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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#72
(13-04-2017, 14:06)fragender schrieb: Der Anwalt hat nun ein Schreiben an das FamFG geschickt.
"Die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung in der Form des gerichtlichen Vergleichs vom  xx.xx.14  vor  dem  Amtsgericht  xxxxx,  Az.  xxx/14  und  xx  xxx/14, wird dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller dem Antragsgegner zu 1 uns der Antragsgegnerin zu 2 ab dem 01.01.2017 einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 105 % des Mindestunterhalts der jeweils gültigen Düsseldorfer  Tabelle  nach  der  entsprechenden  Altersstufe,  abzüglich  des  hälftigen Kindergeldanteils, zu Händen der Kindsmutter bezahlt.  "
Was hat hier der Anwalt falsch verstanden?


Ich hoffe du findest einen Ersatz-Anwalt, damit du diesen Termin irgendwie bestehst. Was aber in dem oberen Text fehlt ist eine Regel nach der Volljährigkeit. Dort musst du 
a) 105% aber abzüglich des VOLLEN Kindergelds überweisen (also weniger Unterhalt zahlen)
und
b) nicht mehr zu Händen der Kindsmutter, sondern dem entsprechenden Kind

Das würde ich in der Gerichtsverhandlung präzisieren, denn sonst gilt der obere Text auch nach der Volljährigkeit.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von Miyamoto - 19-07-2017, 23:12

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