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Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung
#8
Wie von p schon geschrieben, rechtlich bringt es Dir zu diesem Zeitpunkt noch keinen Vorteil, gleich zu zahlen.

Um Deinem Kind den Übergang zu erleichtern, kannst Du natürlich bereits jetzt einen Beitrag überweisen.

Ich würde dann an den Anwalt etwa folgendes schreiben: Um Thomas bis zum Feststehen des tatsächlichen Unterhalts zu unterstützen, zahle ich zwischenzeitlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu und auf widerruflicher Basis Betrag x.

Das birgt immerhin die Chance, dass der RA des Kindes dieses hinweist, dass das eine sehr entgegenkommende Geste ist. Vielleicht entwickelt sich ja doch ein Kontakt.
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RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Theo - 29-11-2016, 10:04
RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Mercedes_AMG - 28-12-2016, 18:30

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