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Ja, möglich
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Nein, umöglich
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5 50.00%
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#40
Also so wie ich das sehe, wurden benannte Anhänge versendet. Ich geh mal nicht von völliger Inkompetenz einer RA-Kanzlei aus. (Aber wer weis).
Ebenso finde ich es lustig, da in dem Anschreiben an das Gericht steht:
"Der Antragsteller steht seit der Trennung aufgrund der ehebedingten Verbindlichkeiten unter erheblichen finanziellen Problemen. Er befindet sich auch in der Privatinsolvenz. "

Also ich finde das deutlich genug
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 24-04-2017, 15:50

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