Umfrage: Änderungsklage möglich
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Nein, umöglich
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#66
(13-07-2017, 22:35)Flo schrieb: Was spricht dagegen?

Es muß die VERHANDLUNGSUNFÄHIGKEIT oder WEGEUNFÄHIGKEIT bescheinigt werden - und die Richter wollen den Grund wissen - und selber beurteilen, ob die Prozesspartei verhandlungsunfähig ist. Hat er sich den Daumen gestaucht oder leidet er an einem heftigen Infekt mit Diarrhoe?
Unsere Richter sind also auch Gesundheitsexperten. Eine Gefälligkeitskrankschreibung reicht nicht. Im dümmsten anzunehmenden Fall gibt es einen Versäumnisbeschluß, oder die Klage wird abgewiesen und bleibst du auf allen Kosten sitzen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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