und er letztmalig Ende April geschlechtsverkehr mit ihr hatte (damit er nicht in den empfängniszeitraum hineingerät) und das Kind aber erst am 13 März per Kaiserschnitt entbunden wurde. Also liebes FG Mathe 6, Bio 6 , setzen! Zweifel wurden zwar noch hinzugefügt aber der erfolgreichen Anfechtung des scheinvaters stand nichts mehr im Wege, ohne einspruchsmöglichkeit für den gejagten Erzeuger......

@Richy

Das ist unter anderem auch einer der Gründe, warum ich als leiblicher Vater ein Abstammungsgutachten per Gericht durchgesetzt habe. Umgang hat es mir zwar keinen beschert, aber wenigstens dem Scheinvater die Gewissheit, dass er eine schwarze Adoption durchgezogen hat. Anfechtungsfristen in meinem Fall sind übrigens vorbei.
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#5
Moin allerseits,
Um den Fall nochmal aufzurollen : Andere Situation: Mann von Familie a ist garnicht zeugungsunfähig sondern sie ist unfruchtbar! Sie hat den Samen vom Mann von Familie b genommen und sich in der kinderwunschklinik einverleibt !! Welche Möglichkeiten hat gejagter Mann b um an Muttis Unterlagen (Krankenkasse etc.) zu kommen um das aufzudecken?

Beste Grüße
Richy
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#6
Mit dem Urteil hat das aber doch nichts zu tun? Mach einen eigenen Thread auf, schildere die Sachlage detaillierter. Das sieht sehr verwickelt aus.
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