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Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung
#30
(28-12-2016, 12:29)Simon ii schrieb: Ich denke, daß es gut ist, wenn Kinder sich nebenher etwas hinzuverdienen, denn dann lernen sie, daß Geld nicht wie Manna vom Himmel fällt.

Das denke ich auch und bei normalem Benehmen würde ich trotz eigenem Verdienst noch was obendrauf legen.
Aber wenn ich per Anwalt vom eigenen Nachwuchs angegangen werde und der streng nach Rechtsweg vorgeht, dann würde ich auch streng nach Rechtsweg handeln. Dann lernen sie auch was dabei, nämlich die mit dem Rechtsweg einhergehenden Pflichten, Folgen und Kosten.

Es ist noch gar nicht raus, ob das ein besseres Taschengeld ist oder sehr viel mehr. Auch hier gilt: Andere zu Auskünften zu zwingen, aber trotz Verpflichtung selber keine geben - nö. Erst mal vorlegen lassen, dann sehen ob das ein besseres Taschengeld ist. Insbesondere Väter, die man nach allen Regeln der Kunst gnadenlos schurigelt, sollten selber mal konsequent sein. Ich bräuchte zwei Leben, um das an Konsequenz bei anderen anzuwenden, was gegen mich schon angewendet wurde.
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RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von p__ - 28-12-2016, 13:23
RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Mercedes_AMG - 28-12-2016, 18:30

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