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Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich
#1
Hallo!

Habe vieles in Forum gelesen, leider nicht auf alle meine Fragen Antworten gefunden.

Meine Situation: dynamischer Titel nach der Trennung unterschrieben. Der titulierte erhöhter konnte nach paar Jahren wegen geänderten finanziellen Sizuation nicht mehr gezahlt werden. JA spielte nicht mit, habe geklagt. Erste Instanz verloren, zweite Instanz – Vergleich geschlossen. Musste dann 45€ weniger als der Mindestunterhalt lt. DT zahlen. Nach zwei Jahren, wie schon vermutet, Auskunftaufforderung.
Nach Neuberechnung kann ich wieder den Mindesunterhalt (100%) leisten. Wurde von JA aufgefordert vorbei zu kommen um einen neuen Titel aufstellen zu lassen.


Ist das so korrekt? Kann ein JA Titel einfach den gerichtslichen Vergleich ersetzen?
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Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich - von IVER - 19-02-2017, 22:02

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