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Müssen wir Gerichtskosten bezahlen?
#1
Hallo!

Mal wieder gibt es Stress!

Mein Mann hat Kind (8Jahre) aus vorheriger Beziehung. Davon existieren Restschulden (330 Euro) monatlich.
Mann ist seit 4 Jahren neu verheiratet und hat seit April mit dieser Frau ein Kind. Ehefrau hat momentan Einkommen vom Elterngeld. Danach noch 2 Jahre Elternzeit mit einem 450 Euro Job. Ehefrau hatte vor Geburt Selbständigkeit. Momentan ruht dies. Vorher allerdings kein Gewinn erwirtschaftet da dies noch beim Aufbau war.

KM hat Kindesunterhalt in Höhe von 115% eingeklagt. Ausergerichtlich wollte sie sich nicht einigen. Jetzt ging es vor Gericht. Richterin hat alles anerkannt außer das Mann Ehefrau unterhaltspflichtig ist. Somit wäre der Unterhalt bei 110% wobei mit Anerkennung der Ehefrau eine Herabstufung auf 105% möglich wäre. Richterin meinte man soll sich auf 110% einigen. KM besteht weiterhin auf 115%.

Jetzt wurden vom Gericht dem Vater 9/10 der Gerichts und Anwaltskosten zugeteilt. Warum denn bitte das????

Ist das wirklich möglich??? Was kann man dagegen tun???

Vater zahlt von beginn an regelmäßig was er bezahlen muss (KM findet das natürlich immer zu wenig). Alles was KM vorgetragen hat wurde von der Richterin nicht anerkannt. Sie wollte das die Restschulden nicht anerkannt werden. Das die Vorrauszahlungen an das Finanzamt nicht anerkannt werden und das Ehefrau nicht anerkannt wird. Das ist der einzige Punkt wo Richterin zustimmt. Warum auch immer??? Rechtens wäre es wenn es anerkannt wird.

Was können wir tun???

Vielen Dank schon mal im Vorraus
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#2
Bei der Kostenentscheidung in Unterhaltssachen sind folgende Kriterien maßgebend:

§ 243 Kostenentscheidung
Abweichend von den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten. Es hat hierbei insbesondere zu berücksichtigen:

1.das Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen der Beteiligten, einschließlich der Dauer der Unterhaltsverpflichtung,
2.
den Umstand, dass ein Beteiligter vor Beginn des Verfahrens einer Aufforderung des Gegners zur Erteilung der Auskunft und Vorlage von Belegen über das Einkommen nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist, es sei denn, dass eine Verpflichtung hierzu nicht bestand,
3.
den Umstand, dass ein Beteiligter einer Aufforderung des Gerichts nach § 235 Abs. 1 innerhalb der gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist, sowie
4.
ein sofortiges Anerkenntnis nach § 93 der Zivilprozessordnung.

Kann es sein, dass der Mann, von dem Du schreibst (ist das jetzt Dein Mann und er ist mit einer anderen Frau verheiratet und hat mit jener Frau ein Kind oder bist Du die Frau selbst (und wenn ja, warum schreibst Du dann so komisch?)) die Auskünfte und Belege in der vorgerichtlichen Korrespondenz nicht vollständig beigebracht hat?
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#3
Hallo, ich bin die Ehefrau. mit mir hat er seit April ein Kind. Das andere Kind ist von vorheriger Beziehung. Da war er nicht verheiratet.

Es wurden alle angeforderten Unterlagen komplett vorgelegt. Das einzige was nicht vollständig war war der Steuerbescheid. Da war nur die erste Seite vorhanden. Dieser wurde aber nicht speziell angefordert.

So wie ich das sehe gibt es dann keinen Grund warum mein Mann die Kosten tragen soll oder???

Gefordert ist der Unterhalt Rückwirkend seit März. Es wurde ohne Erfolg versucht sich ausergerichtlich zu einigen. Dann von gegenseite der Gerichtstermin 3 mal verschoben das es sich noch länger zieht. KM besteht selbst nach Verhandlung bei Gericht noch auf ihre 115% obwohl selbst Richterin gesagt hat das sie dem nicht zustimmt.
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#4
Die Frage ist ja noch, was zahlte Dein Mann bisher. Gab es bisher einen Titel und wenn ja, wie hoch war der?

Wenn das Kind schon 8 Jahre alt ist, dann muss ja bisher auch schon etwas bezahlt worden sein.

Zu den kompletten Unterlagen gehört auch der Steuerbescheid.
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#5
Er hatte 100% nach der letzten Berechnung vor zwei Jahren bezahlt. Seit der neuen Forderung hat die Anwältin neu berechnet und wir haben erhöht auf 105%. das was wir bezahlen müssten wenn alles anerkannt wird.

Es wurde weder vom Gegenanwalt noch vom Gericht der komplette Steuerbescheid angefordet. Die hätten ja sagen können das sie alles brauchen. Wir können ja nicht hellsehen!!!
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#6
Das ist ganz normal in unserer Bananenrepublik.

Das sind Verfahren, die muss es einfach geben, sonst würden die Anwälte die doch so arm sind, gar nichts verdienen (O-Ton meiner Ex-Anwältin, die ich daraufhin rausgeschmissen habe).

Dagegen ist wohl kein Kraut gewachsen, außer die echte Unterhaltsflucht.

Natürlich hätte sich Mann vorher überlegen sollen, ob er jemals Nachwuchs wünscht.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
Hm, wenn vorher kein Titel bestand und jetzt hat die KM mit dem Urteil ja einen Titel, dann kann ich mir vorstellen, dass der Titel selbst mit in das Obsiegen eingerechnet wird, der Anteil des Obsiegens damit für die KM größer geworden ist.
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#8
(01-12-2016, 12:56)CheGuevara schrieb: Das ist ganz normal in unserer Bananenrepublik.

Das sind Verfahren, die muss es einfach geben, sonst würden die Anwälte die doch so arm sind, gar nichts verdienen (O-Ton meiner Ex-Anwältin, die ich daraufhin rausgeschmissen habe).

Dagegen ist wohl kein Kraut gewachsen, außer die echte Unterhaltsflucht.

Natürlich hätte sich Mann vorher überlegen sollen, ob er jemals Nachwuchs wünscht.

Täuschung wohl eher. Es wurde bahauptet das sie die Pille nimmt... Naja es gehören immer zwei dazu.

(01-12-2016, 12:56)CheGuevara schrieb: Das ist ganz normal in unserer Bananenrepublik.

Das sind Verfahren, die muss es einfach geben, sonst würden die Anwälte die doch so arm sind, gar nichts verdienen (O-Ton meiner Ex-Anwältin, die ich daraufhin rausgeschmissen habe).

Dagegen ist wohl kein Kraut gewachsen, außer die echte Unterhaltsflucht.

Natürlich hätte sich Mann vorher überlegen sollen, ob er jemals Nachwuchs wünscht.

Also kann man wirklich nichts machen???
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#9
Klar, gegen die Kostenentscheidung kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Beschwerde einlegen.
Das muß natürlich Aussicht auf Erfolg haben, sonst kommen die Kosten für die abgelehnte Beschwerde noch oben drauf.
Was sagt denn euer Anwalt dazu?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#10
(01-12-2016, 13:24)Sixteen Tons schrieb: Klar, gegen die Kostenentscheidung kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Beschwerde einlegen.
Das muß natürlich Aussicht auf Erfolg haben, sonst kommen die Kosten für die abgelehnte Beschwerde noch oben drauf.
Was sagt denn euer Anwalt dazu?

Dem werden wir heute schreiben. Aber wenn es dann noch teurer wird... oh je... wissen jetzt schon nicht wie wir das bezahlen sollen  Confused
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#11
Wie hoch sind denn die Gerichtskosten jetzt insgesamt fuer Euch nach der Rechnung?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#12
(01-12-2016, 13:55)kay schrieb: Wie hoch sind denn die Gerichtskosten jetzt insgesamt fuer Euch nach der Rechnung?

Naja da es noch kein Urteil gibt weil KM ja nicht einverstanden war hat die Anwältin grob überschlagen. Alles zusammen kostet dann wohl ca 2500 Euro. Was genau gericht und Anwalt ist kann ich jetzt noch nicht sagen.

(01-12-2016, 13:58)eve1510 schrieb:
(01-12-2016, 13:55)kay schrieb: Wie hoch sind denn die Gerichtskosten jetzt insgesamt fuer Euch nach der Rechnung?

Naja da es noch kein Urteil gibt weil KM ja nicht einverstanden war hat die Anwältin grob überschlagen. Alles zusammen kostet dann wohl ca 2500 Euro. Was genau gericht und Anwalt ist kann ich jetzt noch nicht sagen.

Hab gerade nochmal Nachgelesen. Das wird als Begründung angegeben:
[font=Calibri, sans-serif]Das Gericht wies darauf hin, dass der unstreitig anerkannte Kindesunterhalt bereits durch eine Jugendamtsurkunde hätte dokumentiert werden können. Da wir dies nicht getan haben, müsste ein Großteil der angefallenen Anwaltskosten durch Sie getragen werden.[/font]
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#13
Um Dir jetzt einen Rat geben zu koennen, muesste man schon wissen um was fuer einen Betrag es bei den GERICHTSKOSTEN geht. Wg. 150 Euro lohnt es sich nicht da irgendwas gross (und vor allem mit Anwalt) gegen zu tun. Ist es wesentlich mehr, wuerde ich auch dagegen vorgehen. Ev. hat sich die Richterin ja auch geirrt und wollte der Gegenseite die 9/10 aufbrummen. Fehler passieren.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#14
(01-12-2016, 13:58)eve1510 schrieb: Hab gerade nochmal Nachgelesen. Das wird als Begründung angegeben:

Das Gericht wies darauf hin, dass der unstreitig anerkannte Kindesunterhalt bereits durch eine Jugendamtsurkunde hätte dokumentiert werden können. Da wir dies nicht getan haben, müsste ein Großteil der angefallenen Anwaltskosten durch Sie getragen werden

Wie ich schon schrieb: Dadurch, dass Dein Mann den KU nicht tituliert hat, ist jetzt der gesamte KU zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden. Das heißt, die Kindesmutter hatte 347€ beantragt (115%) und 328€ bekommen (110%), also hat sie zu mehr als 90% obsiegt.

Dagegen wird Dein Mann kaum Chancen haben vorzugehen.

Warum um Gottes Willen hat der KV keinen Titel vorher gemacht?
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#15
(01-12-2016, 14:05)Theo schrieb:
(01-12-2016, 13:58)eve1510 schrieb: Hab gerade nochmal Nachgelesen. Das wird als Begründung angegeben:

Das Gericht wies darauf hin, dass der unstreitig anerkannte Kindesunterhalt bereits durch eine Jugendamtsurkunde hätte dokumentiert werden können. Da wir dies nicht getan haben, müsste ein Großteil der angefallenen Anwaltskosten durch Sie getragen werden

Wie ich schon schrieb: Dadurch, dass Dein Mann den KU nicht tituliert hat, ist jetzt der gesamte KU zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden. Das heißt, die Kindesmutter hatte 347€ beantragt (115%) und 328€ bekommen (110%), also hat sie zu mehr als 90% obsiegt.

Dagegen wird Dein Mann kaum Chancen haben vorzugehen.

Warum um Gottes Willen hat der KV keinen Titel vorher gemacht?

mh ok... warum keinen titel? unwissenheit... wir dachten immer es ist besser keinen zu haben... jetzt haben wir die schei....
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#16
(01-12-2016, 14:03)kay schrieb: Um Dir jetzt einen Rat geben zu koennen, muesste man schon wissen um was fuer einen Betrag es bei den GERICHTSKOSTEN geht.

Die Gesamtkosten werden nach dem Schlüssel 90/10 aufgeteilt, nicht nur die Gerichtskosten.


@eve1510: Das ist der Grund, weshalb man immer die Kosten kalkulieren sollte, bevor man es auf einen Prozess ankommen lässt.

Wenn Dein Mann nun 2.250 € von den 2.500€ zahlen muss und man die Differenz zwischen Stufe 110% und 115% heranzieht (= 19 € in dieser Altersstufe), so hätte man mit den 2.250€ fast 10 Jahre die Differenz bezahlen können. Nun muss das Geld auf einen Schlag aufgebracht werden.

Von daher ware es für Deinen Mann sehr viel günstiger gewesen, auf die 115% einzugehen.
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#17
Ach so, das ist natürlich blöd jetzt. Jetzt muß der KV noch mehr dafür bluten, weil sein RA eine Berechnung aufgemacht hat.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#18
Danke, Theo, hatte ich falsch verstanden, ich dachte es ginge rein um die Gerichtskosten. Tja, das ist nun bitter und ein totaler Triumph fuer die Kindesbesitzerin.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#19
Vielen Dank für die Antworten. Jetzt sind wir auch schlauer. Wir hatten vorab nachgefragt. Da hieß es ca. 500 Euro.
Naja so ist es wenn man unwissend ist. Das nächste mal wird es dann nicht mehr so teuer... da besteht ja jetzt schon der Titel. Sie kann ja alle zwei Jahre von vorne Anfangen.
Müssen es jetzt hin nemhmen wie es ist. Ändern können wir es eh nicht mehr. Nur daraus lernen. Und das haben wir!
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