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Ja, möglich
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5 50.00%
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#91
Tja... war klar. Kurz in der Schule angerufen und die Klasse durchgegeben. Ziel ist das Abi in 3 Jahren....
OK. Dann kann ich also nach wie vor bis 1080 runtergerechnet werden und ex wird vermutlich wie all die Jahre keinen Cent zahlen müssen....

Ganz ehrlich, soll doch der Gesetzgeber einfach sämtliche Artikel und Paragraphen aus dem Fam. streichen und einfach durch einen Ersetzen:" Pflichten, hat der Vater, Rechte keine".
Dann wäre doch alles ganz einfach und ganz klar und man(n) müsste sich nicht mit so einem schrott rumärgern
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 17-11-2017, 12:24

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