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Nein, umöglich
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#81
Ich habe nun nicht alles gelesen, ist manchmal halt schon zu lang so nen Thread. Nur eines, ich habe immer meine Herabsetzung durchgesetzt auch wenn es nur 9,6% oder sowas waren. Bleib beharrlich. Gerade wollen Beistand und Mutti wieder mehr von mir wegen neuem Job nach ALG, ich habe abgelehnt wegen extrem hoher Fahrtkosten, das werden die hinnehmen müssen und trotz neuem Job nach ALG eine weitere Herabsetzung hinnehmen müssen. Hier heist es stur zu bĺeiben. Ich finds auch krass, da habe ich nen neuen Job und niemand fragt sich ob es pfiffiger wäre den zeitigen Unterhalt einfach weiter laufen zu lassen, es wird Dumm nach neuberechnung gefordert. das ging bei mir schon 3 mal mt weniger Unterhalt aus. Also niemals aufgeben, immer selbst rechnen und artig das notwendige hinschicken und Fordern, das Fordern knallhart, hier geht es nur ums geld nicht ums Kind, hier dürft Ihr knallhart sein.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von Tigerfisch - 01-08-2017, 17:34

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