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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#82
Update: Da ein von dem Gericht veranschlagter Termin im September der KM nicht in Ihre rlaubspläne passten wurde auf Ende Oktober 2017 verschoben.

Es ist schon faszinierend. Wenn KM etwas bei FamG möchte, dann ist innerhalb weniger Wochen ein Termin gefunden; aber naja.

Ich vermute, der jetzige Anwalt ist genauso eine trübe Tasse und wird hier nur beim eigentlichen Termin erscheinen. Abänderungsklagen sind halt nicht lukrativ genug.

Ich habe immer noch das Problem, dass "EIN" Gerichtlicher Vergleich besteht. Dieser umfasst beide Kinder.
Im September wird eines 18. Was es weiter macht, ob eine Schule geplannt ist oder eine Ausbildung oder sonst was ist nicht zu erfahren.
Ich gehe davon aus, dass der bestehende Titel generell geändert werden muss, da er ja zwei Personen Umfasst und die KM nach erreichen der Volljährigkeit für das eine Kind nicht mehr pfänden darf.

Frage: Muss ich das dann volljährige Kind auffordern, den bestehenden Titel bei Gericht ändern zu lassen und dann mir die Unterlagen zukommen läßt, damit ich den Unterhalt neu berechnen kann?
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 30-08-2017, 09:14

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