15-02-2017, 22:08
"Unterhalt hat Sie die letzten Jahre kaum gesehen, obwohl ich Ihr immer wieder erklärt habe, dass Sie dadurch doppelt für deren gemeinsamenen Kinder Arbeiten geht und bezahlt."
Stimmt so nicht ganz. Sie hätte die Betreuung ja hälftig an den Vater abgeben können. Dann hätte es keine Streitigkeiten gegeben und er hätte sich vielleicht nicht in die Psychiatrie verflüchtigt. (das sind die Fälle, in denen man nicht wissen möchte, was bei der Scheidung abgelaufen ist)
Insgesamt ist Dein Beitrag nicht klar zu lesen. Geht es bei dem Brief um die Sozialleistungen für den Vater? Da die beiden geschieden sind und daher vorher verheiratet waren, kann sie zu Unterhalt herangezogen werden, wenn das im Scheidungsurteil so festgelegt wurde. Wenn er immer krank war und sie gearbeitet hat, kann es durchaus sein, dass sie neben der Betreuung der Kinder auch noch Unterhalt an den Ex zahlen muss.
Stimmt so nicht ganz. Sie hätte die Betreuung ja hälftig an den Vater abgeben können. Dann hätte es keine Streitigkeiten gegeben und er hätte sich vielleicht nicht in die Psychiatrie verflüchtigt. (das sind die Fälle, in denen man nicht wissen möchte, was bei der Scheidung abgelaufen ist)
Insgesamt ist Dein Beitrag nicht klar zu lesen. Geht es bei dem Brief um die Sozialleistungen für den Vater? Da die beiden geschieden sind und daher vorher verheiratet waren, kann sie zu Unterhalt herangezogen werden, wenn das im Scheidungsurteil so festgelegt wurde. Wenn er immer krank war und sie gearbeitet hat, kann es durchaus sein, dass sie neben der Betreuung der Kinder auch noch Unterhalt an den Ex zahlen muss.
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