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Miete / Unterhalt / abgehauen
#1
Hallo zusammen.

Meine Ex hat mich im Oktober nach acht Jahren verlassen und ist ohne mein Einverständnis mit unserem Sohn über 300km weit weg gezogen.

Sie bekommt derzeit schon Unterhalt von mir.

Frage: Da sie einfach ausgezogen ist und im Mietvertrag als Mieter genannt ist, kann ich die Miete von ihr verlangen solange ich keine eigene Wohnung gefunden habe? Unterschrieben habe den Vertrag nur ich, sie steht aber als Mieterin mit im Vertrag.

Danke für Antworten!
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#2
Wenn du den Unterhalt nicht bezahlst wird sie zum Anwalt gehen und der Schwachsinn nimmt seinen Lauf.

Du stellst einfach die Mietzahlung ein und lässt die Sache auf dieser Ebene eskalieren.

In sechs Monaten brauchst du halt eine neue Wohnung; ziehe ihr halt nach, sie wird begeistert sein.

Wenn sie wegen der Wohnungsgeschichte erst mal einen ordentlichen Schufa/Crefo Eintrag hat, ist sie nicht mehr so flexibel.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
Wäre es denn rechtens, die Hälfte der Miete und der Stromkosten zu verlangen?

Ich selbst habe eine Rechtsschutzversicherung.

Sie wohnt jetzt mit Sohnemann bei Hotel Mutti und hat damit keine wirklichen Kosten.

Derzeit verlangt sie "nur" Unterhalt für unseren Sohn, aber nicht für sich selbst. Ich bleibe allerdings auf der relativ großen Wohnung hängen und zahle ja die Miete alleine.
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#4
Verlangen kannst Du alles mögliche und was rechtens ist, kann man in diesem Einzelfallstaat nicht mehr irgendwo nachlesen, sondern das erfährt man erst von einem Richter und gilt auch erst dann, wenn sein Spruch "rechtskräftig" geworden ist. In wieweit man die Rechte anderer verletzen darf und es passiert nichts, hast Du ja gerade erlebt, indem Deine Ex mit dem Kind verschwunden ist. Die Kosten für ihre einsame Entscheidung schiebt sie einfach Dir zu.
Auf die Idee, Dich um Unterhalt anzugehen ist sie wohl einfach nur noch nicht gekommen. Das wird schon noch.
Hat die Frau denn eigenes Einkommen? Sonst wäre ein Kostenbeitrag sowieso rein theoretisch. Von Unterhaltsleistungen unter der Pfändungsfreigrenze braucht sie ohnehin nichts zu zahlen.

Selbst tragen wirst Du auch die Kosten für den Umgang und vieles mehr. Das ist der übliche Flurschaden.
Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Familiensachen nur eine einmalige Beratung. Was danach kommen kann ist einfach zu uferlos, als dass es sich versichern ließe.

Hoffst Du auf eine Rückkehr oder schließt Du sie aus. Je nachdem, wie Du jetzt Deine Ziele setzt, sind verschiedene Vorgehensweisen denkbar. Schnell umziehen, hinterherziehen, die Wohnung zähneknirschend halten für eine Rückkehr u.s.w.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#5
(02-01-2017, 11:28)zerpapa schrieb: Unterschrieben habe den Vertrag nur ich, sie steht aber als Mieterin mit im Vertrag.
Eintragen kann man alles, aber ohne Unterschrift, kein Vertrag. Du alleine hältst den Mietvertrag. Das leite ich aus diesem Mietrechtsbeitrag ab. Damit im Kehrumschluss dort eine Mietpartei ausziehen kann, müssen immer alle unterschreiben. Das ist zwingend so.

Wenn die Gutste wie in deinem Fall beim Einzug nicht unterschrieben hat, liegt die Haftung für die Bude wohl ganz bei Dir.
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#6
(02-01-2017, 12:06)zerpapa schrieb: Wäre es denn rechtens, die Hälfte der Miete und der Stromkosten zu verlangen?

Verlangen kannst du alles, eine Chance auf Erfolg sehe ich in der vorliegenden Konstruktion nicht. Du bist darin der Mieter. Es bleibt dir nur zu kündigen und selber schnell umzuziehen.
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#7
(02-01-2017, 12:06)zerpapa schrieb: Wäre es denn rechtens, die Hälfte der Miete und der Stromkosten zu verlangen? 

Nein, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.

Du bist der alleinige Mieter. Das hat aber den Vorteil, dass Du den Mietvertrag auch alleine kündigen kannst.

Erster Schritt sollte jetzt sein, so schnell wie möglich raus aus der Wohnung, die Du Dir alleine nicht mehr leisten kannst.

(02-01-2017, 11:46)CheGuevara schrieb: Du stellst einfach die Mietzahlung ein und lässt die Sache auf dieser Ebene eskalieren..

Wie kann man nur einen solchen Schwachsinn raten!?!

Wenn er das macht, hat er neben seinen aktuellen Problemen noch eine Klage des Vermieters anhängig.


(02-01-2017, 11:46)CheGuevara schrieb:

Wenn sie wegen der Wohnungsgeschichte erst mal einen ordentlichen Schufa/Crefo Eintrag hat, ist sie nicht mehr so flexibel.

Niemand hat dann einen Eintrag außer ihm.
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#8
Sorry, hatte gelesen, dass Frau nur den Mietvertrag unterschrieben hat.

Mein Fehler!
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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#9
Ich hatte noch nie ein Mietvertrag mit Schufa-Klausel...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#10
Lass die Sache blos nicht eskalieren, fordere garnichts von ihr wg. Miete. Zieh aus und gut ist. Wenn Du kannst, ziehe hinterher. Ansonsten siehe zu, dass Ihr das ganze ohne Jugendamt, Anwaelte und Gericht regelt und dafuer wuerde ich auch mal ruhig Fuenfe gerade sein lassen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#11
einspruch zu kay...

1. wer ohne die erlaubnis des ehepartners, das gemeinsame kind aus der wohnung entfernt und wo anders anmeldet, handelt
rechtswidrig.
2. das verfahren wird an dem ort durchgeführt, der der letzte des gemeinsamen kindes war. (ex muß reisen!)

wenn du dir sicher bist, daß du im einklang mit deiner arbeit, euer kind betreuen kannst, ohne allzuviel
fremdbetreuung in anspruch zu nehmen, stelle antrag auf ABR. alles andere leitet sich aus dem evtl. dir
zugeteilten ABR ab.

in meinem fall hat die RICHTERIN mir das ABR zugesprochen.

stelle den antrag, noch wirkst du der verfestigung der situation am neuen wohnort entgegen!

bb
netlover
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#12
Netlover, das ist die andere Alternative, nur klang es irgendwie im ersten Post nicht so als ob der Themenersteller diese Moeglichkeit in Betracht ziehen wuerde.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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