Umfrage: Änderungsklage möglich
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Ja, möglich
50.00%
5 50.00%
Nein, umöglich
50.00%
5 50.00%
Gesamt 10 Stimme(n) 100%
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
Ok, was die Kindesmutter und Eigentümerin ist im Normalfall egal. Auskünfte Bedarf es keine.
Aber wenn schon ein gerichtlicher Vergleich existiert, warum muss ich den dann auf meine Zeit (und damit kosten) ändern lassen. Ich verlange ja nicht, dass dieser geändert wird. Das geht mir nicht in den Kopf
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 03-04-2020, 17:21

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