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Absicherungsmaßnahmen
#1
Hi! Habe jetzt viel im Forum gelesen und dachte ich registriere mich mal. Smile
Es kommt eventuell eine Trennung auf mich zu. Unser Kind ist erst ein paar Monate alt. Die Beziehung fragil. Gott sei Dank nicht verheiratet.
Ich bin selbstständig. Allerdings einfache EÜR ohne Firmengeflecht und Teilhaber. Nebenher etwas zu verdienen ist leider nur sehr bedingt möglich. Sad

Aus früherer Beziehung lebt noch eine 11 jährige Tochter bei mir für die die KM sogar Unterhalt zahlt.
Daher kommen auch solche Lösungen wie Auswanderung nicht in Frage.
Mein Ziel wäre das Einkommen so weit runter zu rechnen um der KM des Babies kein Leistungen zahlen zu müssen. Die hat damals schon mal Leistungen bezogen und hatte einige Nebeneinkünfte die sie nicht angemeldet hat.

Das Kindergeld und der Unterhalt der KM (500€) wird wohl nicht auf mich angerechnet. Meine Anwältin gab mir die Info, dass ich von meiner Leistungsfähigkeit noch einen fiktiven Unterhalt an meine bei mir lebende Tochter abziehen könnte. Die gleiche Summe die auch die KM zahlt. Hoffe es ist verständlich ausgedrückt.

Bliebe also schlimmstenfalls 1.100€ Selbstbehalt plus die 500€ der KM und Kindergeld.

Nur wie könnte ich meine Einnahmen über andere Kanäle laufen lassen? Ab wann sollte ich mein Erspartes abziehen und in einem Umschlag verstecken?
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#2
Nun, als Selbstständiger hast du ungeahnte Möglichkeiten, dein Einkommen zu optimieren.

Allerdings stellt sich mir die Frage, ob das Sinn macht? Den Kindesunterhalt wirst du leisten müssen. Lediglich den dreijährigen TU für die (dann) Ex-Freundin gilt es optimal zu gestalten.

Deine bei dir lebende elfjährige Tochter erfordert eine intensive Betreuung durch dich (ADHS?), was dich daran hindert mehr zu verdienen. Und der Trennungsunterhalt wird so dramatisch hoch nicht ausfallen, wenn deine künftige Exe schon vorher auf Sozialleistungsniveau existiert hat.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Für andere Kanäle ist es ein bisschen spät, bei Selbständigen sind die letzten drei Jahre die Referenz. Plötzliche Einkommensverringerungen, die "zufällig" mit dem Eintritt der Unterhaltspflicht zusammenfallen wirst du im Konfliktfall erklären müssen. In welcher Tausenderkategorie ist denn den jetziger Nettoverdienst? Unter 2000 EUR pro Monat?
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#4
Und auch selbstständigen kann man ein fiktives Einkommen anrechnen. Genauso gilt die gesteigerte ERwerbsobliegenheit. Heißt wenn es ganz hart kommt will das Gericht von dir das du deine Selbstständigkeit aufgibst und eine Anstellung aufnimmst
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#5
(21-12-2016, 16:16)HeinrichH schrieb: Meine Anwältin gab mir die Info, dass ich von meiner Leistungsfähigkeit noch einen fiktiven Unterhalt an meine bei mir lebende Tochter abziehen könnte. Die gleiche Summe die auch die KM zahlt. Hoffe es ist verständlich ausgedrückt
Ist verständlich! Die "Info" Deiner Anwätin ist jedoch kein Geheimtipp!
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#6
Danke für euren zahlreichen Antworten. Smile

@blue:
Das wusste ich aber vorher nicht. Für mich war ganz undenkbar mit 1.100€ existieren zu müssen. Alleine Vorsteuer die alle paar Monate fällig wird, kann ich ja so kaum zahlen. Gescheige denn neue Anschaffungen für die Firma oder meine Krankenversicherung die auch über 360€ im Monat liegt. Ich kann mir auch nicht einfach eine billige 2-Raum-Wohnung nehmen, weil ich noch die Tochter ei mir leben habe. Ich kann durch meine einfache Einnahme und Überschussrechnung keine Rückstellungen machen. Dazu müsste ich umfirmieren, was keinen Sinn macht.

@p__:
Bewegt sich so um die 2.500€ und ich habe schon gut optimiert was Steuern angeht. Ich betreibe momentan keine Altersvorsorge. Also da wären noch 25% drin. Ganz ehrlich habe ich durch mein langes Studium und viele Kinderbetreuung der großen Tochter nie viel in die Rentenkasse eingezahlt und alles was ich jetzt noch an Vorsorge betreibe würde nur ein Austocken in der Altersrente reduzieren. Ich würde wohl heute 350€ im Monat weniger haben um dann im Alter anstatt 400€ nur noch 50€ vom Sozialamt zu bekommen.
Vielleicht könnte ich die kommenden drei Jahre Altersvorsorge betreiben, was den Betrag für die vielleicht Ex auch reduzieren würde.

@Austriatake:
Konkret war sie zum Kennenlernzeitpunkt in Erziehungszeit ihres Sohnes. Bekam 60% vom Lohn glaube ich. Zum Zeugungszeitpunkt war sie dann Hartz4-Bezieherin. Keine Ahnung was da dann zählt bei der Berechnung. Ich ging immer davon aus sie und das Baby bekommem pauschal alles bis zum Selbstbehalt. In einem Internetrechner kam es so raus. Egal ob ich da 5.000€ eingab oder 2.500€.

Und in der Tat geht die große zwar in die Ganztagsbetreuung. Die deckt aber keine 40h Woche ab. Da kann ich auch nicht mehr arbeiten als ich es jetzt mache. Da ich sogar ab und an abends arbeite. Ich könnte schon darlegen, dass ich mein möglichstes tue. Vielleicht regt das Jugendamt ja an ich könne meine große Tochter zur Mutter geben! Wink Dann kann ich 60h die Woche arbeiten um alle als Zahlesel zu bedienen! Wer braucht schon nen Vater?

@Micha:
Klar könnte es dass. Aber auch da würde ich nicht mehr verdienen und es würde die Chance vertan dass ich gute Geschäftsjahre habe. Ein sehr gutes Jahr vor drei Jahren wird jetzt raus fallen, weil ich ganz fix in 2017 meine Steuererklärung abgebe, bevor es zur Trennung kommt. Dazu kommt dass die Ganztagsschule der Großen keine 40h abdeckt.
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#7
Der Mindestbedarf bei Betreuungsunterhalt ist 880 EUR. Egal wie wenig sie vorher verdient hat. Dein Selbstbehalt für Betreuungsunterhalt ist 1200 EUR.

Von 2500 EUR Einkommen würde der Kindesunterhalt abgezogen, dann die 880 EUR.
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#8
(21-12-2016, 16:16)HeinrichH schrieb:  Allerdings einfache EÜR ohne Firmengeflecht und Teilhaber.

Als Einzelunterenehmer bist du komplett durchleuchtbar. Und wirst von Amts wegen "reich gerechnet". Das ist schlecht. Hier wäre schon an eine UG, GmbH oder Ltd. zu denken, aber nicht als Alleinbesitzer. Hier könnten Gewinne reduziert werden, indem du dein EK auf dich (angestellter GF) und sie verteilst (z.b. Bürohilfe). Wenn du sie so anstellst (Probezeit, befristete Zeitverträge) erwirbt sie eine ALGI Anspruch.
Jetzt wäre das ein Nullsummenspiel. Aber im Trennungsfall hätte es den Vorteil - je länger es läuft - dass dein niedrigeres EK nachweisbar wäre und ihr ALGI Anspruch im Trennungsfall auf ihren Unterhaltsbedarf angerechnet wird.
Details zur Lösung möchte ich hier nicht ausführen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
(21-12-2016, 16:16)HeinrichH schrieb: Es kommt eventuell eine Trennung auf mich zu.
...
Ich bin selbstständig. Allerdings einfache EÜR ohne Firmengeflecht und Teilhaber.
Wenn du Unternehmer bist, liegt es doch in deiner Entscheidung (?) wann du:
- Den altersschwachen Bagger gegen ein aktuelles Modell aus tauschst, was dir es erlaubt auch weiterhin Einkünfte zu generieren. Die Leasingraten sind sicherlich abhängig vom aktuell benötigten Modell.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#10
ABer nicht alles wassteuerlich das Einkommen eines Alleinunternehmers verringert, verrringert auch automatisch das familierechtliche Einkommen. Da sind die Abschreibungs- bzw. Reduzierungsmöglichkeiten viel geringer.

Also schnell mal einen neuen Firmenwagen anschaffen um somit seinen Gewinn, das Einkommen, zu reduzieren funktioniert nicht
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#11
Nun ja,

eine elegante Lösung wäre natürlich, die (Bald-) Exe in der eigenen Firma anzustellen mit einem Zeitvertrag. Ohne Verpflichtung von Anwesenheit und Arbeitsleistung.
Diese Personalkosten schmälern natürlich noch dazu das Betriebsergebnis, also auch steuerlich nicht unvorteilhaft. Hat ein mit mir befreundeter Steuerberater so gemacht - die Ex in der eigenen Kanzlei angestellt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
Interessante Sachen dabei. Also wenn schon, dann Trennung im guten wie es aussieht und noch ein Jobangebot machen. Wink
Oder mal wieder ein paar Blumen kaufen...
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#13
Dein Problem wird sein, wenn dein Anwalt bisher noch keine selbstständige vertreten hat, dann wird er dir nicht helfen können.
ich hatte leider auch so einen. Der Gegner kam in der unterhaltsverhandlung mit so lustigen Sachen wie: die private kv dürfte ich nicht anrechen, da diese ja privat sei. Ich musste der Richterin an den Kopf werfen, dass ich ja mich bei einer kassenversicherung anmelden könne. Dann würde ich halt statt 360 Euro dann 580 Euro zahlen.mein fragender gesicht, ob die Richterin dann diese Versicherung dann mit rein rechnen würde und der kleine hinweis, dass in der BRD vermutlich eine kv Pflicht bestehen würde, erledigte das Thema erst.
als ehemaliger selbstständiger kann ich dir ggf ein paar Tips geben, die ich aber nicht im Form ausführen möchte. Kannst mich ja anschreiben
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