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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#41
Was lange währt, hier ein kleines Update:
nach gut 6 Monaten kam heute ein Termin für Anfang August. Der generische Anwalt hat mal wieder sämtliche register gezogen einschließlich die Aufforderung von Ihm, dass mir doch gefälligst die Prozesskostenhilfe versagt gehört.
Ich finde es schon ein starkes Stück, wenn ich mir überlege, dass meine Ex im Grunde die komplette Scheidung für lau bekommen hat, obwohl Sie diese verursacht hat (ach ja sorry.... das Schuldprinzip gibt es ja zum Glück nicht mehr)...
Ich bin schonmal froh, dass das Gericht die Prozesskostenhilfen NICHT wie gefordert abgelehnt hat; somit besteht wenigstens eine gerine bis gewisse Chance.

Eines macht mich jedoch etwas stutzig:
Das Gericht schreibt in einer der Verfügungen: " Es wird Vorsorglich darauf hingewiesen, dass einer der AG im September volljährig wird und sich die Unterhaltsberechnung ggf. verändert"

Frage: was soll mir das denn nun schon wieder sagen? Das ein Kind 18 wird und ich dann keine Informationen mehr bekomme, da dies von dem Erwirkten Beschluss nur bis volljährigkeit gilt, weis ich ja. Das ab 18 nun auch meine Ex Barunterhaltspflichtig wird sollte ja auch klar sein. Darum will ich auch eine Abänderung des Titels bis volljährigkeit erwirken.
Oder... Muss ich damit rechnen, dass nur der Stand bis August 2017 verhandelt wird und ab Sep. 2017 darf ich gleich wieder neu klagen?
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 07-06-2017, 15:27

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