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Vaterschaftsfeststellung immer über Gericht?
#1
Ich habe heute nun Post bekommen vom Gericht und soll einen Vaterschaftstest machen. Ich habe von der KM seit Jahren nichts gehört und bekam nun Post vom Gericht und nucht von ihr direkt, weshalb ich davon ausgehe, dass sie nichts mit mir zu tun haben will. 

Ich bin aktuell ohne Job und beziehe Leistungen - wer zahlt diesen Test? Kann das nicht auch außergerichtlich gemacht werden? 

Wenn ich rechtliche Fragen habe: ich kann einen Beratungshilfeschein beantragen, allerdings wurde mir gleich gesagt dass dieser nur für eine Beratung gilt. Was mache ich also wenn es Ärger mit Amt oder Gericht gibt und ich rechtliche Vertretung brauche?

Das andere: das Kind ist scheinbar schon 5 Jahre alt, die KM arbeitet nicht. Hat sie keine Pflicht sich um Jobs zu bemühen? Wer prüft das? Ich suche ständig nach arbeit und möchte ungern mehr Druck haben, weil die feine Dame keinen Bock hat zu arbeiten.

Wie sieht es mit den Umständen aus unter denen das Kind lebt? Habe ich ein Recht herauszufinden wie es dem Kind geht? Ich frage deshalb weil die KM ja keinen Kontakt will. Wie soll das alles in der Praxis aussehen?
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#2
Alles ein bißchen nebulös, was du schreibst.

1. bist du Vater, ja oder nein oder vielleicht? Wenn du Vater bist und dir deiner Sache sicher, dann erkenne die Vaterschaft an. Spart Zeit. Hast Du Zweifel, dann mach den Vaterschaftstest (Gentest). Den muss derjenige bezahlen, der ihn gemacht haben will.

2. Unterhaltspflicht für die Mutter ist vorbei. Kindesunterhalt mußt du zahlen, denn das ist der Anspruch des Kindes gegen dich. Die Mutter ist da raus, die verwaltet das Geld nur, so lange das Kind bei ihr lebt. Der Staat zahlt ca. 135.- € im Monat. Wenn du genau so viel zahlst, machst du dich nicht strafbar.

3. Eventuell bist du gar nicht leistungsfähig, kannst also gar keinen Kindesunterhalt zahlen. Das ist relativ angenehm, dann laufen auch keine Unterhaltsschulden auf (bis zum Ergebnis des Vaterschaftstests übrigens auch nicht). Je nach Ausbildung und Beruf kann man dir aber unterstellen, dass du arbeiten und Einkommen erwirtschaften könntest - wenn du nur wolltest....nennt sich Einkommensfiktion.

4. Ob du das Kind jemals zu Gesicht bekommen wirst, ist eher unwahrscheinlich. Die Kindsmutter will Kohle, keinen Vater fürs Kind, sonst hätte die sich schon viel früher gerührt. Sehr seltsam in diesem Zusammenhang ist aber der Fakt, dass sich die Mutter erst nach 5 Jahren rührt. Ich glaube, es würde sich lohnen da mal etwas nachzuforschen. Hat sie evtl. bis jetzt in einer Beziehung gelebt, sich erst kürzlich getrennt und braucht jetzt Geld? Ist das Kind evtl. vom vorigen Stecher, der ist aber leistungsunfähig?

Du siehst, es ist nicht so einfach deine Fragen zu beantworten. Zwei Dinge sind allerdings gewiß: der Staat wird mit aller Macht versuchen, Geld aus dir zu pressen. Ein Vehikel dazu ist der Vaterschaftstest (ohne Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung keine Unterhaltspflicht). Und du wirst diesem Kind, so es denn überhaupt deines ist, weder Vater sein können noch wird sonst irgendetwas in dieser Richtung passieren.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Danke für deine aufmunternden Worte Big Grin Big Grin

1. Ob ich der Vater bin weiß ich nicht und man sollte da auch nicht daran glauben, nur weil eine Frau es sagt. Ohne in Details zu gehen aber es kann gut sein, dass da noch andere Kandidaten in Frage kommen.

2. Das mit den 135€ Unterhalt, woher kommt diese Zahl? Ich habs mal gegoogelt und da kamen nur lauter Ergebnisse zu BMW 135i Coupe - kein Witz, ist aber trotzdem lustig

3. Puh..also ich mache kein Gehemniss draus aber ich bekomme 812€ im Monat vom Amt, wovon ich Miete, Strom, Essen etc bezahlen muss

4. Wenn die sich erst Jahre später meldet kannst Du sicher gehen dass ihr Plan" nicht aufgegangen ist Big Grin  - habe ich überhaupt Anspruch drauf rauszufinden was da geschehen ist? Mir fehlt ja die komplette Geschichte/ Werdegang des Kindes.

Du sagst: "ohne Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung keine Unterhaltspflicht" - was meinst du damit? Das ist doch genau das Ding, dass ich ja verpflichtet bin den zu machen.
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#4
(01-03-2017, 16:47)Markus Müller schrieb: 1. Ob ich der Vater bin weiß ich nicht ...

Somit muss dies erstmal geklärt werden. Wenn Du Dir 100% sicher wärst, DANN, aber nur dann könntest Du beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung "freiwillig" machen. Ab diesen Zeitpunkt wärst Du "stolzer ZahlVater"
Wenn Du Dir nicht sicher bist, DANN: kannst Du Sagen: wäre möglich, aber sche... drauf, interesiert mich nicht-->
Dann würde das von einem Gericht ggf. angeordnet werden. Die Kosten würden dann auf Dich fallen, WENN Du der Biologische Vater wärst oder, Dir passiert nix, wenn es sich nach dem Test herausstellt, dass Du NICHT der Biologische Vater bist.

4. Wenn die sich erst Jahre später meldet ... habe ich überhaupt Anspruch drauf rauszufinden was da geschehen ist...
Moralisch : vielleicht
Rechtlich: Nur wenn ex es Dir mitteilt und das so möchte
auf dem Papier: §1686 BGB (schöne worte, aber nur wenn ex es möchte oder Du es sofort Durchziehst mit Umgang und alles auf einmal)....
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#5
(01-03-2017, 14:16)Markus Müller schrieb:  Kann das nicht auch außergerichtlich gemacht werden? 

Grundsätzlich schon, aber nun ist es ja schon einmal bei Gericht anhängig.

Vor drei Jahren wollte Deine Ex doch einen außergerichtlichen Test. Warum habt Ihr das damals nicht gemacht?

(01-03-2017, 14:16)Markus Müller schrieb:  Was mache ich also wenn es Ärger mit Amt oder Gericht gibt und ich rechtliche Vertretung brauche?

Prozesskostenhilfe beantragen.

(01-03-2017, 14:16)Markus Müller schrieb: Das andere: das Kind ist scheinbar schon 5 Jahre alt, die KM arbeitet nicht. Hat sie keine Pflicht sich um Jobs zu bemühen?

Nun, sie betreut ein Kind. Du betreust keines. Wem wird wohl mehr Druck gemacht, eine Arbeit zu finden?
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#6
(01-03-2017, 17:55)Theo schrieb:
(01-03-2017, 14:16)Markus Müller schrieb: Das andere: das Kind ist scheinbar schon 5 Jahre alt, die KM arbeitet nicht. Hat sie keine Pflicht sich um Jobs zu bemühen?

Nun, sie betreut ein Kind. Du betreust keines. Wem wird wohl mehr Druck gemacht, eine Arbeit zu finden?

Sorry aber das ist kein Argument. Ich kenne so viele, die ihre Faulheit auf das Kind schieben und sich erhoffen, dass alles auf den Vater abgewälzt wird. Es kann nicht sein, dass das alles "Einzelfälle" sind die ich kenne. Das ganze hat eher System, was hier knallhart ausgenützt wird.
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#7
Sie hat also sofort einen Gerichtsantrag gestellt, ohne dich zur Anerkennung des Vaterschaft aufzufordern? Das bedeutet, dass

- der Antrag möglicherweise überhaupt kein Rechtsschutzbedürfnis hat, denn sie hat vorher nicht einmal gefragt, ob du die Vaterschaft freiwillig anerkennst.
- sie hat keine Beistandschaft im Jugendamt eingerichtet, sondern handelt selbst. Ungewöhnlich, dann zahlt sie auch selbst oder hat ihrerseits Verfahrenskostenhilfe beantragt. Irgendwas stimmt da nicht, kann es sein, dass gar kein Gerichtsantrag gestellt wurde, sondern nur ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für sie, zu dem du jetzt Stellung nehmen sollst?

Versuche, exakt mit den Begriffen zu bleiben. Es mag auf den ersten Blick nach Korinthenkackerei aussehen, ist aber wichtig um zu verstehen, was überhaupt abläuft.

Chancen auf Informationen über das Kind erhälst du frühestens nach Anerkennung der Vaterschaft. Betreuungsunterhalt an Mutter kannst du getrost vergessen und somit es auch völlig egal, was die Mutter macht, das ist  allein ihr Problem.

Mit den 135.- war vielleicht der Unterhaltsvorschuss für das Kind gemeint, den sie erhält. Der beträgt jetzt 150 EUR bis 5 Jahre. Aber sie hat eine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung der Vaterschaft. Das kommt mir sehr komisch vor, da hätte das Jugendamt schon viel früher auf dich zukommen müssen. Kann es sein, dass erst ein Anderer die Vaterschaft anerkannt hat, der gar nicht Vater war und später dann der Vaterschaft widersprochen hat? Ich kann es nur vermuten aufgrund der spärlichen Informationen.

Wie stehst du denn mit der Dame? Kannst du da einfach mal hinschreiben?
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#8
Als erstes solltest du mal deine Pflichten von deinen Wünschen trennen. Solltest du der Vater sein bist du dem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Da ist es so ziemlich egal ob die Mutter je gearbeitet hat oder nicht. Auch ihr Einkommen interessiert erstmal nicht, es sein denn sie hätte ein sehr hohes Einkommen.
 Und nein, es wird nicht alles auf den Vater abgewälzt. Ein Kind kostet in der Regel sehr viel mehr als das Kindergeld und der Unterhalt des Kindes "einbringt". Was hast du denn für eine Vorstellung was ein Kind im Monat kostet?
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#9
Moralische und philosophische Erwägungen sollten wir zurückstellen, solange die Sachlage und der Stand der Dinge noch nicht mal klar sind.
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#10
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Danke für deine Nachricht. 

- sie hat Beistandschaft beim JA eingerichtet, ich bekam einen Brief vom Jugendamt ob ich die Vaterschaft gleich anerkenne. ich habe denen geantwortet und nein gesagt weil ich ihr nicht traue und es da noch andere Geschichten gab
- dann bekam ich Post vom Gericht, ich solle einen Vaterschaftstest machen. Weiter steht, ihr wurde in diesem Zusammenhang Verfahrenskostenhilfe bewilligt
- ob jemand anderer die Vaterschaft anerkannt hat weiß ich nicht. ich habe seit jahren nichts gehört von der und sie hat auch keinen Versuch unternommen mich zu kontaktieren. schräg das ganze..ich mein was erzählt die dem Kind?
 
wo wir schon dabei sind:

- es gibt hier noch 1-2 Kandidaten die in Frage kommen. Nach welcher Reihenfolge gehen die also? Big Grin Können die einfach wahllos Leute suchen? 
- da ich aktuell keinen Job habe, wer bezahlt diesen Test? Sollte rauskommen dass ich der Vater bin, muss ich diesen Test nachträglich bezahlen? Das Ding ist, ich habe der Vaterschaft ja nicht zugestimmt weil da noch andere Personen in Frage kommen, ich habe leigitme Bedenken welche ich nicht weiter ausdehen möchte weil ich nicht weiß wer mitließt.

Micha aus Bayern: entweder hast Du etwas zum Thema beizutragen oder nicht. Wenn nicht, behalt bitte deine Meinung für dich - deine Moralnummer interessiert keinen.
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#11
Aha, es gab also doch bereits eine Aufforderungen. Richtig wäre gewesen, dem Jugendamt zu sagen: Klar, gerne, machen wir einen Vaterschaftstest und sehen wir ob es stimmt. Dann unterschreibe ich sofort. Das hätte allen Klarheit gebracht und die Kosten für einen privaten Test liegen bei 10% von dem eines gerichtlich angeordneten Test.

Die zeitliche Einordnung wundert mich trotzdem. Nach fünf Jahren? Das Jugendamt ist normalerweise sehr fix mit der Vaterschaftsfestellung. Fünf Jahre! Das ist auch weit mehr wie es dauert ein, zwei andere Kandidaten abzuarbeiten. Ja, und das läuft so wie du vermutest: Es reicht, wenn die Mutter mit dem Finger auf irgendjemand zeigt. Dann sprintet das Jugendamt los und zwingt die Leute zu Tests.

Da du von ALG 2 lebst, kannst du natürlich nichts bezahlen, du liegst unterhalb der Pfändungsrenze. Es läuft auf Schulden raus, wenn du keine Verfahrenkostenhilfe bewilligt bekommst.
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#12
na, dann würde ich das Ganze mal der Reihe nach angehen:

Dreh- und Angelpunkt ist die Vaterschaft, resp. die ungeklärte Vaterschaft. Bei deiner Vermögenslage würde ich also den gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest machen - zunächst bezahlt den der Auftraggeber. Wenn der Test positiv ausfällt, wird man von dir die Kosten haben wollen - die du mit Verweis auf deine Einkomens- und Vermögenslage ablehnen kannst. Wenn der Test negativ ausfällt - Game over.

Wenn du also der Vater bist, dann wirst du (theoretisch) unterhaltspflichtig - aber, wie ich weiter oben schon geschrieben habe, leider, leider nicht leistungsfähig.
Jetzt kommt es darauf an, wie das Gericht das sieht: ist der Kerl zu faul, sich eine Arbeit zu suchen? Dann "zwingt" das Gericht den Vater per Einkommensfiktion, Unterhalt zu erwirtschaften. Ist der Kerl aber zu krank, erwerbsunfähig, psychisch gestört oder was auch immer, hat er Läuse, Pest und Cholera - dann wird das evtl. nichts mit der Einkommensfiktion. Und dann natürlich auch nichts mit Unterhalt.
Es gibt da aber noch die Option SGBII/Aufstockung: du lässt dich verurteilen zu Kindesunterhalt, gehst mit dem Gerichtsbeschluss zum Jobcenter und beantragst, deine Bezüge um den Betrag des Unterhalts aufzustocken - dann wird der Unterhalt zum durchlaufenden Posten. Hat den Charme, dass keine Unterhaltsschulden auflaufen und du deine weitere Zukunft gestalten kannst frei von Altlasten. Irgendwann wird das Kind entweder eigenes Einkommen erwirtschaften, z.B. als Azubi (das Lehrlingseinkommen wird angerechnet auf den Unterhalt), oder volljährig. Dann gehört deine Zukunft dir. Und vom den ersten 400, 500 € die du irgendwann mal übrig hast, lass dich vasektomieren. Einmal reingefallen reicht fürs Leben.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
(01-03-2017, 23:59)Markus Müller schrieb:  ich habe seit jahren nichts gehört von der und sie hat auch keinen Versuch unternommen mich zu kontaktieren. schräg das ganze..ich mein was erzählt die dem Kind?
 
Am besten die Wahrheit. Deine Ex wollte doch schon vor zweieinhalb Jahren den Test:

(27-10-2014, 20:14)Markus Müller schrieb: Sie will angeblich dass ich Test mache...Mache ich aber keinen Test kann mir doch keiner was tun, oder?

Hier im Forum wurde Dir seinerzeit auch gesagt, dass die von Dir angedeutete Vogel-Strauß-Politik keinen Sinn hat. Warum hast Du seinerzeit nichts gemacht?

(01-03-2017, 23:59)Markus Müller schrieb:  es gibt hier noch 1-2 Kandidaten die in Frage kommen. Nach welcher Reihenfolge gehen die also?

Es gibt keine definierte Reihenfolge. Und für Dich ist es ohnehin unerheblich, ob Du als Dritter getestet wirst oder als Erster. Entweder bist Du der Vater oder nicht. Die Wahrscheinlichkeit für die eine oder andere Möglichkeit ist unabhängig davon, wann Du getestet wirst.

Man kann Dir nur raten, lass das Rumgeeiere und hör auf, Dir etwas vorzumachen. Wieder nicht zum Test zu erscheinen kann in diesem Stadium ernste Konsequenzen haben. Du reitest Dich nur selber rein.
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#14
Theo, auch Dir sage ich: bleib bei der Sache und lass deinen Frust wo anders ab. Du hast keine Ahnung was alles geschehen ist und ich bin auch nicht verpflichtet dir das zu erzählen. Davon mal abgesehen ist es für diese Sache auch unwichtig.

Austriake: Danke für die Infos, ich schaue jetzt einfach mal was geschieht. Eine Frage noch: kann ich all das auch über das JA in meinem Wohnort klären oder muss ich das alles über den Ort machen wo die KM wohnt?
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#15
(02-03-2017, 11:57)Markus Müller schrieb: Theo, auch Dir sage ich: ...

Bisschen unfähig zur Selbstkritik, oder? Wenn Du in einem Forum nach Rat suchst, musst Du auch darauf gefasst sein, nicht nur Streicheleinheiten zu bekommen.

Im Übrigen ist es nicht gerade fair, hier bewusst die Leute über Fakten rätseln zu lassen, die frei erfunden sind (hier: das Kiind ist "scheinbar schon 5 Jahre" und im Oktober 2014 informierte Dich die KM gerade, "dass das Kind nun da sei". Kleiner Unterschied von zweieinhalb Jahren.)

 
(27-10-2014, 19:19)Markus Müller schrieb: Kurz: die KM hat heute geschrieben und gemeint dass das Kind nun da ist

Was stimmt nun?
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#16
Auch deine Kritik interessiert keinen. Niemand hat dich nach deiner Meinung gefragt. 

Leute haben konkrete Fragen auf die sie Antworten suchen. Wenn du nichts beizutragen hast bzw deinen Frust ablassen willst, solltest Du fern bleiben.

Wilkommen auf meiner Ignore-Liste.
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#17
Der Weise ignoriert leise.
Wenn dir Ansichten nicht gefallen, übergehe sie. Es geht um dein Problem, nicht um gegenseitige Rüffel. Gibt es denn schon einen Termin vor Gericht?
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#18
(02-03-2017, 13:07)p__ schrieb: Der Weise ignoriert leise.
Wenn dir Ansichten nicht gefallen, übergehe sie. Es geht um dein Problem, nicht um gegenseitige Rüffel. Gibt es denn schon einen Termin vor Gericht?

Es gibt noch keinen Termin, ich soll erstmal nen Test machen. Ich vermute dass dann der Gerichtstermin kommt? Was geschieht da?
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#19
Naja, dann mach doch jetzt erstmal den Test! Wenn Du dafuer nicht sonstwohin fahren moechtest, klaer das doch einfach mit dem Gericht oder wer sonst den Test haben moechte. Ev. kannst Du das ja auch bei Dir in der Naehe machen. Um den Test wirst Du nicht herumkommen. Natuerlich kannst Du versuchen das solange wie moeglich zu verzoegern, nur Du kannst einschaetzen ob das sinnvoll ist.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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