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Kind muss Prozesskostenhilfe zurückzahlen
#1
Hallo zusammen,

Nach langer Abstinenz habe ich mich wieder eingeloggt da es was Neues zu vermelden gibt was für die Foristen evtl. interessant sein könnte:

Hatte vor einigen Jahren mal eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem meiner Sprösslinge.
Ausgangslage zu dieser Zeit: Kind volljährig, ohne Arbeit, ohne Ausbildungsstelle, Unterhaltstitel vorhanden (leider dynamisch und nicht altersbegrenzt, vom Jugendamt halt...).

Habe damals Unterhaltszahlungen eingestellt da die 4 Monate "Findungsphase" schon überschritten waren und habe Kind aufgefordert mir den Titel auszuhändigen. Hat Kind damals nicht gemacht und weiter Unterhalt verlangt, die Sache ging vor Gericht. Kind hat Prozesskostenhilfe bekommen zu dieser Zeit.
Ergebnis Gerichtsverhandlung: musste 150 Euro säumigen Unterhalt nachzahlen und Kind wurde per Gerichtsbeschluss aufgefordert den Titel zurückzugeben. Das war vor ungefähr 4 Jahren. Zwischenzeitlich hat der Nachwuchs eine gut bezahlte Stelle bekommen. Jetzt ist ihm eine Aufforderung ins Haus geflattert die gewährte Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen (knapp zweitausend Euro). Das ist er jetzt in monatlichen Raten zu 350 Euro am abstottern.  

Die Lehre aus der Geschichte: ein unbefristeter Unterhaltstitel kann den erwachsenen Kindern irgendwann richtige Probleme bereiten und finanziell ordentlich weh tun.... Sowas sollte niemals unterschrieben werden, ihr könnt die obige Geschichte als Argumentationshilfe gerne Euren Exen und dem Jugendamt unter die Nase halten, vielleicht hilft es in einem oder anderen Fall.  

Gruß vom Zahlmeister
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#2
Lehren, die richtig etwas kosten, sind sehr gut angelegtes Geld. Um so grösser ist nämlich der Lernerfolg für das Kind. Damals glaubte es sicher, ein vermeintlich kostenloser Versuch auf Verfahrenskostenhilfe wäre ganz lustig, anschliessend noch die 150 EUR mitgenommen. Aber wie bei praktisch Allem im Leben kommt für alles, was man anstellt doch noch eine Rechnung, auch wenn es manchmal lange dauert.

Ausserdem hatte dein konsequenter Unterhaltsstop offenbar aktivierende Wirkung auf das Kind, wenn die Sache schliesslich in eine gutbezahlte Stelle mündete.
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#3
Hätte die Mutter damals nicht auf einem unbefristeten Titel bestanden wäre es zu keinem Verfahren mit Prozesskostenhilfe gekommen. An der Situation ist einzig und allein die Mutter schuld, das will heute natürlich niemand hören.... wie kann ich es auch wagen die Herausgabe eines Titels zu fordern Big Grin. Na ja ich bin es ja schon gewohnt der Bad Boy zu sein.

Anyway: ich lebe ganz gut heute, habe keine Schulden, die Kids haben bis auf einen die Ausbildung beendet...dank der vielen Hinweise hier im Forum und den FAQ's hat das ganz gut funktioniert. Bin leider etwas zu spät auf die Seiten gestoßen, sonst hätte ich z.B. die Sache mit dem Unterhalt titulieren anders angegangen.

Gruß vom Zahlmeister
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#4
Hallo Zahlmeister,

dein Post ist nun zwar etwa 3 Wochen alt, aber was genau würdest du außer der zeitlichen Befristung des Titels noch anders gestalten?

Danke!
Eure Pfanne
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#5
Steht ziemlich genau in den FAQ Big Grin :

http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#titel

Gruß vom Zahlmeister
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