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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#93
Nun war es soweit. Kam natürlich wie befürchtet, bzw. vermutet.

Richterin war der Meinung, dass die momentane Schulart zur Allgemeinbildenden Schulart gehört. Lustig war, ich sollte am Tag vor der Verhandlung noch ganz schnell ein komplettes Jahr Lohnnachweise dem Gericht zur Verfügung stellen. Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass die Gegenseita natürlich nicht hierzu aufgefordert wurde und die Unterlagen bis August 2017 ausreichen.
Die Richterin störte es ebenso wenig, dass meine Ex nur 30h die Woche arbeitet und, oh Wunder, nur 1298€ netto verdient. Somit kann Sie sich leider nicht an dem Erwachsenen Kindesunterhalt beteiligen und ich muss die gesamten Kosten tragen.

ABER: wenigstens ging nach über einem Jahr warten, der Antrag auf Anpassung der Prozente durch.

Kleiner Nachtrag: Es ist schon verwuderlich, wie die Roben einen BEDARF begründen: Gemäß dem Motto: Bedarf ist nicht, was jemand braucht sondern, wieviel man vom Vater abziehen kann bis Ihm nahezu nichts mehr zum Leben bleibt.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 11-01-2018, 09:12

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