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Da ich ja zwei Kinder habe, kann ich mir ja immer doppelt Arbeit machen. Wie würdet Ihr vorgehen?
Das mit dem Minderjährigen Kind ist ja so gut wie geklärt. Ich musste ja nach zwei Jahren Auskunft geben und nun hat ja dieses Kind automatisch mehr Bedarf, dank der DDT und ich muss statt 100 nun 105% zahlen. Soweit so naja....
Das erwachsene Kind hat bisher keine Unterlagen angefordert. Klar ist, dass es vermutlich meine Einkommensnachweise von Mutti bekommen hat.Theoretisch hätte es ja auch seit März 2020 ein Anrecht auf die Unterlagen. Nun mein Problem:
Ich könnte seit März 2020 Unterlagen anfragen aber, im September 2020 wäre es mit der Schule erneut fertig (so lautet die im März 2018 übergebene Schulbescheinigung).
Kann/Soll ich jetzt die Unterlagen anfragen?
Wenn ich jetzt Unterlagen anfordere, darf ich dann im September erneut anfragen, da die Schule beendet sein müsste?
Oder, soll ich bis September weiterhin bezahlen und einfach bis dahin abwarten und erst dann die Unterlagen anforderen?
(Problem für mich könnte halt sein, dass ich ggf. bis September höher gestuft werde und ggf. mehr Geld verdiene.Rein Netto bringt es mir zawr nichts, da sich der Insolvenzanwalt die Überschüssige Kohle holt, aber wenn ich es richtig verstanden habe dann hätten die Kinder dennoch mehr, da die Insolvenz nie eingerechnet wird.
Danke wie immer für eure Ideen.
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Du hast ein Recht auf Sichtung der Zeugnisse. Da siehst du sofort, was los ist.
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Das ist falsch. Laut FamG endet das Recht auf Zeugnisse mit erreichen des 18´ten Lebenjahres. Ich hatte dies beantragt, jedoch wurde es seitens Gericht mir das verwehrt. Aber darum geht es mir mittlerweile gar nicht.
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Ich dachte, es ging auch um ein minderjähriges Kind. Da richtet sich das nach § 1686 BGB, das berechtigt zur Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. Bei Volljährigen gibt es neben der Schulbescheinigung aber auch noch mehr Rechte. So müssen sie z.B. nachweisen, dass sie das Studium ernsthaft betreiben, Leistungsnachweise absolvieren.
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Aktuell ist er "nur" auf einem Gymnasium.
Die Frage ist halt, ob ich jetzt nach den Unterlagen fragen soll, da die zwei Jahre rum sind und ob ich im September nochmals fragen kann, da dann die Schule rum sein sollte
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Ich bin mir aktuell immer noch nicht sicher, dass meine Insolvenz nicht relevant ist. Hier ein Auszug aus den Leitlinien für Baden-Württemberg 01.01.2020:
410.3 Kinderbetreuungskosten sind abzugsfähig, soweit die Betreuung durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeit erforderlich ist. Im Übrigen gilt Ziffer 12.4.10.4 Berücksichtigungswürdige Schulden (Zins, ggf. auch Tilgung) sind abzuziehen; die Abzahlung soll im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplanes in angemessenen Raten erfolgen. Bei der Zumutbarkeitsabwägung sind Interessen des Unterhaltsschuldners, des Drittgläubigers und des Unterhaltsgläubigers, vor allem minderjähriger Kinder, mit zu berücksichtigen. Bei Kindesunterhalt kann die Obliegenheit zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bestehen
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Der Satz sagt im Prinzip nur, dass alles möglich ist. Das ist so typischer Rechtssprech, der einerseits dem Pflichtigen Hoffnungen lässt, ihm sagt dass es eine Silberstreif am Horizont gibt, aber andererseits den Gerichten einen Spickzettel vorlegt, wie sie den Pflichtigen nach üblicher Sitte gründlich einseifen können.
Die Obliegenheit zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wird ausgepsrochen, damit der Pflichtige seine Schulden prellt ausser den Unterhaltssschulden, damit er mehr Unterhalt zahlen kann.
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Nach langen hin und her mal wieder ein Update:
Der Anwalt von Kind 2 hatte gepfändet. Ok.
Dann wurden ihm 2000 € zu viel von meiner Bank wegen dem nicht als erledigt gemeldeten Pfändung überwiesen. Dies hatte ich gerügt. Daraufhin hatte er, abzüglich von seinen Gebühren 1800 € auf ein nicht mehr existierendes Konto zurücküberwiesen. Bank behauptete Geld ging an Anwalt des Kind 2 zurück. Der wiederum behauptete, er habe das Geld nicht wieder erhalten. Habe dann eine Anzeige und Klage erhoben.
Monate später, als die Polizei bei der Bank aufschlug stellte sich heraus:"mit Schriftsatz (mit ZWEI Unterschriften) vom... schlich sich ein Fehler ein. Wir haben das Geld aufgrund einer weiteren Pfändung an Anwalt von Kind 1 überwisen".
Daraufhin habe ich natürlich die Klage zurückgezogen.
Kosten 89€ für das Gericht
Der Anwalt, welcher sich selbst vertritt will 215€ obwohl keine Anwaltspflicht herrschte....
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Zahlung der 215.- ablehnen. Ist sein Privatvergnügen. Gerichtskosten musst du aber zahlen.
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So sehe ich das auch. Wollte nur der Form halber alles mal für alle Dokumentieren...
Fakt ist nur noch, was aus der Anzeige wird. Vermutlich werde ich selber eine fangen, da ich Ihn falsch Beschuldigt habe....
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So, heute das Schreiben auf meinen Einspruch/ Ablehnung der Anwaltskosten:
"... die Kosten sind entstanden und notwendig.
Auch wenn kein Anwaltszwang vorliegt, ist der Beklagte lt. Gesetzt als Anwalt berechtigt für die Selbstverteidigung im Prozeß seine Kosten festsetzen zu lassen.
Willkommen im Rechtsmittelstaat