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Importdame- Welche Rechte hat Stiefsohn bei Trennung / Scheidung
#1
Ich bin verheiratet mit einer Importdame, Sie hat im Heimatland noch ein 14 jähriges Kind und in DACH 

-   geringe Erwerbschancen,kann man auch als Mindestlöhnerin oder Tagelöhnerin bezeichnen.

-   Sie kommt aus einem Drittland und hat keine in DACH vergleichbare Aus- und Schulbildung für ein Erwerbseinkommen vorzuweisen.

-   wir haben ein gemeinsames Deutsches Kind, das in wenigen Monaten 3 Jahre alt wird. 

Wir sind aus Deutschland weggezogen, zwecks Inanspruchnahme der Freizügigkeit nach 2004/38/EG  
damit das Kind aus ihrer Heimat sehr leicht nachziehen kann.  


Meine Frage ist, falls es zu einer Trennung kommt, hat der 14 jährige Stiefsohn irgendwelche Rechte in finanzieller Sicht, z.B. Unterhalt für die Mutter etc. ?

Was mich einfach schont seit fast 3 Jahren nervt, das keinerlei Unterstützung aus dem Heimatland von seinem Vater und dessen Familie kommt, kein Unterhalt, gar nichts  und für jede Kleinigkeit ich der  ATM bin.  Schulgeld etc und Essen, neues Handy wird seitdem von mir bezahlt, das geht jetzt seit wir zusammen sind mehr als 3 Jahre so.

Niemand hat dort Geld und es wird von mir  erwartet das ich immer alles für den Sohn zahlen soll. Keiner im Heimatland von der Familie des Vaters vom Stiefsohn hat nur einen Cent dazu beigetragen, die Vorlaufkosten für dei Papiere zu bezahlen damit er das Einreise Visa bekommt. Ist irgendwie alles ganz selbstverständlich. Da sind ganz schnell 500 EUR weg, bei REWE oder Panny geht man dafür 2 Wochen arbeiten, bis das Geld Netto verdient ist.

Ich glaube kaum, das Sie später einen unbefristeten Job in DACH hat, 1100 EUR Netto zu verdienen.


Wegen dem deutschen Kind  ist mir die Rechtslage was Unterhalt etc. betrifft klar, ich will nicht das der Stiefsohn später die gleichen Rechte und Ansprüche stellen kann.

Kann mir da jemand Auskunft geben ?











ehelichen? Höchstens, wenn man selber nicht mehr erreicht hat, dann ist eh alles egal. Willkommen im Armenhaus. Alternativ selber im Land der Braut leben.
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#2
Läuft doch alles wie es abzusehen war. Du liegst exakt, wie du dich gebettet hast... die Liebeskasper sind wohl die Einzigen Schleuser auf der Welt, die auch noch für den Geschleusten zahlen statt umgekehrt.
Mit dem Stiefkind hast du rechtlich direkt nichts zu tun, indirekt würde er in die Bedarfsgemeinschaft kommen und somit doch wieder von deinem Geld leben. Ich würde den Teufel tun, dem irgendwie die Einreise zu erleichtern. Ich würde vielmehr seiner Dame einen Batzen Geld versprechen, wenn sie selber wieder geht.
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#3
War Dir das nicht vorher klar, dass Du das Kind der Dame plus ihre Familie auch mit unterstuetzen musst? Verstehe die Aufregung nicht, sowas weiss manN doch einfach vorher.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
(25-12-2016, 14:45)p__ schrieb: Läuft doch alles wie es abzusehen war. Du liegst exakt, wie du dich gebettet hast... die Liebeskasper sind wohl die Einzigen Schleuser auf der Welt, die auch noch für den Geschleusten zahlen statt umgekehrt.
Mit dem Stiefkind hast du rechtlich direkt nichts zu tun, indirekt würde er in die Bedarfsgemeinschaft kommen und somit doch wieder von deinem Geld leben. Ich würde den Teufel tun, dem irgendwie die Einreise zu erleichtern. Ich würde vielmehr seiner Dame einen Batzen Geld versprechen, wenn sie selber wieder geht.



Ich habe ein dreijähriges deutsches Kind mit ihr und wir sind sehr glücklich damit, also ich habe kein Interesse daran das Sie geht.

Aber das mit dem 14 J. Sohn nervt schon, Du weißt wie Frauen sind, wenn das eigene Kind nicht bei der Mutter ist, sondern weit weg.

Ich sehe so viele Singles, die nicht mit der Situation glücklich sind, nichts finden und Sie wegzuschicken un dann in Laufhäuser Treppen zu steigen habe ich keine Lust.

Wenn ich dann sehe wie viele kulturfremde Kulturbereicherer in DE ieingewandert sind, dann habe ich kein Problem damit das der Sohn meiner Frau einwandert.

Die einzige Sorge die ich habe, was man  mit Schul- und späterer Berufsausbildung mit 14 J in wenigen Monaten ist er 15 J  macht, wenn der BUB kein Deutsch und Englisch kann und die Schulbildung nicht kompatibel mit DACH ist.

Aber wenn ich daran denke das mehr als 1.000.000 kulturfremde Kulturbereicherer in DE in Zukunft integriert werden sollen, dann sollte es mit dem Sohn meiner Importdame kein Problem sein
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#5
Wenn du dir unbegrenzte Kosten für sie und ihren Clan leisten kannst, ist es auch kein Problem. Aber wehe, wenn du nicht zahlst, wenn der Rubel mal nicht mehr rollt. Denkst du, sie und ihre verschiedenen Anhänge sagen dann "macht doch nix, Schatzi, Hauptsache du liebst mich mehr wie die Damen im Laufhaus"? Die Prämisse Eurer Verbandelung war doch: Du zahlst.

Mit derselben Selbstverständlichkeit wird auch nicht auf rechtlicher, sondern auf persönlicher Ebene von dir erwartet, dass für ihrem sonstigen Nachwuchs unter die Arme greifst.
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#6
"Wir sind aus Deutschland weggezogen, zwecks Inanspruchnahme der Freizügigkeit nach 2004/38/EG
damit das Kind aus ihrer Heimat sehr leicht nachziehen kann. "
> sieht so aus, als ob die Dame mit Dir anstellen kann, was sie will.

Hast Du schon mal probiert, was passiert, wenn Du nicht machst, was sie will oder die Zahlungen reduzierst und der Familienclan Druck macht?
https://t.me/GenderFukc
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#7
Ganz einfache Lösung, schick deine Frau putzen oder sonst was und die Hälfte vom verdienten Geld kann sie in ihre Heimat schicken.
Wenn Sie das nicht akzeptiert, such Dir eine andere und kläre von Anfang an die Spielregeln.
Geschätzte 90% aller Beziehung basieren auf Geld, heißt die Frau sucht so gut wie immer einen Mann der mehr Geld hat, verdient oder beides. In einem Drittweltland bist du bei 99,99999%......

Gibt nur 2 Lösungen, klare Regeln und wenn ihr das nicht gefällt....und tüsch oder du mach den Liebeskasper bis zum Ende, wo immer das ist.
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#8
(26-12-2016, 04:15)Petrus schrieb: "Wir sind aus Deutschland weggezogen, zwecks Inanspruchnahme der Freizügigkeit nach 2004/38/EG  
damit das Kind aus ihrer Heimat sehr leicht nachziehen kann. "
> sieht so aus, als ob die Dame mit Dir anstellen kann, was sie will.

Hast Du schon mal probiert, was passiert, wenn Du nicht machst, was sie will oder die Zahlungen reduzierst und der Familienclan Druck macht?

Ja habe ich

vom Familienclan ist nur der Vater übrig, an Krebs erkrankt, die Mutter bereits gestorben, da kommt nicht mehr mit Druck


Wenn der Bub hier ist, gibts 190 EUR Kindergeld und alle Zahlungen werden eingestellt.

Wenn der Bub in der Heimat bleibt, werden weiterhin jeden Monat 200 EUR sinnlos mit Western Union geschickt, 

Ich habe bereits diese Regeln klar aufgestellt


PS: Außerdem sind zurückgelassene Kinder leichtes Opfer für lokale Gangs zwecks Rekrutierung für Drogenhandel etc.
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#9
(26-12-2016, 07:13)Bitas schrieb: Ganz einfache Lösung, schick deine Frau putzen oder sonst was und die Hälfte vom verdienten Geld kann sie in ihre Heimat schicken.
Wenn Sie das nicht akzeptiert, such Dir eine andere und kläre von Anfang an die Spielregeln.
Geschätzte 90% aller Beziehung basieren auf Geld, heißt die Frau sucht so gut wie immer einen Mann der mehr Geld hat, verdient oder beides. In einem Drittweltland bist du bei 99,99999%......

Gibt nur 2 Lösungen, klare Regeln und wenn ihr das nicht gefällt....und tüsch oder du mach den Liebeskasper bis zum Ende, wo immer das ist.

Da hast Du Recht,

mit körperlich arbeiten hat meine kein Problem, auf Selbstständiger Basis hatten wir das bereits gemacht

aber als Arbeitnehmer sieht es schlecht mit Angeboten aus.


Meine Fragestellung ging davon aus. falls es mal zu einer Scheidung kommt, ob wegen dem Stiefsohn irgendwelche Zahlansprüche geltend gemacht werden können.

So wie es dann aussieht wohl nicht
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#10
(26-12-2016, 10:59)Liebeskasper schrieb: Meine Fragestellung ging davon aus. falls es mal zu einer Scheidung kommt, ob wegen dem Stiefsohn irgendwelche Zahlansprüche geltend gemacht werden können.

solange Du ihn nicht adoptierst, jedenfalls keine direkten. Es könnte aber sein, dass im Fall einer Trennung indirekte Kosten auf Dich zurück fallen, weil der Unterhalt an Deine zukünftige Ex so bemessen wird, dass er ihre Kosten inklusive Sohn abdeckt.
https://t.me/GenderFukc
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#11
(26-12-2016, 12:47)Petrus schrieb:
(26-12-2016, 10:59)Liebeskasper schrieb: Meine Fragestellung ging davon aus. falls es mal zu einer Scheidung kommt, ob wegen dem Stiefsohn irgendwelche Zahlansprüche geltend gemacht werden können.

solange Du ihn nicht adoptierst, jedenfalls keine direkten. Es könnte aber sein, dass im Fall einer Trennung indirekte Kosten auf Dich zurück fallen, weil der Unterhalt an Deine zukünftige Ex so bemessen wird, dass er ihre Kosten inklusive Sohn abdeckt.


Meinst Du ihre Kosten inclusive dem Stiefkind der nicht adoptiert wird oder nur ihre Unterhaltskosten mit dem deutschen Kind, da eine Scheidung nicht in DE erfolgten würde wäre  das  wohl dann besser für mich.

Kann man es irgendwie Ehevertraglich  Gerichtsfest ausschließen, das im Falle einer Trennung keine indirekten Kosten auf mich zurück fallen, wo ich für das Stiefkind Unterhalt mitzahlen muss, sondern nur das deutsche Kind.

Außerdem ist der Bub ja in 3 Jahren 18 und dann sollte ich mit indirektem Unterhalt für ihn  nichts mehr zu tun haben oder ist das falsch ?
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#12
"Kann man es irgendwie Ehevertraglich Gerichtsfest ausschließen .."
> nein. Das sagt Dir auch keiner. Es ist einfach so, dass sie die Wohnung behält und Unterhalt bekommt, wenn es Ärger gibt und man versuchen wird, Dir die Kosten aufs Auge zu drücken. ("indirekten Unterhalt" gibt es nicht - es werden die Umstände sein, die dazu führen, dass die erhöhten Kosten 'indirekt' bei Dir landen)

Auch wenn der Bub in 3 Jahren 18 wird, wird er ein Risiko für Dich sein, weil die Importmama vermutlich ihm näher steht als Dir. Wenn dann das Geld knapp wird oder andere Probleme anstehen, kannst Du Dir überlegen, wen ihre Unzufriedenheit trifft. Möglich ist auch, dass er sozial oder beruflich hier nie Fuss fassen kann, und dann ununterbrochen mit Euch in der Wohnung rumhängt und ebenfalls Deine Kasse belastet.

Grundsätzlich versuchst Du hier eine Bestätigung für den Nachzug zu bekommen. Die wirst Du nicht erhalten, weil es einfach ein Risiko ist. Da Du hier nachfragst, bist Du offensichtlich selbst unsicher und vermutest Probleme. Und die wird es dann vermutlich auch geben.
https://t.me/GenderFukc
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#13
(25-12-2016, 13:14)Liebeskasper schrieb: Kann mir da jemand Auskunft geben ?
Sofern noch nicht geschehen, folgende SELBST AB ZU KLÄRENDE ANSÄTZE zur Risikobegrenzung auf angrenzenden Gebieten:
- das bei einer Scheidung an zu wendende Recht kann (wird?) vom gewöhnlichen Aufenthaltsort der Ehe abhängig sein (und somit auch ob es Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Ausgleich von Rentenanwartschaften usw. gibt und ob eine Scheidung z.B. 1 € Gerichtskosten (China) kostet oder tausende Euro.
- in manchen Ländern kann man per Ehevertrag wählen welches Recht des Landes man für die Ehe/Scheidung wählen will
- Für den Fall das D Recht für eure Ehe gelten sollte, wäre sicherlich ein Ehevertrag sinnvoll der nach bisheriger Rechtssprechung bisher nicht gekippt wird (Modifizierte Zugewinngemeinschaft). Das du einen nicht unerheblichen Teil deiner zukünftigen Rentenanwartschaften nicht in der Zukunft an deine Dame verlierst (die ihren zukünftigen Heimweh erliegt oder einfach keinen Bock mehr zum arbeiten hat oder oder oder) kannst du vermeiden wenn du zukünftig selber selbstständig tätig bist. Als Selbstständiger besteht (bisher) keine Rentenversicherungspflicht. Nicht des so trotz kannst du aber natürlich freiwillige Rentenbeiträge leisten und diese vom Betrag her auf ein Level legen welches dem entspricht welches den Rentenanstrengungen deiner lieben Frau entspricht.

(26-12-2016, 07:13)Bitas schrieb: ...und tüsch oder du mach den Liebeskasper bis zum Ende, wo immer das ist.
Das läßt sich wohl möglich kostengünstig in dem der laufende Geldautomat mit der Dame in ihr Heimatland um zieht. Und dort z.B. drei Jahre lang von dortigen lokalen üblichen Einkommen (Bsp. 250 €/Monat)) lebt. Dann kosten ihn drei Jahre 3000 € pro Jahr.
Nach solchen drei Jahren, wäre eine dortige Scheidung (und die Folgekosten) vermutlich deutlich günstiger als eine entsprechende in D....

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Aber ich muß auch noch mal anmerken. Wie was wo auf der Welt rechtlich gehandhabt wird kann zwar durchaus nach internationalen Privatrecht gehandhabt werden. Das kann aber auch je nach Land und dort geltenden Recht höchst unterschiedlich sein.
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--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#14
Um es ganz ehrlich und kurz zu sagen

Rentenanwartschaften gibt es keine, da letzte 20 Jahre selbstständig tätig im D und  EU Ausland, und die letzten 3 Jahre nicht  gearbeitet, als das Kind auf die Welt kam.

Bei mir ist nichts zu holen, es kann kein Einkommen, kein Auto, keine Immobilie, keine ETW Wohnung  gepfändet oder geteilt werden und Erben kann ich auch nichts.

Wir sind erst seit ein paar Monaten verheiratet, Ehelichen oder nachehelichen Unterhalt von 0 € Einkommen  ?  da ist nichts zu holen, das weiß Sie auch.

Wie die Einkommenssituation später ist, wäre eine andere Frage, gerade bei selbstständigen kannst Du heute pleite sein, und in 4 - 8 Wochen sind auf einmal 5 stellige Beträge auf dem Konto, wenn man ein gutes Produkt hat.


PS: Wo wir gerade beim Unterhalt sind, bin ich vor ein paar Tagen geschockt worden;

Ein Polizeibeamter mit 2 Kindern 4 und 9 Jahre,  geschieden,nach Abzug der Unterhaltszahlungen an seine Ex hat der gerade einmal in etwa soviel für sich zum leben übrig wie ein Hartz IV Empfänger bekommt.   (400 EUR Grundsicherung + Wohnung =  +/- 900 EUR). 

Der kann sich ja nicht mal mehr ein Autio leisten und die Ex kassiert.

Aus dem Land wo meine Dame  herkommt, gibts von den einheimischen Männern keinen Cent, da heißt es geh arbeiten gehen und bei grösseren Problemen  gibts auf die 12.  Feminismus und Emanzipation ist dort ein Fremdwort, die einheimischen Männer lachen uns Deutsche aus.

Zum Glück bin ich nicht in der Situation wie der Beamte, als  wieder selbstständig arbeitender habe ich da mehr Möglichkeiten, wenn es zum Knall kommt.

Es gibt keinerlei Anzeichen bei uns, aber was ich da manchmal mitbekomme wie manche Männer von den einheimischen Greteln auf Jahre abgezocjt werden, da wird mir Angst.
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#15
(27-12-2016, 01:23)Liebeskasper schrieb: Ehelichen oder nachehelichen Unterhalt von 0 € Einkommen  ?  da ist nichts zu holen, das weiß Sie auch.
...
Wie die Einkommenssituation später ist, wäre eine andere Frage, gerade bei selbstständigen kannst Du heute pleite sein, und in 4 - 8 Wochen sind auf einmal 5 stellige Beträge auf dem Konto
Wenn du derzeit kein Einkommen hast, nutze die Gelegenheit diesen Status fest zu zurren. Wenn du plötzlich 100k pro Jahr verdienst wird sie wohl keinen Ehevertrag mehr unterschreiben. Und selbst wenn, wird das wohl möglich ein Gericht bei erheblicher Ungleichverteilung bei Vertragsabschluß, für ungültig erklären.

(27-12-2016, 01:23)Liebeskasper schrieb: Es gibt keinerlei Anzeichen bei uns.... da wird mir Angst.
AMIGA= Aber meine ist ganz anders.

Deine tolle nette Frau wird sicherlich bald kostenlose Sprachkurse, Kochkurse, Einbürgerungskurse, Integrationskurse, Frauenberatungskurse oder sonst was besuchen. Und schon ist deine liebe Frau über kurz oder lang nicht mehr so anders als die feministisch verseuchten und zu nix zu gebrauchenden Damen aus D.

Strukturelle Fehler ...
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#16
Zitat:Wenn du derzeit kein Einkommen hast, nutze die Gelegenheit diesen Status fest zu zurren. Wenn du plötzlich 100k pro Jahr verdienst wird sie wohl keinen Ehevertrag mehr unterschreiben. Und selbst wenn, wird das wohl möglich ein Gericht bei erheblicher Ungleichverteilung bei Vertragsabschluß, für ungültig erklären.


So und jetzt als Anfänger mal ganz dumm gefragt "den Status festzuzurren", wie soll das von der Formulierung Gestaltung etc, aussehen

Wenn ich zum Notar will oder einen Anwalt gehe der lacht mich aus
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#17
(27-12-2016, 15:31)Liebeskasper schrieb: Wenn ich zum Notar will oder einen Anwalt gehe der lacht mich aus
Gewöhnlich lachen die keine Kunden aus, schon mal weil sie an diesen ca. 100 bis 200 € pro Stunde verdienen.
Eheverträge werden in DACH beim Notar geschlossen. In anderen Ländern kann das anders sein. Glaube ich aber nicht.

Was in deinem Fall sinnvoll ist kann ich nicht die Bohne abschätzen da das was Sinn macht evtl. davon abhängt wo geheiratet wurde, wo gelebt wird, welche Staatsbürgerschaften bestehen und wo die Scheidung statt finden wird.

Wenn für die Scheidung deutsches Recht gelten würde, würde ich vermutlich folgendes mit meinem Notar bezüglich der Wirksamkeit und eventueller Verbesserungsvorschläge besprechen:
- Modifizierte Zugewinngemeinschaft ab Beginn der Ehe
- Ausschluß von § 1365 (Verfügung über Vermögen im Ganzen) (ab Beginn der Ehe), sonst benötigst man die Zustimmung des Ehepartners (und umgekehrt) wenn einer von euch beiden mal ein Haus, Firma oder ähnlich kaufen wollt.
- "Berliner Testament": Überlebende Ehegatte bekommt alles. Kinder erst wenn überlebender Ehegatte stirbt. Das kann bewirken das Grundstücke und Firmen nicht versteigert werden müssen, weil wohl möglich keiner der Erben (Mutter+Kind), in der Lage ist den anderen aus zu zahlen.
- salvatorische Klausel

Bei irgend welchen Diskussionen, warum du solch einen Ehevertrag machen willst, kann es hilfreich sein zu betonen das das für dich eine Voraussetzung ist um als zukünftiger Unternehmer handlungsfähig zu sein ohne die Zustimmung deiner Frau ein zu holen bzw. damit deine liebe Frau nicht bei Kreditverträgen mit bei der Bank unterschreiben muß und damit mit in eine Mithaftung gerät.

Leseempfehlung:
http://www.juraexamen.info/inhaltskontro...ertraegen/

Keine Eheschließung wäre am sichersten gewesen.
Ehevertrag vor Eheschließung wäre die zweitbeste Variante gewesen.
Ehevertrag während einer Zeit deiner relativen Mittellosigkeit wird in vielen Fällen sicher später noch wirksam sein.
Die Schließung eines Ehevertrages, zu einem Zeitpunkt in dem du bereits erheblich mehr verdienst als deine liebe Frau, wird evtl. später vom Gericht gekippt werden...

Mehr als dich auf die Sachen hin weisen können Außenstehende nicht. Aktiv werden mußt du selbst.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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