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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#83
(30-08-2017, 09:14)fragender schrieb: Frage: Muss ich das dann volljährige Kind auffordern, den bestehenden Titel bei Gericht ändern zu lassen und dann mir die Unterlagen zukommen läßt, damit ich den Unterhalt neu berechnen kann?

Es reicht, wenn das Kind schriftlich Vollstreckungsverzicht aus dem Titel erklärt. Was es vielleicht nicht tun wird. Zurückgeben wird man den Titel wohl nicht, den braucht ja noch das andere Kind. Vollstreckbare Ausfertigungen für JEDES Kind gibt es vom Gericht i. d. R. nur bei Erlangen der Volljährigkeit.

Wurde der Unterhalt ursprünglich mal über das Jugendamt geregelt (JA-Urkunde?).

Nachtrag: Vergiß das mit der Titulierung beim Jugendamt. Es gab wohl nur diesen Vergleich, nehme ich an? Wenn ich mich recht erinnere, sind die Titel bei dir nicht befristet (z. B. auf Volljährigkeit des Kindes). Dann kommst du da wohl nur mit Vollstreckungsverzicht des volljährigen Kindes heraus oder über eine Abänderungsklage (mußt du machen). Aber das ist ja schon im Gange.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von Sixteen Tons - 30-08-2017, 09:47

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