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Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich
#11
(20-02-2017, 13:46)Pfanne schrieb: Kann man eine Herausgabe des alten Titels verlangen, bevor der neue unterzeichnet ist?
Das alte Thema von Henne und Ei. Wie Du den neuen Titel machts ist erstmal unerheblich.
Hauptsache die Kohle fließt zur heiligen Mutter!

Grundsätzlich zählt, was Du zahlst. Wenn es dem entspricht, was der  Mutter und ihrer RATtin gefällt, dann passt das.

Den "alten" Titel wirst Du dann sicherlich zurück bekommen.
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RE: Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich - von blue - 20-02-2017, 21:37

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