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Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung
#16
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
(29-11-2016, 17:25)p__ schrieb: Natürlich darf das Kind den Rest seines Lebens nach Herzenslust beliebig viele Ausbildungen machen. Aber deswegen Geld von den Eltern zu bekommen, das hat Grenzen. Irgendwann muss man seine Wünsche halt selbst finanzieren.

Das ist ja gerade der Knackpunkt. Rein theoretisch findet man immer einen triftigen Grund, um aus der Ausbildung herauszukommen: Psychische Belastung durch den Chef, Schlafstörung wegen Überforderung etc. 

Selbst finanzieren kann sich das Kind ja kaum, wenn es nicht irgendwann mal was abgeschlossen hat.

(29-11-2016, 19:19)mars schrieb: Da mein Kind nach dem Abbruch seiner Ausbildung im Frühjahr auch den Kontakt zu mir gänzlich abgebrochen hat
hab ich es natürlich telefonisch nicht erreichen können, ihm nur eine Mailboxnachricht mit Gesprächsangebot hinterlassen.

In erster Linie steht es ihm auch leider zu, dich um Unterhalt zu bitten. Dass er mit 20 Jahren nicht selbst das Gespräch sucht, ist zwar traurig aber leider häufige Praxis. Wenn du ernsthafte Bedenken bzgl. deiner Unterhaltspflicht hast, lass das doch mal von deinem RA prüfen. Antworte am besten nicht selbst auf den Brief.

LG
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RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Ayiana87 - 30-11-2016, 12:44
RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Mercedes_AMG - 28-12-2016, 18:30

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