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Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich
#8
Das mit der Pfändung und Aushändigen des alten (noch aber aktuellen) Titels ist mir gar nicht in den Kopf gekommen. Danke für den Hinweis.
Im übrigen, wurde mir auch nach dem Vergleich der erste nicht ausgehändigt.

Ich versuche ich vorab ein Entwurf von dem neuen Titel zu bekommen. Damit man die Möglichkeit hat den Inhalt in Ruhe zu überprüfen.
Das mit "in Abänderung der Urkunde Az. XYZ-12345-6 ..." ist ein toller Vorschlag. Mal schauen wie und ob sich das umsetzen kann.
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RE: Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich - von IVER - 20-02-2017, 11:48

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