Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsvorschuss nach UVG 145 Euro ???
#1
Hallo liebe User, meine Frage an Euch: Ich wurde für ein 3 Jahre altes Kind zu 145 Euro Unterhaltsvorschuss vom Landratsamt bzw. Kreisjugendamt zur Zahlung aufgefordert. Meine Frage an Euch: Wenn ich unterhalb des Pfändungsfreibetrags verdiene, muss ich dennoch bezahlen? Frage A) Bei 16.000 Euro Einkommen. Frage B) bei unter 10.000 Euro Einkommen - also unterhalb des Selbstbehaltes?  

Was passiert wenn man nicht leistungsfähig ist? 
Was passiert wenn man leistungsfähig wird? Muss man dann alles nachzahlen was man bisher nicht bezahlt hat? In diesem Falle wäre ein verschieben nur teuer? Oder? Evtl. Klagen etc? Wie lautet Eure Empfehlung? 
Ihr seht schon, ich bin noch ein Neuling! Danke Euch im Voraus! PS. Sehr gut das es so ein Forum gibt!
Euer Charlie
Zitieren
#2
Besteht ein Kindesunterhaltstitel?

Wenn ja, wie hoch ist die titulierte Summe?

Wenn nein: Wenn Du nicht leistungsfähig bist, brauchst Du keinen Vorschuß zurückzuzahlen.

Simon II
Zitieren
#3
(20-02-2017, 21:01)Charlie schrieb: Meine Frage an Euch: Wenn ich unterhalb des Pfändungsfreibetrags verdiene, muss ich dennoch bezahlen? Frage A) Bei 16.000 Euro Einkommen. Frage B) bei unter 10.000 Euro Einkommen - also unterhalb des Selbstbehaltes?

Die Düsseldorfer Tabelle erweckt den Eindruck, also würde ein Einkommen unterhalb des Selbstbehalts von Unterhaltszahlungen schützen. Das ist definitiv nicht der Fall. In der Praxis wird das Einkommen einfach in die Höhe phantasiert, der Begriff dazu lautet "fiktives Einkommen" und darüber findest du im Forum massenhaft Informationen. Das geht meistens über Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

Bei 16000 bereinigtem Netto - Jahreseinkommen ist das eh egal. Das sind monatlich 1333,33 EUR und du bist damit ganz ohne fiktivem Einkommen bereits mit 253,33 EUR oberhalb des Selbstbehalts, also deutlich mehr wie die 145 EUR die man jetzt von dir verlangt.

Bei den 145 EUR wird es vermutlich aber nicht bleiben. Ich nehme an, die Mutter hat Unterhaltsvorschuss beantragt und in dieser Höhe ging die Forderung nun aufs Jugendamt über. Wenn sie aber eine Beistandschaft unterschreibt (wozu das Jugendamt rät) oder selbst Unterhalt durchsetzt, werden es mehr sein, mindestens die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle.

In welcher Situation bist du? Teilzeitbeschäftigt, Mindestlohnbeschäftigt, arbeitslos, in Ausbildung, Vollzeitbeschäftigt zu mehr als Mindestlohn?
Zitieren
#4
Aktuell gibt es keinen Titel. Nur die Anfrage des Beistandschaft des Jugendamtes. Es gibt zwei Schreiben: Eimal will das Jugendamt jetzt neu 150 Euro (Erhöhung seit 2017) und einmal Jugendamt Beistand von ca. 245 Euro.

Mein Einkommen liegt unterhalb der Selbstbehalts. Selbstständig (wird doch die Durchschnitt der 3 Jahre festgelegt). Rückwirkend.
Habe beim Fina einen Verlustvortrag von ca.40.000 Euro.

Muss wohl Auskunft erteilen. Werde ich aber ohne Fragebogen machen. Soll ich einen Teilbetrag von 50 Euro bezahlen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.....und schreiben das ich unterhalb des Selbstbehalts liege? Bringt das was? Oder bringt nur der volle Betrag was?
Zitieren
#5
Einen Teilbetrag zu zahlen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht solltest Du bleiben lassen. Damit würdest Du deine Leistungsfähigkeit beweisen, und man würde den freiwillig gezahlten Betrag als Untergrenze dessen festsetzen, was von dir zu holen ist.....

Ein Verlustvortrag beim Finanzamt ist schon mal keine schlechte Ausgangsbasis.

Ich würde mich an deiner Stelle darauf fokussieren, mir den Kindesunterhalt als SGBII/Hartz$-Aufstocker-Leistung wieder zu holen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#6
Ich sehe das im Prinzip wie Austriake, jedoch mit dem Unterschied, daß es meiner Meinung nach besser ist, als Plan A auf komplette Nicht-Leistungsfähigkeit zu gehen.

Du bist nicht leistungsfähig. Punkt!

Lediglich wenn Du damit nicht durchkommst, wäre die Aufstockung Plan B.

Simon II
Zitieren
#7
(22-02-2017, 11:34)Charlie schrieb: Mein Einkommen liegt unterhalb der Selbstbehalts. Selbstständig (wird doch die Durchschnitt der 3 Jahre festgelegt). Rückwirkend.
Habe beim Fina einen Verlustvortrag von ca.40.000 Euro.

Dann wird man weiter den vollen Betrag fordern und sagen, du hättest deine verlustbringende Selbständigkeit aufzugeben und dir einen Job zu suchen.
Zitieren
#8
Du sollst genau 145 Euro bezahlen für Dein 3-jähriges Kind?
Sonst gibt es keine Streitigkeiten? Forderungen?

Dann schaue, dass Du diesen Betrag aufbringen kannst und mache diese Baustelle nicht noch größer.

Letztlich wirst Du am kürzeren Hebel sitzen.

Ich persönlich würde sogar die 145 Euro am JA freiwillig titulieren- damit bringst Du Ruhe in die Sache.
Zitieren
#9
(22-02-2017, 13:25)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Ich persönlich würde sogar die 145 Euro am JA freiwillig titulieren- damit bringst Du Ruhe in die Sache.

Vorsicht: Wenn ich den TO richtig verstanden habe, geht es um Rückzahlung des U-Vorschusses und gar nicht mal um KU selbst.

Unter den vom TO beschriebenen Umständen würde ich einen Teufel tun, den U-Vorschuß zurückzahlen!


Simon II
Zitieren
#10
@Simon II:
dann tut es mir leid - habe das wohl falsch verstanden.
Wie hoch ist denn dann der KU selbst? Und warum gibt es einen Vorschuss? Warum bezahlt der Schreiber das nicht an die KM?

Das würde mich interessieren.

LG
Zitieren
#11
Also ich habe mehrere Baustellen:
1. Jobcenter der die Mutter unterhalten hat von 2013 bis 2015 ca. 4700 Euro (Das Geld wollen Sie rückwirkend zurück)
2. Jugendamt bisher 145 Euro ab 1.1.2017 150 Euro Mindestunterhaltvorschuss
3. Jugendamt Beistandschaft ( ist komischer weise das gleiche Jugendamt) setzt den Betrag ohne Prüfung geschätzt auf ca. 245 Euro fest. Fordert gleichzeitig um Einkommensnachweise. Geburt war 2013.
4. 2012 hohe Verluste
4a. 2013 hohe Verluste (selbstständig wird wohl auf 3 Jahr Durchschnitt berechnet
5. 2014 hohe Verluste dto. (bis dato 40.000 Verlustvortrag)
6. 2015 voraussichtlich 16.000 Euro Estg aber wenn der Durchschnitt angewendet wird.......noch kein Steuerbescheid vorhanden
7. 2016 voraussichtlich 16.000 Euro Estg nur meine eigene Berechnung.
8. Estg wird 0 Euro für 2015 und 2016 betragen weil ich den Verlustvortrag aufbrauche.....das wird aber egal sein.....Einkommen ist Einkommen.

Hilft das Euch für ein besseres Bild weiter? Euer Charlie

Aktuell geht es darum ob ich den KU von 150 Euro ab jetzt bezahlen soll? Das ist denke ich das wichtigste Frage? Oder nur ein Teilbetrag? Statt 150 nur 50 oder 75 Euro? Was sind die Vorteile oder die Nachteile? Also ich will keine private Insolvenz! Ich will auch unnötige Kosten für Titel vermeiden. Bzw. welche gerichtlichen Kosten würden entstehen? Euer Charlie
Zitieren
#12
Für Betreuungsunterhalt (=der Unterhalt für die Mutter) wird das Jobcenter wenig Chancen haben, den von dir zu bekommen. Kleine Baustelle. Niedriger Rang.

Für den Unterhaltsvorschuss steigt das Risiko. Wann wurdest du vom Jugendamt zum ersten Mal zur Auskunft und zur Zahlung aufgefordert?

Für laufenden Unterhalt (das sind die 245 EUR) steigt das Risiko weiter auf nahe 100%, dass du auch vor einem Gericht zu diesem Betrag verurteilt werden würdest. Laufender Unterhalt geht zudem vor. Vor Altschulden, vor Rückständen. Die einzige Möglichkeit, Gerichtskosten zu vermeiden ist, sich nicht verklagen zu lassen. Ich fürchte, dieses Wahl hast du nicht, denn du kannst die vielfältigen Forderungen nicht erfüllen. Kommt es zu einem Verfahren, liegen die Kosten bei einigen Euro Gerichtskosten und 600-1000 EUR Anwaltskosten. Leider wurde von einer Anwaltsministerin Anwaltspflicht eingeführt.

Wie lief dann das vorher? Wie lief die Trennung? Warum wurdest du nicht sofort von Jobcenter und Jugendamt zu Unterhaltszahlungen augefordert?
Zitieren
#13
Ich war mit der Mutter nie zusammen. Werde die Vaterschaft auch anfechten nach BGB 1600. Also soll ich den Unterhaltsvorschuss von 150 Euro komplett bezahlen.....auch wenn ich möglicherweise unter dem Selbstbehalt für das Jahr 2017 bin. Für das Jahr 2017 kann ich das noch nicht abschätzen.

Also die Entscheidende Frage ist: Soll ich den Kindesunterhaltvorschuss von 150 Euro auch bezahlen, wenn ich unter dem Selbstbehalt Einkommen erzielt habe? (Kumuliert auf 3 Jahre Selbstständigkeit wird das der Fall sein). Auch wenn ich 2016 vermutlich 16.000 verdient habe? Im Durchschnitt werde ich weniger als der Selbstbehalt verdient haben. Oder soll ich in diesem Fall nur einen Teil bezahlen? Am liebsten würde ich Leutnant Dino fragen ....Euer Charlie
Zitieren
#14
Was das Beste ist, ist ohne gute Kenntnis deiner Lebenssituation nicht zu sagen. Wenn du jetzt einen sicheren Stand bei deiner Selbständigkeit erreicht hast und sicher bist, stetig mehr zu verdienen, könntest du laufenden Unterhalt zahlen und hättest mehr Abstand zu den ärgsten Wadenbeissern.

Wechselnde Geschäftszahlen sind aber auch in Zukunft tödlich. Mal ein schlechtes Jahr haben und schon bricht das Kartenhaus zusammen, weil der laufende Unterhalt nicht mehr bedient oder wenigstens herabgesetzt werden kann. Wechselnde Einkommensverhältnisse sind für Juristen oder das Jugendamt undenkbar. Gibts nicht. Titel muss bedient werden.

Deshalb habe ich in ähnlicher Situation (Selbständigkeit ohne Grossverdiener zu sein, Kind ein Jahr alt) ganz schnell ganz viel geändert, bin aus dem offiziellen braven legalen Dasein ausgestiegen und seither häufen sich Schulden, ohne dass es mich noch kratzt. Frag nicht nach Details, das ist alles zu abhängig von deiner speziellen Sitation und deinen Fähigkeiten. Mancher kommt mit klugen Treuhandkonstruktionen weiter, mancher macht gar nichts mehr und zieht in die Gartenhütte, mancher macht sich nur pfändungsfest und arbeitet grau weiter, mancher steigt tatsächlich wieder in lohnabhängige Arbeit ein und lässt sich eventuelle anfängliche Einkommensschwächen als Aufstocker abfedern oder oder oder. Wie deine Nische aussehen kann, weisst nur du selbst.

Wie kommts, dass du legaler Vater bist wenn du Zweifel hast? Hast du blind die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben und willst jetzt im Nachhinein doch noch einen Test? Hast du Kontakt zum Kind? Hoffentlich hast dass du nach ein paar Nächten mit Blutabflüssen aus dem Gehirn in die Körpermitte ohne Test keine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben! Das wäre sehr, sehr dumm.
Zitieren
#15
Deine Antwort ist super. Vielen Dank hierfür. Jugendamt ist hoffentlich abgefrühstückt. Ich zahle ab jetzt MU. Vaterschaft wurde mit einem fehlerhaften Gutachten nachgewiesen. Ich werde aber dennoch die Vaterschaft anfechten. Werde darüber berichten wenn die Anfechtung funktioniert hat.

Noch eine Frage: Berechnet der Jobcenter das Einkommen exakt wie das Jugendamt. 3 Jahres Durchschnitt bei Selbstständigen? Wie hoch war der Mindesbehalt 2015 und 2016? SBG .....
Zitieren
#16
Fehlerhaftes Gutachten, das die Vaterschaft bestätigte, auf die Geschichte bin ich gespannt :-)
Zitieren
#17
Kannst Du auch sein :-) Ich glaube ich bin auf einen guten Weg ein zweiter Leutant Dino zu werden :-)

https://www.uni-due.de/~gvo400/materiali...2_sk08.pdf
Zitieren
#18
Mindestunterhalt ist deutlich zu viel, da Du ein armer Hund bist. Folgende Vorgehensweise:

1. Überweise einfach 85,- € pro Monat auf das Konto vom Jugendamt. Beleg aufheben. Kein Schreiben zum Jugendamt schicken. Nichts, auch wenn es unter den Nägeln brennt. Keine Rechtfertigungen etc.
2. Alle Briefe vom Jugendamt ungelesen wegwerfen.
3. Briefe vom Gericht und Staatsanwaltschaft öffnen.
4. Strafverfahren abwarten und aussitzen. Das ist der richtige Zeitpunkt seine Armut nachzuweisen. Das Verfahren wird dann eingestellt, da Du trotz Armut Dein letztes Hemd gibst.
5. Selbständigkeit aufgeben und Papi eine Firma gründen lassen und dort als Angestellter arbeiten.

Ergebnis: Irgendwann bekommst Du überhaupt keine Post mehr. Das Bedarf jedoch einer ausgesprochenen Resistenz und Hartnäckigkeit. Weiterer Tipp: Das Jugendamt wird sich einen Titel holen und dann pfänden. Mache Dich pfändungssicher, z.B. Mieter einer möbilierten Wohnung, kein Konto etc. Im Zweifelsfall mal das Männermagazin lesen. Da gibt es sehr viele Ideen und Ratschläge.

Wenn Du ein Leutnant Dino werden willst, erwartet Dich viel Arbeit:

1. erstklassiges Aussehen
2. hoher Bildungsgrad
3. hart Arbeiten für wenig Geld (nennt sich Kapitalismus und Ausbeutung des Proletariats)
4. jährlich mindestens 2 Urlaube, NY und Thailand
5. Schuldenstand über 250.000 €
6. jeden Morgen das Spiegelbild küssen (kleiner Scherz)

Viel Erfolg!
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
Zitieren
#19
naja...punkt 1 würde ich vorbehaltlos streichen, punkt 2 - hervorragende bildung als grobmotoriker ohne feingefühl

ex-DDR-fähigkeiten eben.... Big Grin 

bb
netlover
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste