Umfrage: Änderungsklage möglich
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Ja, möglich
50.00%
5 50.00%
Nein, umöglich
50.00%
5 50.00%
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
Du hast dich da verheddert. Vom Kind sind regelmässig Nachweise vorzulegen, Schulbescheinigungen. Das hat die Mutter zu organisieren. Sie ist dein Ansprechpartner für die Frage "wo ist die aktuelle Schulbescheinigung?". Denn nur solange das Kind Schule oder Ausbildung macht, hat es einen Unterhaltsanspruch. Macht es eine Ausbildung, muss es Nachweise über die Ausbildungsvergütung vorlegen, das Einkommen. Wenn da nichts geliefert wird, dann tituliere auch nichts, sondern verlange unter Fristsetzung die fehlenden Nachweise. Prüfe auch, ob der Lehrling überhaupt noch bei der Mutter wohnt oder ob er beispielsweise in ein Lehrlingswohnheim gezogen ist. Wenn das der Fall ist, hat das Auswirkungen auf den Unterhalt.

Mit dem Einkommen der Mutter hat das überhaupt nichts zu tun. Die kannst du fragen so oft du willst, sie muss dir da nicht antworten.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von p__ - 03-04-2020, 20:32

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