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Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA
#1
Exclamation 
Hallo zusammen,

folgender Fall,
habe mein Kind schon paar Monate nicht gesehen, der erster Gerichtstermin wurde 2 Mal von Gegenseite verschoben. Bei Termin ist nichts Handfestes festgelegt worden, sondern mehr oder weniger auf freiwilliger Basis.
Klappte nicht.
Mit Anwalt gesprochen und Dringlichkeit wegen Entfremdung betont, dieser verschiebt ohne Vorwarnung den Folgetermin um einen Monat und ich erfahre erst durch ein Schreiben vom Gericht davon. Anwalt Mandat entzogen, da dieser ebenfalls die meisten Erklärungen noch nicht mal an das Gericht weitergeleitet hatte.

Da Gerichtskostenbeihilfe beantragt wurde, ist diese jetzt mir dem ersten Termin und Anwalt aufgebraucht?

Habe neuen/anderen (Ersatz-)Antrag auf Umgang eingereicht, da ich falsch beraten wurde. Im Antrag steht, dass die Gegenseite die Kosten wegen Verschuldung übernehmen soll.
Der Folgetermin beim Gericht steht und es hat sich nicht das Aktenzeichen geändert.

Muss oder kann man eine erneute Gerichtskostenbeihilfe beantragen? Wenn das Gericht wieder einen Verfahrenswert festsetzt.

Brauche dringend etwas Hilfe von euch!
Vielen Dank im Voraus.
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#2
Typsches Problem: Anwalt bekommt nur Verfahrenskostenhilfe, Anwalt interessiert sich einen Dreck für dein Verfahren und provoziert Mandatsentziehung, was schliesslich auch passiert. Was nun? Tja, Pech gehabt. Verfahrenskostenhilfe wird nur für einen bestimmten Anwalt genehmigt. Anwalt wechseln ist nicht. Nächster Anwalt: Selber zahlen.

Mach erst mal das Nächstliegende: Betreibe das Umgangsverfahren selbst. Du brauchst dafür keinen Anwalt. Wenn du ohne Anwalt nicht klagen willst, musst du erst die Aufhebung der Beiordnung deines jetzigen Anwalts verlangen. Das hat hohe Hürden. Du musst einen gewichtigen Grund vorweisen, warum du ihm das Mandat entzogen hast. Ein schwieriges Feld, kaum in einem Forenposting ganz abzustecken.
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#3
Ich vertrete mich ja jetzt schon selbst, bzw. ich bin der Anwalt meines Kindes welches schon seit dem es auf der Welt ist von der Mutter beeinflusst wird.

Aber was mich interessiert ist, wer für das 2te und eigentlich unnötige Verfahren die Kosten trägt. Da es ja eigentlich im Ersten geklärt werden konnte, aber wie schon gesagt.. der Anwalt. Da hat er auch nur ein Mal sein Mund aufgemacht, sonst war nur ich auf Sendung und die Gegenseite fehlten auch Argumente und sie waren still.

Das Gericht schickt erneut mit gleichen Az einen Verfahrenswert. Wenn ich gewinne ist dem Antrag stattgegeben und die Gegenseite kommt automatisch auf. Nur wenn nicht, ist die Frage ob eine neue GKHilfe beantragt werden muss oder ob die genehmigte greift. Denn die ist ja immer noch für das Az und die gleiche Sache.
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#4
Verstehe ich noch nicht ganz.
Es gibt doch nur ein Aktenzeichen, also sind es nicht zwei Verfahren, sondern eines. In dem es ums Umgangsrecht geht. Der exakte Stand ist mir unklar geblieben. Ein Verfahren kann jedenfalls auch mehrere mündliche Termine haben und man kann Anträge auch erweitern oder streichen, ohne ein neues Verfahren zu beginnen.

Für dieses eine nach wie vor laufende Verfahren hast du offensichtlich Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts bewilligt bekommen. Dadurch, dass dein Anwalt früher als erhofft schlapp gemacht hat wird diese Bewilligung doch nicht plötzlich ungültig. Höhere Kosten entstehen auch nicht, ganz im Gegenteil. Der Staat kann sich die Hände reiben.

Wenn du nach diesem Verfahren in der Kostennote zur Übernahme der gegnerischen Kosten verurteilt wirst, schützt dich deine bewilligte Verfahrenskostenhilfe nicht davor. Das ist dein Risiko. VKH deckt nicht fremde Kosten.
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#5
Oh! Das bringt mich schon Mal ein Stückchen weiter. Und sorry, Du hast Recht, ein Gerichtstermin ist nicht gleich ein Verfahren. Ich meinte natürlich ein Gerichtstermin, eine Verhandlung.
Ok, ich verstehe es dann so, dass wenn man die VKH für ein Verfahren genehmigt gekriegt hat, diese dann gilt bis das Verfahren abgeschlossen ist. Was ja auch Sinn machen würde.

Das verwirrt mich nur etwas, dass ich dann aber schon 2 Schreiben über die Verfahrenskosten vorliegen habe.
Sollte man dagegen Einspruch einlegen? Nicht dass es dann heißt, oh jetzt ist zu spät, die addieren sich auf.
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#6
Du kannst zumindest mal beim Rechtspfleger nachfragen. Eigene Verfahrenskosten sollten dir keine entstehen - das übernimmt die Verfahrenskostenhilfe.
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#7
Ja, die Idee hatte ich heute auch, weil ich das irgendwo gelesen habe.
Habe heute beim Gericht angerufen und am Telefon wurde mir gesagt, so etwas gäbe es nicht.

Auf der Seite des Gerichts konnte ich auch nichts dazu finden, wird wohl nicht so gerne aufgezeigt damit nicht so viele hin gehen.
Muss das erneut genauer prüfen.

Wenn man nicht alles selbst macht  Dodgy
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#8
Es sind noch ein paar Tage bis zum Termin, was mich auch Interessiert, ein Eilantrag auf Umgang müsste dann auch ein Antrag im gleichen Verfahren sein, oder? Es geht sich ja um die gleiche Angelegenheit und Kind.
Bringt das denn was, hat jemand Erfahrung damit?
Es bringt wahrscheinlich nichts wenn die "Wartezeit" bis Umgang per Eilantrag länger als der nächste Termin in ca 20 Tagen ist.
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#9
Die haben dich verarscht. Es gibt kein Gericht ohne Rechtspfleger. Die machen meistens auch die Kostenberechnungen. Oder lassens einen Assistenten machen und unterschreiben nur. Direkt zum Rechtspfleger wirst du selten durchgelassen, aber die nächstniederen Chargen in seinem Büro lassen sich eher zu Erklärungen herab. Am Gericht wird man immer erst abgewimmelt. Juristen haben nie Lust, ihren selbstproduzierten Mist zu erklären, das sollen andere machen gegen Extrageld. Zweimal kassieren können sie alle gut.

Man sollte sich allerdings vorher genau überlegeben, was und wie man fragen will. Bei unspezifischen Fragen wie "Erklären sie mir mal die Kostennote" wirst du auf den Anwalt verwiesen. Den du ja nicht mehr hast oder der für sowas nie Zeit hat. Nichts gegen dich, aber deine Formulierungen oben waren immer mehrdeutig, mit zu wenig Kontext und sprachlich schlecht zu verstehen. Die Hilfe eines Dritten vor Ort wäre da schon sinnvoll.

Die Eilbedürftigkeit eines Antrags erzeugt keinen neuen Antrag. Aber der genaue Stand deines Verfahrens ist immer noch unklar. Hast du den ganzen Schriftverkehr vorliegen oder liegt da noch was beim Ex-Anwalt?
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#10
Ich hoffe, dass es für solche Gutachter nach dem Tode eine gerechte Strafe gibt.
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#11
(07-08-2017, 20:52)Flo schrieb: Fazit: Wenn die Mutter nicht will, findet irgendwann zwischen Kind und Vater kein Umgang mehr statt. Ich hab's wirklich vom Anfang bis zum Ende über 21 Gerichtsverfahren hinweg durchexerziert. Keine Chance!

Meine Rede, seit Jahren.

Schlussfolgerung daraus: weder Zeit noch Mühe noch Geld darauf verschwenden. Einfach abhaken und sich sein Leben neu ausrichten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
Sorry Flo aber du scheinst den Stuss schon selbst zu glauben, den sie versuchen dir einzutrichtern.

Es geht auch anders. Bei mir war das OLG ein Weckruf für die KM.

Selten eine so klare Ansprache seitens der Richter erlebt. Selbst die widerliche VB hat ihr Fett abgekriegt. Die Richter haben ihr keinerlei Bühne gegeben. Seitdem ist Ruhe, bis auf Weiteres.

Jedoch wurde bis dahin schon einiges an Schaden am Kind angerichtet.
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#13
Ohne gleich von Anfang an die zweite Instanz mit auf dem Plan zu haben, macht so etwas wohl keinen Sinn.

Erstinstanzrichter sind frauenzentriert und faul.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#14
Möglichkeiten würde es viele geben, aber fehlende Bindungstoleranz erkennen die Juristen nicht als das an, was es ist: starke Kindeswohlgefährdung. Das denke ich mir auch nicht aus, sondern ist erwiesen, siehe z.B. die Kimiss-Studie.

Was passiert dir, wenn du das Kindeswohl gefährdest? Lässt man dich weiter alles über das Kind entscheiden? Bekommst du das Kind, um es alleinverantwortlich zu erziehen? Kässt man ein Kind bei jemand, der ihm Drogen gibt, weil es da ja so glücklich ist und weil das so gut fürs Kind ist?
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#15
(08-08-2017, 09:51)p__ schrieb: Möglichkeiten würde es viele geben, aber fehlende Bindungstoleranz erkennen die Juristen nicht als das an, was es ist: starke Kindeswohlgefährdung. Das denke ich mir auch nicht aus, sondern ist erwiesen, siehe z.B. die Kimiss-Studie.

Die KiMiss-Studie ist politisch nicht gewollt. Es gibt national wie international keine Studie mit vergleichbar fundiertem Design und soliden Ergebnissen. Obwohl in Deutschland jeder Unsinn finanziert (ich sag bloß Gender Studies), hat es das KiMiss-Projekt finanziell sehr schwierig. Unsere Entscheidungsträger interessiert das nämlich nicht.
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#16
Leider ist halt vieles von einzelnen Personen abhängig.

In meinem Fall wurde ganz deutlich gesagt und auch im Beschluss festgehalten, dass es Aufgabe der Mutter sei, für die Umgänge Sorge zu tragen und das Kind hierauf dementsprechend vorzubereiten. Ansonsten könne es der Vater ggf. besser. Dies hat sie dann scheinbar verstanden und verinnerlicht.
OLG Braunschweig.
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#17
Manche Richter wagen es, mit dem Zeigefinger zu winken. Aber am entscheidenden Punkt passiert gar nichts: Was, wenn die Mutter einfach weiter sabotiert? Sorgerechtsentzug wegen Bindungsintoleranz? Zeig mir die Beschlüsse...

Und auch das wäre noch zu wenig, schliesslich wäre das nur eine Reaktion, nachdem das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Richtig wäre, das ganz an den Anfang zu setzen, nicht erst nach Monaten und Jahren Vergiftung des Kindes. Wer sich daran gemacht hat, das Kindeswohl zu zerstören, darf nicht über das Kind bestimmen. Sofort.

Was die Rechtspflege stattdessen macht: Sie ignoriert den besorgten Anrufer, der eben meldet, dass da jemand nachts mit Glasschneider, Handschuhen, Sturmhaube ein Fenster aufgeschnitten hat und ins Erdgeschoss eingesteigen ist. "Woher wissen sie denn, dass das ein Einbrecher ist? Könnte doch auch der Glaser sein, der Überstunden macht. Schliesslich ist doch noch gar nichts gestohlen? Und haben sie überhaupt gesunde Augen? Vielleicht wars ein Vorhang, der sich im Wind bewegte? Tut uns leid, da sie uns hier mit sinnlosen Anrufen belästigen müssen wir ihnen einen Kostenbescheid in Höhe von 5000 EUR ausstellen. Wiederhöhrn".

Landet der Klau beim Hehler, kriegt der einen eindringlichen Brief: "Sie wissen doch, dass man nicht mit gestohlenem Gut handelt! Gehen sie in sich, sonst passiert noch was! Denken sie an den armen ehemaligen Besitzer!"
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#18
P sehr guter Vergleich.
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#19
Was würde wohl passieren, wenn erwachsene Trennungskinder den Richter, JA etc. anzeigen würde, weil sie sich durch die staatlich geförderte Trennung vom Vater seelisch missbraucht fühlen und nun Schmerzensgeld in Höhe von z.B. 200.000 Euro fordern? (vermutlich gar nichts)
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#20
Nix - keine Rechtsbeugung und im Übrigen verjährt!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#21
Richter sind da ganz einfach raus: es ist eben so vorgetragen worden, dass sie nur so bescheiden konnten.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#22
Anstatt Zeit, Geld und Lebensenergie in aussichtslose Gerichtsverfahren zu stecken (nichts ist sinnloser, als einen Gerichtsprozess zu gewinnen und trotzdem keinen Umgang mit dem Kind zu haben, weil die Mutter straflos sabotiert) sollte Mann sich darauf konzentrieren, für die eigene Verarschung nicht auch noch zahlen zu müssen.

Beruf- als auch Privatleben radikal verändern, raus aus dem Hamsterrad, rein in die Unabhängigkeit.

Mutti will das Kind alleine haben? Bitte, ist ja ihr Kind. Soll sie es dann auch alleine versorgen. Vater ist raus aus der Nummer, Vater beginnt zu leben...
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#23
(08-08-2017, 13:48)Flo schrieb: Nur habe ich keine Kraft mehr mich gegen die Mutter zu stellen.

Mit den vielen Möglichkeiten meinte ich nicht deine Möglichkeiten nach dem Verfahren jetzt, sondern die Möglichkeiten, die die Typen hätten, die sich die alle familiäre unter den Nagel gerissen haben - das Rechtswesen. ich wüssten nicht, dass es dort ein Verbot gibt, das Kindeswohl korrekt zu definieren. Wenn das sogar (!) ein paar Sozpäds schaffen....

Deine Möglichkeiten vor Gericht sind jetzt beendet. Du hast einem Umgangsausschluss zugestimmt. Das ist fast immer ein endgültiger Zustand. Zahlen würde dafür nichts mehr. Keinen Cent.
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#24
Mit Schulden beendet man einen Schaden am Kindeswohl nicht. Aber indem der Täterin die Macht über das Kind entzogen wird. Sorgerecht gibts nur bei Bindungstoleranz. Keine Bindungstoleranz, kein Sorgerecht. Damit wäre auch das ABR weg. Gibt das Recht schon lange her, §1671 BGB und §1687 BGB. Sorge oder Teile davon kann entzogen werden, wenn ..."zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht."
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#25
Deshalb spielt z.B. in Kalifornien erkennbare Bindungstoleranz eine grosse Rolle, wenn ums Kind gestritten wird. Beide Elternteile haben einen Plan vorzulegen, wie sie gedenken, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil zu organisieren. Eine machbare Umgangsregelung plus Goodies wie zum Beispiel das Angebot, das Kind einen Weg hinzubringen. Um die einzuhalten gibts Sanktionen.

Und klar ist, das dies natürlich nicht das einzige Kriterium ist Eine drogensüchtige Mutter, die mit dem Kind im Auto Unfälle baut kann sich mit einer tollen Umangsregelung nicht das Kind sichern.
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